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Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert allgemein, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. (§ 4 Abs. 2 ArbStättV) Konkrete arbeitsschutzrechtliche Vorgaben hinsichtlich erforderlicher Reinigungsarbeiten ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16468
) genannt.Die ArbStättV fordert im Anhang unter Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände":"(1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. (2 ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42291
Als technische Lösung für die An- oder Abwesenheit von Mitarbeitern in Gebäuden bietet sich ein zentrales Personenerfassungsgerät oder ein zentrales Zeiterfassungsgerät an. Andere Möglichkeiten wie beispielsweise Zählwerke über Lichtschranken sind nicht personengebunden und somit als technische Maßnahme bei der Evakuierung ungeeignet. Eine weitere Möglichkeit der Personenfeststellung kann über ein ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 6776
) genannt.Die ArbStättV fordert im Anhang unter Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände":"(1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. (2 ...
Stand: 25.08.2020
Dialog: 43262
Nach dem Punkt 2.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Die Anzahl und Bereitstellung wird unter Punkt 5.2 der ASR A2.2 ...
Stand: 16.07.2021
Dialog: 21577
Zu Feuerlöschern ist in der TRGS 526 "Laboratorien" unter dem Punkt 4.8.1 folgendes nachzulesen:Der Arbeitgeber hat zum Löschen von Bränden in Laboratorien Einrichtungen bereitzustellen. Auf zusätzliche Feuerlöscher gemäß Arbeitstättenverordnung und ASR 13/ 1, 2 im Labor kann nur dann verzichtet werden, wenn keine Stoffe mit einem der folgenden R-Sätze verwendet werden: „Kann Brand erzeugen ...
Stand: 20.10.2014
Dialog: 22121
Ein Feuererlaubnisschein ist ein spezieller Arbeitserlaubnisschein für Bereiche mit Brand- und Explosionsgefahr. In staatlichen Arbeitsschutzvorschriften wird für bestimmte Tätigkeiten, bei denen Brand- oder Explosionsgefahren auftreten können, explizit ein Arbeitserlaubnisschein gefordert.So bestimmt Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen ...
Stand: 24.08.2022
Dialog: 24596
Ja, diese sind zu kennzeichnen. Siehe hierzu Absatz 2 der Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 43812
Ein der DIN EN 3 entsprechender Feuerlöscher kann gewerblich eingesetzt werden. Die Norm macht keinen Unterschied zwischen gewerblicher und privater Anwendung.Weitere Informationen zur Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln finden Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" unter Ziffer 4. ...
Stand: 10.11.2019
Dialog: 6178
der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter dem Punkt 7 Regelungen zur allgemeinen Unterweisung und zur Unterweisung von Brandschutzhelfern. Hiernach sind Brandschutzhelfer im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 42569
Zumindest bei der aktiven Beteiligung der Leichtmetalle an dem Brand wird CO2 zu einer Gefahrenerhöhung führen, da sich das CO2 zumindest teilweise in seine Elemente zerlegt. Möglicherweise wird in dem von Ihnen beschriebenen Fall erst das Lösemittel an der Oberfläche brennen, sodass der Effekt zunächst nicht eintritt. Dazu müssten aber für den Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16419
der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien). In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter der Ziffer 5.3 zur Kennzeichnung von Feuerlöschern folgende Angaben:Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:(...)-die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A2.2, konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Die Regelungen finden sich in der ASR A2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie "Maßnahmen gegen Brände") Dort wird unter Punkt 4 beschrieben, mit welchen Löschmitteln die Grundausstattung zu erfolgen hat Es könnte also beispielsweise. auch Löschmittel, dass ausschliesslich zur Brandklasse A gehört (wässerige Lösung), geeignet sein. Zur Grundausstattung zählen allerdings nur Handfeuerlöscher, die mindestens ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 29478
auftreten können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".In Punkt 2 ist in Absatz 2 nachzulesen, dass für alle Arbeitsstätten gemäß § 2 der Arbeitsstättenverordnung die Anforderungen und Gestaltungshinweise nach Punkt 5 dieser Regel (Grundausstattung) gelten.Unter dem Punkt 5.2 der ASR ...
Stand: 01.10.2020
Dialog: 43299
der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Hierbei ist insbesondere die Brandgefährdung der Umgebung und das eingesetzte Schweißverfahren zu berücksichtigen. So ist z.B. einerseits zu berücksichtigen, dass Sauerstoff eine brandfördernde Wirkung hat und durch Leckagen in der Sauerstoffversorgung weitere Gefährdungen (z.B. Selbstentzündung, Brand von Materialien, die bei normaler Sauerstoffkonzentration nicht brennbar ...
Stand: 21.06.2016
Dialog: 16217
Ja, Sie liegen richtig.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 2.2 ist nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
Die grundsätzlichen an die Bereitstellung von Feuerlöschern zu stellenden Anforderungen, sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände beschrieben. Feuerlöscher müssen u.a. für ihren Einsatzzweck geeignet sein. Schaumlöscher eignen sich für feste, glutbildende sowie flüssige oder flüssig werdende Stoffe. Für gasförmige Stoffe, auch unter Druck ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 8672
zum Beispiel eine Absprache hinsichtlich der zu stellenden Feuerlöscher, muss jeder Arbeitgeber seinen Bereich ausreichend ausstatten. Anhaltepunkte für den Umfang finden sich in der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Brandschutzbegehungen sind keine zwingende Anforderung, sondern eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich davon zu überzeugen, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz ergriffen wurden ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 4554