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Für Bildschirmarbeitsplätze ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und hier speziell die Anforderungen der Ziffer 6 anzuwenden. In § 2 ArbStättV finden sich u. a. folgende Definitionen:"...(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 13505
, an denen Laptops regelmäßig ortsfest betrieben werden, sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- anzuwenden. Im Anhang der ArbStättV unter der Nummer 6 sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen aufgeführt. Der ortsfeste Einsatz von Laptops ist aus ergonomischer Sicht unter mehreren Aspekten als nicht unproblematisch anzusehen. Da der Bildschirm von Laptops ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Nach § 2 Absatz 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Eine nähere Defintion, was unter einer Sehhilfe zu verstehen ist, findet sich in der ArbMedVV nicht. Jedoch werden in allen uns bekannten ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" Weitere Informationen finden sich in der DGUV ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann (Ziffer 3.3 Anhang der ArbStättV). Schulungsräume mit PC-Ausstattung gelten als Bildschirmarbeitsplätze und müssen auch den Anforderungen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- im Anhang unter Ziff. 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
die „Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)“ untersucht. Sie kommt in ihrem Flyer "Licht emittierende Dioden (LEDs) - Photobiologische Sicherheit" zu folgendem Ergebnis: 1. Keine Gefährdung. Grundsätzlich geht von LEDs keine Gefährdung aus, wenn sie bei der Arbeit oder im täglichen Leben ordnungsgemäß eingesetzt werden. 2. Nicht zu nah. Man sollte vermeiden, in einem sehr geringen Abstand ...
Stand: 14.10.2017
Dialog: 30510
. Sie müssen eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und eine Fehlerbeseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben. (5) Eine Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse darf ohne Wissen der Beschäftigten nicht durchgeführt werden." Hinweise: Die Überprüfung der Softwareergonomie hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen. Umfangreiche Informationen ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384
unterstützen – zum Beispiel Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und betriebliche Datenschutzbeauftragte –, ein Zutrittsrecht zur fraglichen Wohnung eingeräumt wird, das dem zu betrieblichen Arbeitsplätzen vergleichbar ist."Der Arbeitgeber ist auch bei Telearbeitsplätze für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Eine Haftungsbeschränkung ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.Mit der Forderung nach regelmäßiger Unterbrechung der Bildschirmarbeit durch andere Tätigkeiten, die die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern, ist das Konzept „Mischarbeit“ angesprochen. Ziel von „Mischarbeit“ ist es, dass das Bildschirmgerät ein „normales“ Arbeitsmittel des Beschäftigten ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
bei der Handhabung beschreiben und eine Fehlerbeseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben.(5) Eine Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse darf ohne Wissen der Beschäftigten nicht durchgeführt werden."In Zusammenhang mit der gesundheitsgerechten Gestaltung von Bildschirmarbeit wird insbesondere auf die Normenreihe "DIN EN ISO 9241 - Ergonomische Anforderungen ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 1238
des Arbeitgebers. Sie verbleibt am Arbeitsplatz und ist beim Ausscheiden aus dem Betrieb zurückzugeben. Da dies nicht unbedingt sinnvoll ist, werden oftmals in betrieblichen Vereinbarungen Zuschussregelungen für die Kostenerstattung ausgehandelt. Die Kostenaufteilung ist allerdings nur dann zulässig, wenn die Beschäftigten über den Arbeitsschutz hinausgehende Vorteile haben, z. B. die Brille im Privatbereich ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
zu Toiletten sollen nicht durchs Freie führen (ASR A4.1 "Sanitärräume"). Die Lage des Bürocontainers würde dieser Forderung nicht entsprechen. - Länge und Anordnung der Fluchtwege und Notausgänge müssen Ziffer 2.3 des Anhangs der ArbStättV i.V.m der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" entsprechen. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881
, Kopfbewegungen sind nicht möglich. Sehr gut geeignet für Aufgaben, die einen engen Sehkegel erfordern – zum Beispiel Schutz von vertraulichen Daten, Geldautomat." Für die ständige Ausführung von Arbeiten dürfte nur ein Bildschirm für kleine Betrachtungswinkel zum Einsatz kommen. Allgemeiner Nachteil ist, dass keine Kopfbewegungen möglich sind. Dies kann zu den genannten Beeinträchtigungen beitragen. Ggf ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42403
Die grundsätzlichen Regelungen finden sich unter Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist unter Nummer 6.1 Absatz 5 nachzulesen, dass die Arbeitstische oder Arbeitsflächen eine reflexionsarme Oberfläche haben müssen und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
zu einer Anfallsauslösung kommen: •bei Verwendung von Röhrenmonitoren älterer Bauart, die in 50 Hertz-Technik im „interlaced“ Verfahren arbeiten und damit in der Sekunde etwa 25 Bilder aufbauen. •bei Überwachungskameras mit einer Übertragung von 25 bis 50 Bildern pro Sekunde, bei denen auch auf einem eigentlich nicht flimmernden LCD Monitor ein flimmerndes Bild entsteht. Wie oben erwähnt, weisen lediglich ca. 5 % aller ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 23565