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Bei dem von Ihnen beschriebenen Homeoffice-Arbeitsplatz handelt es sich gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um einen Telearbeitsplatz (§ 2 Abs.7 ArbStättV):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" grundsätzlich so, dass der Arbeitgeber die von Ihnen erwähnten 500 lx zur Verfügung stellen muss; ob und inwieweit der einzelne Arbeitnehmer dies in Anspruch nimmt, ist ihm aber letztlich selber überlassen. Die Frage nach Argumenten bei Problemstellungen, die die persönliche Wahrnehmung betreffen, ist sehr schwierig. In der DGUV ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
Nein, eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28960
Nein, dies ist nicht zulässig.Grundsätzlich sind für Bildschirmarbeitsplätze die Vorgaben der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzuhalten. Hier ist unter der Nummer 6.1 u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Begründung: Nach § 3a ArbStättV gelten folgende grundlegenden Anforderungen an die Ausgestaltung einer Arbeitsstätte: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2878
sind auch mechanische Merkmale arbeitsschutzrelevant, so z.B. die Neigung und die Höhenverstellbarkeit im Rahmen der Einrichtung eines ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzes. Weitere Informationen finden Sie u.a. im Internetportal www.ergo-online.de, so z.B. den Artikel "Anforderungen an die Ergonomie von Bildschirmen". ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 1447
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- im Anhang unter Ziff. 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
Für Bildschirmarbeitsplätze ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und hier speziell die Anforderungen der Ziffer 6 anzuwenden. In § 2 ArbStättV finden sich u. a. folgende Definitionen:"...(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tät ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 13505
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 7975
Nein, die ASR A6 muss hier nicht angewendet werden.Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für:1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten (Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und2. die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer Bi ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
Die Einrichtung von Arbeitsplätzen regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 3a ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei sind der Stand der Technik ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 9852
und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören. Bildschirmgeräte setzen sich in der Regel aus mehreren Funktionseinheiten zusammen (zum Bespiel Bildschirm, Zentraleinheit, Computer, Tastatur, Maus, Drucker, Scanner und so weiter). Der eigentliche Bildschirm zur Darstellung visueller Informationen ist daher in der Regel nur ein Teil eines Bildschirmgerätes. Diese Differenzierung ist sinnvoll und praxisgerecht ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
Ja, dieser Anspruch besteht weiterhin. Siehe hierzu den Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28810
. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
Bildschirmarbeitsplätze müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen. Unter der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV sind grundsätzliche Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes formuliert. Unter Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs heißt es: "Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 2473
Es gibt für den in der Frage geschilderten Fall (Einsatz von Beamern in einer Kontrollzentrale) keine speziellen, schriftlich fixierten, Arbeitsschutzregelungen. Es ist aber grundsätzlich so, dass der dauerhafte Einsatz von elektronischen Bildgeräten unter die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fällt, auch wenn es sich nicht um Monitore handelt. Entsprechend § 3 ArbStättV besteht in jedem Fall ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 4358
werden können. Sie müssen den Verhältnissen der Arbeitsumgebung individuell angepasst werden können. (4) Die Bildschirmgröße und -form müssen der Arbeitsaufgabe angemessen sein. (5) Die von den Bildschirmgeräten ausgehende elektromagnetische Strahlung muss so niedrig gehalten werden, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden."Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nach Teil 4 (2) des Anhangs ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
(bisher: BGI 650) "Bildschirm und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Unter Ziffer 7.2.1 "Bildschirm" ist nachzulesen, dass die Blicklinie auf den Bildschirm sollte danach um 35o aus der Waagerechten abgesenkt sein, um ermüdende und möglicherweise gesundheitsschädliche Körperhaltungen zu vermieden. Der Bildschirm sollte dann so nach hinten geneigt sein (max. 35°), dass die Anzeige ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 334
muss der Arbeitgeber so oder so durchführen. Bei Telearbeitsplätzen ist dies viel einfacher als bei mobiler Arbeit. ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501