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Tabakrauch enthält eine Vielzahl von schädlichen Stoffen, die zu einem großen Teil sogar krebserzeugend sind. Diese Stoffe können sich in Baumaterialien und Möbeln anreichern und von ihnen möglicherweise verzögert wieder freigesetzt werden. Über das Freisetzungsverhalten dieser sogenannten Sekundärquellen liegen kaum gesicherte Erkenntnisse vor. Sicherheit kann letztlich nur eine individuelle ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
für alle Räume festlegen, also auch für die Räume, in denen sich die Heimbewohner aufhalten. Dann wäre zumindest eine Regelung denkbar, dass nur in bestimmten Räumen überhaupt geraucht werden darf. D. h. auch Heimbewohner dürften nur in diesen Räumen rauchen. Es wäre aber auch eine Regelung denkbar, dass in den Räumen, in denen sich die Heimbewohner überwiegend aufhalten, nicht geraucht werden darf ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
der Mietzeit aufgetretenen Mängeln (evtl. auch Arbeitsschutzmängel) an der Mietsache (angemietetes Gebäude) kann evtl. § 535 und 536 BGB angewendet werden: Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zu vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. "Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV beinhaltet in § 5 Regelungen zum betrieblichen Nichtraucherschutz Für diese Vorschrift gibt es keine Übergangsregelung, so dass sie grundsätzlich für alle Arbeitsstätten gilt. Schutzziel des § 5 ArbStättV ist es, die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Der § 5 ArbStättV greift ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
. Der Nichtraucherschutz gilt sogar für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner bebauten Fläche liegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 ArbStättV). Dementsprechend wäre der Arbeitgeber verpflichtet, dort das Rauchen zu verbieten, wenn dies eine erforderliche Maßnahme wäre, um die nicht rauchenden Beschäftigten an diesem Ort zu schützen ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
bestellt haben. Auch diese Personen können Sie ansprechen, um Unterstützung bitten sowie anregen, das Thema Nichtraucherschutz im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern.Gemäß § 17 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -Rechte der Beschäftigten- gilt folgendes: "Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4026
Absatz 1 ist in Justizvollzugsanstalten das Rauchen in den Hafträumen gestattet. Bei der Belegung eines Haftraumes mit mehr als einer Person ist das Rauchen in diesem Haftraum nicht zulässig, wenn eine der in diesem Haftraum untergebrachten Personen Nichtraucherin oder Nichtraucher ist." D. h. Rauchen bleibt in (Einzel-)Unterbringungsräumen in einer JVA erlaubt, da dieser Raum ein vom allgemeinen ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
Im Arbeitsschutzrecht, hier speziell unter § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV ist der Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch verankert. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch gesch ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022
Um der Gefährdung durch das Passivrauchen Rechnung zu tragen und die Nichtraucher zu schützen, wurde am 3. Oktober 2002 die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- durch den § 3a ergänzt. Dieser verpflichtete den Arbeitgeber dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die nichtrauchenden Arbeitnehmer seines Betriebes wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Mit Inkrafttreten d ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 19026
des Passivrauchens ist nicht möglich.Sofern im Betrieb einzelne Raucherräume eingerichtet sind, bleibt es den nichtrauchenden Beschäftigten natürlich freigestellt, diese aufzusuchen oder nicht. Im Ergebnis muss sichergestellt werden, dass zu den Bereichen, zu denen die nichtrauchenden Beschäftigte Zutritt haben (z. B. Arbeitsraum, Arbeitsplatz, Besprechungsräume, Verkehrswege wie Treppenraum und Flur, Pausen ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
der Beschäftigung es zulassen.Weiterhin gilt gemäß § 75 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dass Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern haben. Diese Pflicht der Betriebspartner verbietet nicht jede Betriebsvereinbarung, die zu einer Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit führt. Ansonsten hätte § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
wird. Auf diese Weise muss die Auseinandersetzung künftig nicht mehr auf der Ebene einzelner Mitarbeiter/innen stattfinden. Gerade im Hinblick auf die Spannungen, die durch einen konsequenten Nichtraucherschutz im Betrieb hervorgerufen werden können, reicht es jedoch nicht aus, nur an die Nichtraucher zu denken. Vielmehr sollte es der Raucherin/dem Raucher ermöglicht werden, ihrer/seiner Abhängigkeit ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
zu erstellen ist Aufgabe des Arbeitgebers. Dabei wird er in der Regel von der Fachkraft für Arbeitsschutz und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt fachlich beratend unterstützt.Sie haben z. B. die Möglichkeit, die Fachkraft für Arbeitsschutz und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt auf die Problematik anzusprechen, nach Lösungsmöglichkeiten nachzufragen, diese selber, auch gegenüber dem Arbeitgeber ...
Stand: 14.12.2023
Dialog: 1131
Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu treffen. Als Bestandteil der v. g. Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten u. a. auch Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Diese Beurteilung ist auch die Basis für eine befriedigende ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV - verpflichtet den Arbeitgeber den Schutz seiner Arbeitnehmer vor Tabakrauch zu gewährleisten (§ 5 ArbStättV). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle Gebäude, Freiflächen und Räume (insbesondere auch Arbeitsräume und Pausenräume) in seinem Betrieb. Der Arbeitgeber kann seiner Schutzpflicht durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13522
auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss zukünftig gegenüber seinen nichtrauchenden Beschäftigten oder der Aufsichtsbehörde den Nachweis führen können, dass er die nach § 5 ArbStättV erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Die Beschäftigten sind nicht mehr gezwungen ihr Recht auf einen Arbeitsplatz in sauberer Luft, also auf körperliche Unversehrtheit, bei Gericht einzuklagen. In diesem Zusammenhang ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
grundsätzlich zu untersagen. Das Symbol Rauchverbot gilt also in diesen Bereichen auch für E-Zigaretten. Zusammengefasst: Derzeit bewegt sich das Thema E-Zigarette noch in einer rechtlichen Grauzone. Die arbeitsschutzrechtliche Forderung der Gewährleistung ausreichend gesundheitlich zuträglicher Atemluft durch den Arbeitgeber ist weiterhin arbeitsschutzrechtlicher Maßstab. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetz ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 15134