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Betriebskantinen, die als Pausenräume für Beschäftigte genutzt werden, müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Pausenräumen genügen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Nummer 4.2 gefordert, dass Pausenräume leicht erreichbar und in ausreichender Größe bereitstehen sollen. Sie sind entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit Tischen und Sitzgelegheiten mit R ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
belastende Körperhaltung mit eingeschränktem Bewegungsraum, z. B. Steharbeit, - schwere körperliche Arbeit, - stark schmutzende Tätigkeit, - Arbeitsräume/Bereiche ohne Tageslicht oder - Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben." Auf den Sicheren Seiten Pharmazie der BGW unter dem Punkt Arbeitsplatz finden sich folgende ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
Die Bereitstellung von Duschen ist unabhängig von der Wahl der Verkehrsmittel zur Arbeitsstelle und richtet sich hauptsächlich nach der Art der Tätigkeit und der Gefährdung im Betrieb.Unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes zu Waschräumen nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für... ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
Frage: Reicht eine Beschilderung gemäß des Flucht- und Rettungsplans als Fluchtwegkennzeichnung aus?Antwort: Nein.Begründung: Die Zeichen in Flucht- und Rettungsplänen stellen nicht notwendigerweise die in der Realität abzubildenden Zeichen ab. In der DIN ISO 23601 wird der Fluchtweg nicht mehr durch die Zeichen beschrieben sondern durch grüne Pfeile.Frage: Muss ein Mitarbeiter von seinem ...
Stand: 21.08.2023
Dialog: 18608
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.1 Absatz 3 folgendes: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es i ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Ihre Betriebsstätte, wenn dort eigene Beschäftigte oder Beschäftigte (im Sinne von § 2 Abs. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) von einem Dienstleister tätig werden. In den Begriffsbestimmungen der ArbStättV (§ 2) sind die Begriffe Arbeitsplätze und Arbeitsstätten wie folgt definiert:Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arb ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
, die sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben ergeben, umsetzen und somit den Flucht- und Rettungsplan stellen. Ob sich aus anderen Rechtsgebieten, wie z. B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB (§§ 535 ff.) Pflichten für den Mieter oder Vermieter ergeben, kann von uns nicht beantwortet werden. Eine entsprechende Anfrage sollte direkt an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe gestellt werden. ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
Bei Briefzustellern handelt es sich um Beschäftigte, die unter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fallen (§ 1 Absatz 1 ArbSchG). Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist auf Grund des § 18 Arbeitsschutzgesetz erlassen worden.Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV. Hiernach sind Waschräume vorzusehen, wenn es ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
:- für jeden Mitarbeiter leicht zu erreichen sein muss (in Verlängerung der Fluchtwege), - möglichst als ein zentraler Sammelplatz für ein Gebäude errichtet werden sollte (Kontrolle der Vollzähligkeit),- außerhalb der Gefahrenzone liegen muss (Feuer und Rauch, Trümmerschatten, ggf. Windrichtung etc.),- außerhalb von Feuerwehranfahrten und Bewegungsflächen liegen muss (Behinderung der Rettungskräfte),- außerhalb ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
wird folgendes ausgeführt:"[...] (3) Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein: [...] - Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben."Das bedeutet, dass in einem Kindergarten den Erzieherinnen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils gesetzlich nicht geregelt, sie sind durch Rechtsprechung entwickelt worden.Informationen zur Räum- und Steupflicht im öffentlichen Verkehrsraum durch den jeweiligen öffentlichen Träger liegen uns nicht vor. Dies können Sie z.B. bei Ihrer Kommunalverwaltung ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 12714
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern sie zur ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
Unter der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräu ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ist es formalrechtlich nicht verboten, dass Pausenräume von außen her einsehbar sind. Bekannt ist aber, dass offene einsehbare Räume oftmals zum Fehlen von Privatsphäre und Geborgenheit führen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschäftigten sich beobachtet und gestört fühlen, kann dies dem Erholungszwe ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
Festlegungen bezüglich des nötigen Raum- und Platzbedarfes für einen Büroarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV und speziell für Bildschirmarbeitsplätze in Kap. 6 des Anhangs zur ArbStättV der getroffen.Die Anforderungen an Platzbedarf/Bewegungsflächen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen konkretisiert und mit Beisp ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die einschlägige Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" fordern lediglich, dass der Arbeitgeber Toiletten in ausreichender Anzahl für Beschäftigte bereitstellen muss. Es wird nicht verlangt, dass die Toiletten ausschließlich den Beschäftigten zur Verfügung stehen.Einschränkungen gibt es jedoch durch die Biostoffverordnung (Biostof ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 42924
A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge").Für die Besucher hat der Betreiber der Arbeitsstätte zudem eine Verkehrssicherungspflicht. Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils gesetzlich nicht geregelt, sie sind von der Rechtsprechung entwickelt worden.Verkehrssicherungspflichtig ist,- wer eine Gefahrenquelle schafft ...
Stand: 24.07.2023
Dialog: 11714
Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen m ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036