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und insbesondere zu Zeichengröße, Zeichengestalt und Abstände finden sich im Kapitel 7.2.1 "Bildschirm" der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" und im Kapitel 8.6 der DGUV Information 215-450 "Software-Ergonomie". Bei Schrifttypen (Fonts) zählt im Grunde nur die relative Lesbarkeit, d.h. die relative Häufigkeit, mit der Buchstaben ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 13840
werden können.(4) Die Bildschirmgröße und -form müssen der Arbeitsaufgabe angemessen sein.(5) Die von den Bildschirmgeräten ausgehende elektromagnetische Strahlung muss so niedrig gehalten werden, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden."Eine konkrete Mindestgröße ist in der ArbStättV nicht zu finden. Nähere Erläuterungen bietet die DGUV Information 215-410 "Bildschirm ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 28000
Nach der Ziffer 6.2 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) muss das auf dem Bildschirm dargestellte Bild flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen.In der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" ist unter dem Punkt 8.2.1 "Bildschirm" zur Flimmerfreiheit erläutert, dass bei einem Bildschirm ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 13785
Körperhaltung für den Betrachter erreicht wird. Ob und in wie weit die Notwendigkeit eines Bildschirmständers oder anderer Hilfsmittel besteht, ist durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG zu ermitteln. Weitere Informationen enthält die DGUV Information 210-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 2473
sich auch in der DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen - Leitfaden für die Gestaltung unter Punkt 8.4.1.Aufgrund von Sondervorschriften, insbesondere auch im Hinblick auf behindertengerechte Gestaltung, können größere Flächen und Verkehrswegbreiten erforderlich werden.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen hinsichtlich möglicher Gefahren zu beurteilen und ggf. erforderliche ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 1460
Nach Ziffer 6.3 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 215-410 ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 334
Publikationen, wie z. B. der DGUV Information 250-008 "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz; Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen" oder dem Faltblatt "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz" der VBG, die Kontaktlinsen nicht erwähnt, sondern es wird nur auf Brillen eingegangen. Deswegen sind unserer Einschätzung nach die genannten Kontaktlinsen nicht als spezielle Sehhilfe ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. Dabei werden keine Vorgaben an die Auflösungseinstellung der Monitore gemacht.Zur Konkretisierung der allgemeinen Forderung sollen die berufsgenossenschaftlichen Informationen und Regeln oder auch Normen herangezogen werden. Einschlägiges Regelwerk ist die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729
der ArbstättV findet sich unter der Nummer 6.3 Absatz 1 die Information, dass Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein, sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen, müssen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. Die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
an dem Bildschirmgerät hilfreich sind. Bei der Beantwortung dieser Frage sollten der Arbeitsmediziner und die Sicherheitsfachkraft beteiligt werden. Ausführliche Hinweise zur Gestaltung finden sie in der DGUV Information 215-410 "Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung". Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
. Wichtig sind in jedem Fall die individuellen Verstellmöglichkeiten durch den Nutzer. Nähere Informationen zu Vor- und Nachteilen verschiedener Licht- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen finden sie in der DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro". ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 7975
In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen. Deshalb ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV genügen.Nähere Angaben zu einem Bürostuhl finden sich in der ArbStättV mit ihrem Anhang nicht.In Kapitel 8.3.2 der DGUV-Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" wird näher auf die Anforderungen an einen Büroarbeitsstuhl eingegangen.Grundanforderungen werden sicherlich sein: Der Sitz muss eine Rückenlehne besitzen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
"Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten" Bezug genommen, die ebenfalls in einzelnen Teilen Gestaltungsempfehlungen für die Software-Ergonomie formuliert. Normen können kostenpflichtig über den Beuth-Verlag bestellt werden. Auf die DGUV Information 215-450 "Software-Ergonomie" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384
(Aufgabengestaltung, Pausen, Mischarbeit) werden z.B. von der BGN angeboten.Auf die DGUV-Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze: Leitfaden für die Gestaltung weisen wir hin. ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
Verlag bestellt und käuflich erworben werden.Auf die DGUV Information 215-450 Softwareergonomie weisen wir hin. ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 1238
der Handballen ermöglichen.Konkretere Informationen finden sich in der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" unter der Ziffer 8.3.1. Dort ist zu Breite und Tiefe folgendes nachzulesen: "Die Arbeitsfläche ist Aufstell- und Ablagefläche für Arbeitsmittel – zum Beispiel Bildschirm, Tastatur – und Arbeitsmaterialien – zum Beispiel Schriftgut ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.In der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" wird unter Ziffer 8.3.2 "Büroarbeitsstuhl" u. a. ausgeführt, dass Büroarbeitsstühle konstruktiv mindestens auf ein Körpergewicht von 110 kg und eine tägliche Nutzungszeit von acht Stunden ausgelegt ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 15164
sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten -ASR- in Ihrem Fall die ASR A3.4 "Beleuchtung". Der Mindestwert von 500 lx Beleuchtungsstärke findet sich nicht nur im Anhang 1 der ASR A3.4, sondern auch in der DGUV ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
, Unfallkassen) speziell für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze zusätzlich eigene berufsgenossenschaftliche Vorschriften erstellt wie die DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" . (zu finden über http://publikationen.dguv.de ) Auf der Grundlage der v. g. Vorschriften kann von hier aus insoweit eine Aussage getroffen werden, dass beim ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881