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der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird diesbzgl. im Teil 4 (2) Nr.1 ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind." ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 767
"Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (mit Kommentar)".Die Kostenübernahmepflicht für Augenuntersuchung und Bildschirmbrille besteht auch für Dienstherren im Öffentlichen Dienst und auch für Beamte.Die DGUV Information 250-007 führt in Kapitel 5 "Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge" aus:"1. Vom Arbeitgeber sind folgende Kosten zu übernehmen:• Kosten für die Erstuntersuchung und die folgenden Nachuntersuchungen beim Arzt ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
Es besteht ein Anspruch auf eine Angebotsvorsorge nach dem Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Dort ist folgendes nachzulesen:"1.Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
Information 250-007 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“.Auf die Informationen zum Thema "Mobiles Arbeiten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weisen wir hin.Fazit: Eine abschließende Aussage, ob jetzt für diese Geräte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden muss, können wir nicht treffen ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
Ja, dieser Anspruch besteht weiterhin. Siehe hierzu den Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28810
Nein, eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28960
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) wird bezüglich spezieller Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen im Anhang unter Teil 4 (2) Nr.1 folgendes ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 16487
zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet, den Beschäftigten an Bildschirmgeräten eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
- und Büroarbeitsplätzen - DGUV Information 215-410 konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitssystemen mit Bildschirmgeräten im Büro. Er gilt auch für Büroarbeitsplätze. Dieser Leitfaden bietet praktische Hilfen für die Gestaltung der Arbeit an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen in Form ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
werden. (Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom 10.04.2018; www.baua.de/asta)" ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
/ der Betriebsarzt sowie die betroffenen Beschäftigten beteiligt werden. Auch eine technische Beratung seitens der Hersteller ist durchaus empfehlenswert.Hinweis:Handelt es sich bei den beschriebenen Arbeitsplätzen um ein Callcenter, erhalten sie weitere Informationen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach Eingabe des Suchwortes "CallCenter". ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 2615
der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes eigenverantwortlich treffen.In letzter Konsequenz sollte der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die den Mindestanforderungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes entsprechen. ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 25951
IT-Geräte, die Eigentum der Arbeitnehmer sind, aber dienstlich genutzt werden, werden als BYOD „Bring Your Own Device“ („Bring dein eigenes Gerät mit“) bezeichnet.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
, Datenverarbeitung) eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux und einen Mindestwert des Farbwiedergabe Index Ra von 80. Der Farbwiedergabe Index Ra wird in der Kennzeichnung der LED Lampe angegeben. Die Beleuchtungsstärke (Lux) gibt an, welcher Lichtstrom (Lumen) auf eine Flächeneinheit (m²) fällt. Die Beleuchtungsstärke muss gemessen werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ...
Stand: 14.10.2017
Dialog: 30510
hinsichtlich der beim Arbeitgeber verbleibenden Verantwortlichkeit für den Arbeitsschutz vermieden werden. Weitere Informationen mit weiterführenden Links werden z.B. vom Sozialnetz Hessen unter https://www.ergo-online.de/arbeitsorganisation/arbeitsformen/mobiles-arbeiten-home-office angeboten. ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
Die Dauer und Häufigkeit von "Computerpausen" hängen in hohem Maße von den Arbeitsbedingungen und der Tätigkeit am Bildschirm ab. Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen sind, damit gesundheitsgerechte Bedingungen ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
ist bei Arbeitsmitteln der durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegte sichere Zustand für die weitere Benutzung. Der Sollzustand ergibt sich aus den Herstellerunterlagen unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen.Eine pauschale Festlegung der Nutzungdauer von Bürostühlen ist uns nicht bekannt.Auf die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema "Büroarbeit" weisen ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 15164
der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorzunehmen und eigenverantwortlich die Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen. Hierbei ist auch die Größe der Bildschirme zu betrachten. Die von Ihnen genannten Notebooks erfüllen nicht den Anspruch an eine ausreichende Größe für die genannten Tätigkeiten ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
werden. (Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom 10.04.2018; www.baua.de/asta)."In der Ausarbeitung "Telearbeit und Mobiles Arbeiten Voraussetzungen, Merkmale und rechtliche Rahmenbedingungen" des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages werden die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Telearbeit als auch bei Mobiler Arbeit umfassend aufgelistet und näher erläutert. Wir bitten ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459