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Ein Feuererlaubnisschein ist ein spezieller Arbeitserlaubnisschein für Bereiche mit Brand- und Explosionsgefahr. In staatlichen Arbeitsschutzvorschriften wird für bestimmte Tätigkeiten, bei denen Brand- oder Explosionsgefahren auftreten können, explizit ein Arbeitserlaubnisschein gefordert.So bestimmt Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen ...
Stand: 24.08.2022
Dialog: 24596
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
Arbeitsschutzgesetz).Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 5314
Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Brandschutztore sind Bestandteil des Verkehrsweges und können auch Bestandteil von Flucht- und Rettungswegen sein. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können (§ 4 Abs. 4 ArbstättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" wird unter Punkt 5 Abs. 3 ausgeführt ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
In der Arbeitsstättenverordnung § 4 Abs.4 wird gefordert: "Arbeitgeber Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben."Wenn dementsprechend kein Flucht ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43045
. Die Feuerlöscheranzahl sowie das Löschmittel ergibt sich aus dem zu schützenden Bestand. Das ist unter anderem • die Objektgröße • die Anwesenheit von Personen • Entfernungen • Geschosse • Brandklassen / Brandlasten • Flucht- und Rettungswege (Ausgänge) • Brandabschnitte in Abhängigkeit der Objektdaten pro Geschoss (ASR A2.2 – 5.2.1 Abs.1 letzter Satz) • maximale Laufweglänge 20 m (ASR ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Grundsätzlich sollte die Reinigung regelmäßig durch Aufsaugen mit einem geprüften Industriestaubsauger erfolgen. Feste Reinigungszyklen können von hier aus nicht festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeuteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte der Unternehmer R ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 5996
. dass das Arbeitsschutzrecht durchaus weitergehende Anforderungen stellen kann, welche einzuhalten sind. Umgekehrt gilt dies genauso. Kenntlich wird dies im § 3 Abs.4 ArbStättV, wonach Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht, unberührt bleiben.In diesem Fall stellen somit die Wandhydranten die Mindestanforderung nach der Industriebaurichtlinie dar. Hinzu kommen die Feuerlöscher gemäß ...
Stand: 29.10.2021
Dialog: 21148
gemäß § 4 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV i.V.m. Anhang Nummer 1.7 und der ASR A1.7 "Türen und Tore". Unter Punkt 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A1.7 wird u. a. gefordert, dass Brandschutztüren und -tore nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen sind, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 2219
beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, ist die Arbeit insoweit einzustellen (§ 4 Abs. 1 ArbStättV). ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
/Bauen/Pflege-_und_Betreuungseinrichtungen/index.php). Nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW) sind Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen von mehr als insgesamt 1600 m² Bruttogrundfläche in einem Gebäude von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Zeitabständen von höchstens 6 Jahren ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 15126
Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 3024
,c)der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.(3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 42578
einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.(3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten ...
Stand: 01.10.2020
Dialog: 43299
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. In der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden diese ...
Stand: 16.04.2023
Dialog: 12815
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Es ist somit grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen, auf welche Art und Weise in einem Brandfall ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 14874
grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert, dass sich die in § 6 Absatz 1 beschriebenen Unterweisungen auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken müssen, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 42569
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c)der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574