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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist dann anzuwenden, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kunden einer Beratungsstelle fallen nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers und somit nicht unter die ArbStättV. Die Räumlichkeiten sind entsprechend den Anforderungen des Baurechtes zu errichten und zu betreiben. Für die Beschäftigten in der Beratungsstelle muss der Arbeitgeber die Arbeitsplätze ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 12103
) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 ArbStättV“ entnommen werden. (Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom 10.04.2018; www.baua.de/asta)."Die "Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 ArbStättV vom 30. November ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
Ihre Frage bezieht sich auf die Definition für Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) :"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
) ist ein Bildschirmgerät folgendermaßen definiert:"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören."Diese Definition trifft auf ein Notebook zu.Hinweis:Auf die Frage 7 ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 6 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 42827
Bildschirmarbeitsplätze müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen. Unter der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV sind grundsätzliche Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes formuliert. Unter Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs heißt es: "Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 2473
Nein, dies ist nicht zulässig.Grundsätzlich sind für Bildschirmarbeitsplätze die Vorgaben der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzuhalten. Hier ist unter der Nummer 6.1 u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze ...
Stand: 14.08.2025
Dialog: 42406
am Arbeitsplatz aufgestellt werden, obwohl es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, müssen den Beschäftigten in der Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz so einrichten und betreiben, dass von ihm keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit ausgehen (Gefährdungsbeurteilung gemäß (§ 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 7975
), das Bereitstellen mobiler, ergonomisch gestalteter, sicherer Arbeitsmittel sowie die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, die danach mindestens jährlich zu wiederholen ist....Hinweis: Informationen zur mobilen Arbeit können auch den „Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 ArbStättV“ entnommen ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
: Informationen zur mobilen Arbeit können auch den „Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 ArbStättV“ entnommen werden. (Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom 10.04.2018; www.baua.de/asta)."Hinweis:Auf die Ausarbeitung "Telearbeit und Mobiles Arbeiten ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
Rechtliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).In der ASR A1.2 "Raumabmessung und Bewegungsflächen" findet sich unter dem Punkt 3.9 folgende Definition für Gruppenbüros:"Gruppenbüros sind für die Einrichtung von in der Regel bis zu 25 Büro ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 1460
Grundlegende Anforderungen an die ergonomische Gestaltung von Software finden sich unter Ziffer 6.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384
der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A6 "Bildschirmarbeit" und die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".Im Anwendungsbereich unter Nummer 2 der ASR A1.2 ist nachzulesen:"(1) Diese Arbeitsstättenregel gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen. (2) Die Abmessungen aller weiteren Räume, wie Sanitärräume (ASR A4.1), Pausen ...
Stand: 25.09.2025
Dialog: 44191
Bildschirmgeräte mit alternativen Eingabemitteln sind den Arbeitsaufgaben angemessen und mit dem Ziel einer optimalen Entlastung der Beschäftigten zu betreiben. (5) Werden tragbare Bildschirmgeräte ortsgebunden an Arbeitsplätzen verwendet, gelten zusätzlich die Anforderungen nach Nummer 6.1." ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 9852
Für die Gestaltung von Software finden sich verbindliche Mindestanforderungen im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Ziffer 6.5. Dort ist nachzulesen:"(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.(2 ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 1238
ausgeführt werden können.(4) Tragbare Bildschirmgeräte mit alternativen Eingabemitteln sind den Arbeitsaufgaben angemessen und mit dem Ziel einer optimalen Entlastung der Beschäftigten zu betreiben.(5) Werden tragbare Bildschirmgeräte ortsgebunden an Arbeitsplätzen verwendet, gelten zusätzlich die Anforderungen nach Nummer 6.1." Eine spezielle Größe für ein Notebook wird zwar nicht genannt, jedoch hat ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
".Hier wird grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet ...
Stand: 06.08.2025
Dialog: 25273
Für das Errichten und Betreiben von Arbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV maßgebliche Rechtsvorschrift. Zur Arbeitsstättenverordnung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht, die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren. Neben den Anforderungen der ArbStättV haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881