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Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Beschäftigten Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann. Wenn es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind in der Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten aufzustellen (Nummer 3.3 Anhan ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 12521
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter Nummer 3.3 des Anhangs zur ArbStättV, dass eine Arbeit, die ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder wenn es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeits ...
Stand: 24.04.2023
Dialog: 16007
In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.5/1.2 wird in Punkt 4, Allgemeines, folgendes ausgeführt:"(...)(12) Soweit sich andauernde Steharbeit nicht vermeiden lässt, müssen die Fußböden an den Steharbeitsplätzen ausreichend wärmegedämmt und zur Verminderung der Belastungen des Skelett- und Bewegungssystems mit ergonomischen Bodenbelägen (ausreichend stoßdämpfend und elastisch) ausgestat ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 19628
Bei einer manuellen Tätigkeit ("per Hand umgedreht") ist eine grundsätzliche Überlegung vorab, ob für diese Tätigkeit nicht auch Hilfsmittel eingesetzt werden können.Die Belastung kann auf zwei Personen aufgeteilt werden, wenn diese zusammen und gleichzeitig die Tätigkeit ausführen, unabhängig von der Anwendung der Leitmerkmalmethode (LMM). Ob sich dadurch eine Halbierung der Last ergibt, hängt vo ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 42733
Grundsätzlich sollte ein seitliches Heben vermieden werden. In der Leitmerkmalmethode wird dies durch die Haltungswichtung abgebildet und es ist ein höherer Punktwert anzusetzen.In der "Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 kg" sind für "Häufige / ständige Rumpfverdrehung bzw. -seitneigung erkennbar" 3 Zusatzpunkte ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 42886
Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit fällt unter die Lastenhandhabungsverordnung. Diese Vorschrift enthält keine Grenzwerte, mit denen ein Verbot des Hebens und Tragens gekoppelt ist. Sie schreibt vielmehr dem Arbeitgeber vor:1. eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten;2. bei der Übertragung von Aufgaben die körperliche Eignung der Beschäftigten zu berück ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 29188
In der Lastenhandhabungsverordnung werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen und werden vom Arbeitgeber Maßnahmen gefordert, um die manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit mit sich bringen, insbesondere der Lendenwirbelsäule, zu vermeiden.Konkrete Grenzwe ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 27320
Für die Leitmerkmalmethode (LV 9) gibt es keine Trennung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung. Bei der Methode sind einzelne Teilprozesse über einen gesamten Arbeitstag zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung ist aber auch die betriebsärztliche Betreuung zu beteiligen.Aktueller Hinweis:Die BAuA hat im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben, Ha ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 19889
Zur Thematik Bewegen von Lasten ist die Lastenhandhabungsverordnung relevant. Aus dieser kann entnommen werden, dass einerseits keine pauschalen Grenzwerte für das Bewegen von Lasten festgelegt sind und andererseits nicht zwischen verschiedenen Gefäßen wie beispielsweise Sterilgutkörben unterschieden wird. Vielmehr werden in der Lastenhandhabungsverordnung zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährd ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 16495
Für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringt, gilt die Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV . Die Lastenhandhabungsverordnung fordert vom Arbeitgeber folgende Maßnahmen (§ 2):"(1) Der Arbeitgeber hat unter Z ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 21973
In der Lastenhandhabungsverordnung werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen und es werden vom Arbeitgeber Maßnahmen gefordert, um die manuelle Handhabung von Lasten zu vermeiden, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit (insbesondere bzgl. der Lendenwirbelsäule) mit sich bringen.Konkrete ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 10980
Der beschriebene Fall lässt sich rechtlich gut mit den Mitteln der Lastenhandhabungsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regeln. Hierbei ist allerdings nicht -wie zu vermuten- die Schwere der Last das Problem, sondern die Anzahl der Umsetzvorgänge einer relativ leichten Last, in Verbindung mit der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatz (Stehplatz), des Arbeitsmittels (Maschi ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
Der Arbeitgeber ist auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen. Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung muss im vorliegenden Fall die Belastung der Beschäftigten beim Entleeren der Müllbehälter ermittelt und bewertet werden. Hilfestellung bietet ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 4263
In der TRGS 526 "Laboratorien" ist unter dem Punkt 6.5.2 Absperrarmaturen folgendes nachzulesen:"Jede Brenngasleitung, die zu einer oder mehreren nebeneinander liegenden Entnahmestellen führt, muss gesondert absperrbar sein. Die Absperreinrichtung muss leicht erreichbar und jederzeit zugänglich sein. Zusätzlich muss eine weitere Absperreinrichtung an sicherer Stelle vorhanden sein. Stellteile dies ...
Stand: 18.09.2019
Dialog: 42841
Höhenverstellbarer SchreibtischEine Vorschrift, die dazu zwingt, alle Schreibtische höhenverstellbar auszurüsten, ist uns nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen.Der Trend der Tischhöhen geht zur Anpassung d ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 42728
In der Lastenhandhabungsverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit) werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen.Konkrete Grenzwerte bzw. Bestimmungen, wie viele Personen welches Gewicht schieben dürfen oder wie häufig, sind in der Lastenhandhabungsve ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 7160
Eine konkrete gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung von sogenannten 24-Stunden-Stühlen existiert nicht. Allerdings ist es Arbeitgeberpflicht, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für ergonomisch einwandfreie Arbeitsmittel zu sorgen, wozu auch ein Sitzmöbel am Arbeitsplatz gehört. Grundlage sind § 3 Betriebssicherheitsverordnung sowie § 3a der Arbeitsstättenverordnung.Grundsätzlich müssen Si ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 29468
Es gibt unseres Wissens nach keine einschlägige Vorschrift, die einen Höhenunterschied vom Fußboden bis zur Unterkante eines Behälters begrenzt. Die Fläche, auf der die Beschäftigten stehen, um in den Behälter greifen zu können, ist jedoch Teil eines Verkehrswegs, der die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen muss. Gemäß Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV müsse ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 27395
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist ein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten durch Heben, Tragen oder Ziehen bei der Arbeit nicht gesundheitlich beeinträchtigt werden.Auf die DGUV Information 207-010 "Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung - Damit der Mensch nicht zur Last wird" ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 14553
Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betrsicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Nach § 6 Absatz 1 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 14369