Ergebnisse 1 bis 20 von 28 Treffern
der ArbStättV unter Nr. 5 Folgendes ausgeführt:"Der Begriff „Arbeitsplätze“ ist im Vergleich zur früheren Fassung der Arbeitsstättenverordnung weiter gefasst:Arbeitsplätze im Sinne der Arbeitsstättenverordnung unterliegen keinen zeitlichen Beschränkungen mehr (Begriffsbestimmung in der LV 40, Stand 2009: mindestens zwei Stunden arbeitstäglich oder an mindestens 30 Arbeitstagen im Jahr). Die zeitliche ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 1871
werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich." ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42663
Der beschriebene Raum darf nicht für einen ständigen Arbeitsplatz genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass in einem Besprechungsraum Mitarbeiter nur temporär für zeitlich begrenzte Zusammenkünfte, Sitzungen u.dergl. zusammen kommen, kann der Raum als solcher genutzt werden. Die Frage der Lüftung ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" geregelt. Aus der Beschreibung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16157
Körpergröße der nutzenden Person mit einer deutlichen Bevorzugung von Schreibtischen, die sich zum Sitzen und Stehen eignen. Die aktuellen Angaben des Standes der Wissenschaft finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA.Die Arbeitsstättenverordnung mit den darauf beruhenden weiteren Regelungen gilt unabhängig von einer zeitlichen Nutzung der Büroarbeitsplätze. "Erleichterungen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 24861
ergeben sich aus den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik. Festgestellte Mängel sowie Schäden, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können, sind unverzüglich sachgerecht zu beseitigen." Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt, in welchen zeitlichen Abständen und durch wen die Sicherheitsbeleuchtung zu prüfen ist. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 25171
-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."Weitere Informationen zu der Thematik Unisex-Toiletten werden in der ASR A4.1 nicht genannt..Der Arbeitgeber hat die Thematik der Toiletten eigenverantwortlich im Rahmen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42428
). Die zeitlichen Abstände der Kontrollen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen." ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."Fazit:Grundsätzlich sind getrennte Sanitär- und Toilettenanlagen einzurichten. Hiervon kann nur im Rahmen der Ausnahmen von den genannten Vorschriften abgewichen werden. ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 29841
- und Waschraum in einem Raum zu integrieren. Das bedeutet, dass in einem Waschraum auch kein Urinal untergebracht werden darf.Hinweis:Unter der Nummer 4 Absatz 7 der ASR A4.1 ist folgendes nachzulesen:"In Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten ist eine Kombination von Toiletten-, Wasch- und Umkleideräumen bei einer zeitlich nach Geschlecht getrennten Nutzung durch weibliche und männliche Beschäftigte möglich ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 16067
der Beleuchtungsstärke weitere Faktoren zu berücksichtigen, im Wesentlichen:· Örtliche Gleichmäßigkeit· Leuchtdichte· Blendungsbegrenzung· Körperwiedergabe· Lichtfarbe und Farbwiedergabe· Zeitliche GleichmäßigkeitDiese Faktoren und weitere Angaben, z. B. zu Größe und Grundriss des Arbeitsraumes, zum Reflexionsgrad der Raumbegrenzungsflächen und nicht zuletzt die Einflussgrößen bei einer Messung der Beleuchtungsstärke ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 13548
-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Einrichtung von Umkleideräumen in der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
, die Arbeitsstätten entsprechend den Arbeitsstättenregeln, in denen der Arbeitsplatzbegriff noch eingeschränkt verwendet wird, eingerichtet haben und entsprechend noch betreiben."Dies bedeutet, dass seit Dezember 2016 der zeitliche Rahmen wegfällt und die Regelungen der ArbStättV auf jeden Arbeitsplatz, der nicht unter die Übergangsvorschriften fällt, unabhängig der zeitlichen Nutzung, anzuwenden ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
zu vermeiden und ggf. die Handwaschgelegenheiten aufzunehmen.Unter dem Punkt 4 Absatz 6 lässt sich Folgendes nachlesen:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 42306
werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten.(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
" ( = durch keinen oder kaum einen räumlichen oder zeitlichen Abstand getrennt) zugrunde, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass sich die Einrichtungen mindestens auf derselben Etage befinden müssen. Eine Einrichtung auf einer anderen Etage oder einem anderen Gebäude halten wir für nicht zielführend. ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 28752
Betriebe gerecht. Dies ergibt sich auch aus Punkt 4 Absatz 6 der konkretisierenden ASR A4.1. Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7882
(z. B. durch Arbeits-und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
auch weiterhin eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 3 bei den zuständigen Länderbehörden beantragt werden. Der Inhalt von Absatz 2 ist wegen des Auslaufens der Frist am 31.12.2012 für die Überarbeitung der Arbeitsstättenregeln zu streichen. Stattdessen wird in Absatz 2 eine Übergangsregelung zu den Arbeitsstättenregeln, in denen noch der zeitlich eingeschränkte Begriff „Arbeitsplatz“ verwendet wird, neu ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42355
Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013