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Gesetzliche Vorgaben an Bildschirmarbeitsplätze ergeben sich aus Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordert allgemein, dass die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein müssen. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird unter dem Punkt 6.1 folgendes ausgeführt:"(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 16048
nach Nummer 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung beschränkt.Üblicherweise erfolgt die Ausstattung der Telearbeitsplätze mit technischen Kommunikationseinrichtungen (z. B. Bildschirm, Rechner, Tastatur, Datenverbindung zum Unternehmen, Maus, Drucker, Scanner) durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person (z. B. der Fachkraft ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
sich unterschiedliche Anforderungen an Bildschirmgeräte und Bildschirme. Durch die Entwicklung neuer Gerätetypen (All-in-One-Computer, Laptops, Note- und Netbooks, Tablets, Smartphones und so weiter) gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Zwischenformen von Geräten, die ganz oder teilweise den Kriterien und Anforderungen von Bildschirmgeräten oder Bildschirmen entsprechen. Im Anhang Nummer 6 "Maßnahmen ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
LED Deckenleuchten sind für Bildschirmtätigkeiten im Büro geeignet. Die LED Lampen müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Ein Büro muss mit einer angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die ASR A3.4 "Beleuchtung" fordert im Anhang 1 für Arbeitsplätze im Büro (Schreiben, Lesen ...
Stand: 14.10.2017
Dialog: 30510
und Kommunikationsgeräten im Vordergrund. Es gelten künftig für Telearbeitsplätze daher nur die Anforderungen des § 3 (Gefährdungsbeurteilung) bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der § 6 (Unterweisung) und die Nummer 6 des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Nach Ziffer 6.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV muss die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 12218
Grundlegende Anforderungen an die ergonomische Gestaltung von Software finden sich unter Ziffer 6.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384
ist die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, die in ihrem Anhang (Nummer 6) Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze bzw. Bildschirme (Monitore) stellt: "6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962
Bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV finden sich die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Dort ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze[...](9) Werden an einem Arbeitsplatz mehrere ...
Stand: 25.01.2025
Dialog: 44063
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter dem Punkt 6.1 Absatz 8: "Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
, an denen Laptops regelmäßig ortsfest betrieben werden, sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- anzuwenden. Im Anhang der ArbStättV unter der Nummer 6 sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen aufgeführt. Der ortsfeste Einsatz von Laptops ist aus ergonomischer Sicht unter mehreren Aspekten als nicht unproblematisch anzusehen. Da der Bildschirm von Laptops ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
Für die Gestaltung von Software finden sich verbindliche Mindestanforderungen im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Ziffer 6.5. Dort ist nachzulesen:"(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.(2 ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 1238
Nein, dies ist nicht zulässig.Grundsätzlich sind für Bildschirmarbeitsplätze die Vorgaben der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzuhalten. Hier ist unter der Nummer 6.1 u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
der Gefährdungsbeurteilung durchführen darf, die Arbeitszeiten geregelt werden und die Unterweisung umgesetzt wird. Die Anforderungen des Anhangs 6 ArbStättV an die Bildschirmarbeit sind entsprechend zu berücksichtigen.Auch bei der Einrichtung eines Teleheimarbeitsplatzes ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG nicht den Beschäftigten ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist 2016 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert worden, siehe Nr. 6 - Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen - im Anhang der ArbStättV.Dort stehen unterNr. 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte undNr. 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von BildschirmarbeitsplätzenAnforderungen ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
nutzen.Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchungen der Arbeitgeber tragen muss. Ebenso die Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten die erforderliche Bildschirmbrille zur Verfügung zu stellen [Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)].Überlässt ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
und Bildschirmgeräte gemäß Anhang 6 der ArbStättV erarbeiten. → Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zur Gewährung von Pausen sowie zur Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sowie zum Sonn- und Feiertagsschutz sind einzuhalten. Die Arbeitgeber sind angehalten, für ihre Betriebe spezifische Regelungen zur Nutzung mobiler Kommunikationsendgeräte sowie zur Vermeidung von Stressoren wie ständige ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015