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die Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung des oder der Arbeitsplätze nach den Kriterien der Verordnung. Anforderungen an Helligkeit, Kontrast und Flimmerfreiheit sind wie an jedem anderen Bildschirmarbeitsplatz zu beachten. Ein besonderes Augenmerk sollte beim Einsatz von Beamern auf Verzerrungsfreiheit gelegt werden, da diese oft durch die Qualität der Beamer und/oder der benutzten Leinwände ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 4358
Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 6 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 42827
Rechtliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).In der ASR A1.2 "Raumabmessung und Bewegungsflächen" findet sich unter dem Punkt 3.9 folgende Definition für Gruppenbüros:"Gruppenbüros sind für die Einrichtung von in der Regel bis zu 25 Büro ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 1460
In der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in den Begriffsbestimmungen in § 2 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
Bildschirmarbeitsplätze müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen. Unter der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV sind grundsätzliche Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes formuliert. Unter Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs heißt es: "Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherh ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 2473
, auszustatten, sofern der Arbeitnehmer nicht darüber verfügt bzw. diese nicht bereitstellen möchte. Des Weiteren ist die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung durchzuführen sowie eine vertragliche Vereinbarung zur Überprüfung der Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen zu schließen.Im zweiten Fall bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Telearbeit lediglich an. Grundsätzlich steht ein regulärer ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
, auszustatten, sofern der Arbeitnehmer nicht darüber verfügt bzw. diese nicht bereitstellen möchte. Des Weiteren ist die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung durchzuführen, sowie eine vertragliche Vereinbarung zur Überprüfung der Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen zu schließen.Im zweiten Fall bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Telearbeit an. Grundsätzlich steht ein regulärer Arbeitsplatz ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche oder arbeitsvert ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 9220
Es gibt zwei wesentliche Vorschriften, die die Arbeits- bzw. Arbeitsplatzgestaltung an Arbeitsplätzen und Bildschirmarbeitsplätzen regeln: 1) Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 2) die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bei der Beurteilung der möglichen Gesundheitsgefahren eines Arbeitsplatzes wird nicht in Bildschirmarbeitsplatz und rechnerunterstützer Arbeitsplatz unterschieden ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
Nach der Ziffer 6.2 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) muss das auf dem Bildschirm dargestellte Bild flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen.In der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" ist unter dem Punkt 8.2.1 "Bildschirm" zur Flimmerfreiheit erläutert, dass bei einem Bildschirm mit Kathodenstrah ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 13785
Internetauftritte und -angebote (Webportale) sind barrierefrei, wenn sie von behinderten Menschen uneingeschränkt genutzt werden können (§ 11 Behindertengleichstellungsgesetz - BGG). Diese allgemeine Forderung des BGG wird mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) konkretisiert, die in ihren Anlagen konkrete Standards vorschreibt. Hinweise zur Umsetzung der BITV bietet ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 2504
wird eine Arbeitsform verstanden, die weder an einen Arbeitsplatz in einer Arbeitsstätte noch an einen Telearbeitsplatz im Wohnbereich des Beschäftigten gebunden ist, sondern bei der die Beschäftigten ihre Arbeit beispielsweise von beliebigen Orten aus (z. B. Bahnhof, Restaurant, Flughafen, Wohnung) ausführen. Dabei kann die Arbeit, unabhängig eines fest eingerichteten Arbeitsplatzes und fester Arbeitszeiten ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
mit Bildschirmgeräten vor, der kein Bildschirmarbeitsplatz ist?Antwort:"Nur für ganz bestimmte Arbeitsplätze ist der Anwendungsbereich hinsichtlich der Geltung der Nummer 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ des Anhangs der ArbStättV eingeschränkt. Dazu gehören „Bedienerplätze von Maschinen“.Dies sind Arbeitsplätze mit einer Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung ...
Stand: 21.05.2024
Dialog: 1144
er nach dem Arbeitsschutzgesetz ebenso wie für feste Arbeitsplätze in einem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, hieraus abgeleitet Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen und die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen überprüfen sowie ggf. die Maßnahmen anpassen. → Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten können sich bei der Umsetzung von Formen „mobiler Arbeit unter Nutzung ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die Besucherplätze von Internetcafes, allerdings für die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten. ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1688
Bei dem von Ihnen beschriebenen Homeoffice-Arbeitsplatz handelt es sich gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um einen Telearbeitsplatz (§ 2 Abs.7 ArbStättV):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
Die Einrichtung von Arbeitsplätzen regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 3a ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei sind der Stand der Technik ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676
) ist ein Bildschirmgerät folgendermaßen definiert:"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören."Diese Definition trifft auf ein Notebook zu.Hinweis:Auf die Frage 7 ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
Bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV finden sich die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Dort ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze[...](9) Werden an einem Arbeitsplatz mehrere ...
Stand: 25.01.2025
Dialog: 44063
Gesetzliche Vorgaben an Bildschirmarbeitsplätze ergeben sich aus Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordert allgemein, dass die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein müssen. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und de ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729