Ergebnisse 1 bis 20 von 29 Treffern
In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet gemäß § 15 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- die Beschäftigten "nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen ...
Stand: 26.01.2025
Dialog: 25262
Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,2. § 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz von dem im ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
nutzen.Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchungen der Arbeitgeber tragen muss. Ebenso die Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten die erforderliche Bildschirmbrille zur Verfügung zu stellen [Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)].Überlässt ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
sind auch mechanische Merkmale arbeitsschutzrelevant, so z.B. die Neigung und die Höhenverstellbarkeit im Rahmen der Einrichtung eines ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzes. Weitere Informationen finden Sie u.a. im Internetportal www.ergo-online.de, so z.B. den Artikel "Anforderungen an die Ergonomie von Bildschirmen". ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 1447
Gesetzliche Vorgaben an Bildschirmarbeitsplätze ergeben sich aus Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordert allgemein, dass die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein müssen. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und de ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729
ist, das nicht Inhalt und Art der Aufgabenerledigung diktiert oder dominiert.Sollte Mischarbeit nicht möglich sein, so hat es sich bei der Pausenregelung im Bereich der Bildschirmarbeit bewährt, stündlich Pausen von 5 bis 15 Minuten vorzusehen. Die optimale Lage und Dauer dieser Erholungpausen sind von der jeweiligen Tätigkeit und Belastung am Bildschirmgerät abhängig. Diese Pausen sind Bestandteil der Arbeitszeit ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
mit Kantenlängen oder Durchmessern von 12 mm bis 15 mm und Tastenmittenabstände von 19 mm•Bei alphanumerischen Tastaturen eine deutliche Trennung des Buchstabenbereiches vom numerischen Bereich•Einheitliche Anordnung von Zeichentasten des alphanumerischen Bereiches und des numerischen Bereiches sowie der Belegung der Tasten mit Schriftzeichen•Deutliche Abhebung der übrigen Tasten von Funktionstasten ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 42920
m2 je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum. Für Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größerer Störwirkungen (z. B. akustisch, visuell) von 12 bis 15 m2 je Arbeitsplatz auszugehen. Beispielhafte Gestaltungslösungen zu deneinzelnen Bürotypen sind dem Anhang 2 zu entnehmen."Weitere Informationen zum Flächenbedarf finden ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 1460
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Ziffer 6.4 folgendes zu Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen nachzulesen:"(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein.(2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen v ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
In dem für die Gestaltung und Erfassung der täglichen Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 6 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 42827
Ihre Frage bezieht sich auf die Definition für Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) :"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
15 und 20 Hertz. Bei einer Frequenz von 65 Hertz und mehr sind nach Literaturangaben nur noch bei 4 % der fotosensiblen Personen mit Epilepsie EEG-Veränderungen zu beobachten (21). Auch weisen Bildschirmgeräte mit Kathodenstrahlröhrenanzeige (CRT) in der Regel Bildwechselfrequenzen zwischen 75 und 85 Hertz auf. In diesem Bereich wurden keine fotosensiblen Reaktionen bei Personen mit Epilepsie ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 23565
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Die genannten Bürogeräte sind gemäß § 2 Abs.1 BetrSichV Arbeitsmittel. Somit gelten für diese Geräte die Anforderungen der BetrSichV und sie unterliegen den entsprechenden (Prüf-)Vorschriften (§ 14 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630
von Arbeitsmitteln.In § 5 Abs. 1 BetrSichV „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“ heißt es:(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. …. .(2) Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28810
zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Fazit:Wenn bei einer erneuten Angebotsvorsorge festgestellt wird, dass die Sehkraft sich so ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28960
-Arbeitsschutzregel stehen Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber für die Beschäftigten im Homeoffice treffen muss.In den FAQs der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) werden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Homeoffice in der aktuellen Pandemie beantwortet.Der Begriff Telearbeitsplätze ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt.Unter § 2 Abs.7 ArbStättV ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Nach § 2 Absatz 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268