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bei der Arbeit betroffen sind. "Eine ähnliche Anforderung an die Versicherten/Beschäftigten ist auch unter § 15 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" formuliert. In der DGUV Regel 100-001 werden zudem unter Nummer 3.1.1 nähere Erläuterungen zur Eigen-, und Fremdvorsorge gegeben. Danach bildet "die Verpflichtung zur Eigen- und Fremdvorsorge des Versicherten einen Schwerpunkt der DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 26.01.2025
Dialog: 25262
am Bildschirmarbeitsplatz sichergestellt werden können. Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Festlegung von Unterbrechungen der Bildschirmarbeit, z. B. durch Pausen, sollte vor Ort in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt erfolgen.Nach Nummer 6.1 Absatz 2 des Anhangs zur ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
Für die Gestaltung von Software finden sich verbindliche Mindestanforderungen im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Ziffer 6.5. Dort ist nachzulesen:"(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.(2 ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 1238
Nein, eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28960
, Unfallkassen) speziell für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze zusätzlich eigene berufsgenossenschaftliche Vorschriften erstellt wie die DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" . (zu finden über http://publikationen.dguv.de ) Auf der Grundlage der v. g. Vorschriften kann von hier aus insoweit eine Aussage getroffen werden, dass beim ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881
und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. In der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (Kapitel 7.2) finden sich entsprechende Tabellen (z.B. Abb. 22), die den Zeichenhöhenbereich in Abhängigkeit des Sehabstandes und der Monitorgröße angeben. Generell sollte der Abstand Bildschirm - Auge zwischen 50 und 70 cm liegen. Bei größeren ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 12218
Nein, eine solche Vorgabe ist uns nicht bekannt. Auf die Informationen der DGUV-Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (spez. Ziffer 7.3.2 "Büroarbeitsstuhl") sowie der VBG-Publikation "Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten" (spez. Ziffern 2.14ff) weisen wir hin. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 14506
Generell sollte der Abstand Bildschirm - Auge zwischen 500 und 800 mm liegen. Es gilt: Je größer der Bildschirm, desto größer der Abstand. Allerdings hängt letzterer auch von der Zeichengröße auf dem Bildschirm ab. Nähere Informationen bietet die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung" an.Bei der Beantwortung der Frage nach dem richtigen ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 25
Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 5 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen ...
Stand: 03.09.2019
Dialog: 42827
sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden." Sie können bereits an diesem Auszug erkennen, dass individuelle Voraussetzungen, wie zum Beispiel Art der Arbeitsaufgabe, indivduelles Sehvermögen, Arbeitsumgebung und persönliche Wahrnehmung, hier eine große Rolle spielen. Es ist zwar nach der DIN 5035-7 sowie der DGUV Information 215 ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden.(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.(3 ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
und insbesondere zu Zeichengröße, Zeichengestalt und Abstände finden sich im Kapitel 7.2.1 "Bildschirm" der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" und im Kapitel 8.6 der DGUV Information 215-450 "Software-Ergonomie". Bei Schrifttypen (Fonts) zählt im Grunde nur die relative Lesbarkeit, d.h. die relative Häufigkeit, mit der Buchstaben ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 13840
Körperhaltung für den Betrachter erreicht wird. Ob und in wie weit die Notwendigkeit eines Bildschirmständers oder anderer Hilfsmittel besteht, ist durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG zu ermitteln. Weitere Informationen enthält die DGUV Information 210-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 2473
Nach Ziffer 6.3 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 215-410 ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 334
und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. Dabei werden keine Vorgaben an die Auflösungseinstellung der Monitore gemacht.Zur Konkretisierung der allgemeinen Forderung sollen die berufsgenossenschaftlichen Informationen und Regeln oder auch Normen herangezogen werden. Einschlägiges Regelwerk ist die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729
der ArbstättV findet sich unter der Nummer 6.3 Absatz 1 die Information, dass Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein, sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen, müssen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. Die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV genügen.Nähere Angaben zu einem Bürostuhl finden sich in der ArbStättV mit ihrem Anhang nicht.In Kapitel 8.3.2 der DGUV-Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" wird näher auf die Anforderungen an einen Büroarbeitsstuhl eingegangen.Grundanforderungen werden sicherlich sein: Der Sitz muss eine Rückenlehne besitzen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
. Wichtig sind in jedem Fall die individuellen Verstellmöglichkeiten durch den Nutzer. Nähere Informationen zu Vor- und Nachteilen verschiedener Licht- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen finden sie in der DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro".Gestaltungsmöglichkeiten zu Büroräumen und Lichtschutzeinrichtungen finden sie auch von ergo-online angeboten: Stichwort ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 7975
sich unter Abschnitt 8.2 "Bildschirm, Tastatur und sonstige Eingabemittel" der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung"."Zwei Bildschirme(Normalformat 4:3 beziehungsweise 5:4)Häufig gibt es an den vorhandenen Arbeitsplätzen bereits LCD-Bildschirme, die weiter benutzt werden sollen. Da eingescannte Dokumente wegen der oft sehr kleinen Schriftzeichen, insbesondere ...
Stand: 25.01.2025
Dialog: 44063
Ja, in der LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" des LASI ist hierzu unter 9. Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) Folgendes nachzulesen:"Frage:Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit?Antwort:Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind.Unter mobiler Arbeit ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172