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der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Konkrete Zahlenangaben für die Größe bzw. Mindestgröße eines Dachausstiegs finden sich hier jedoch nicht. In der DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern wird unter 5.1 Folgendes ausgeführt:"Allgemeine AnforderungenDachausstiege auf Dächern ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 28242
dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43364
Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
müssen durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben.(4) Bestehen durchsichtige oder lichtdurchlässige Flächen von Türen und Toren nicht aus bruchsicherem Werkstoff und ist zu befürchten, dass sich die Beschäftigten beim Zersplittern verletzen können, sind diese Flächen gegen Eindrücken zu schützen.(5) Schiebetüren und -tore müssen gegen Ausheben und Herausfallen gesichert sein. Türen und Tore, die sich nach oben ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 5739
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht, d. h. wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Beschäftigung in der Wohnküche tätig werden, ergeben sich die Anforderungen an den Fußboden aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Danach müssen Fußböden gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend ausgeführt sein (Ziffer 1.5 des Anhangs zur ArbStättV).Konkretisiert ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 5982
Grundsätzliche Vorgaben für Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang. Im Anhang wird unter Punkt 1.5 auf die Eigenschaften von Fußböden eingegangen. Hiernach dürfen die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 2672
von Anforderungen der ArbStättV stellt einen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz dar. Die Beschäftigten haben bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte das Recht, sich beim Arbeitgeber zu beschweren. Schafft der Arbeitgeber hinsichtlich dieser Beschwerden keine Abhilfe, können sich die Beschäftigten auch direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde (s.o.) wenden (§ 17 ArbSchG). ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 1235
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben."Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und definiert"3.9 Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653
aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 30.06.2023
Dialog: 42804
: Es hat sich bewährt, den Fußgängerverkehr in diesen Bereichen zusätzlich durch ein Geländer vom Fahrzeugverkehr zu trennen."In Abschnitt 5 ist u. a. noch Folgendes nachzulesen:"(1) Bei der Benutzung von Verkehrswegen können sich Gefährdungen ergeben, insbesondere durch::1. die Art der Nutzung (z. B. gemeinsamer Fußgänger- und Fahrzeugverkehr), 2. die betrieblichen Verhältnisse (z. B. Schichtbetrieb ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
Grundlegende Informationen finden sich unter der Nummer 1.5 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"[...](3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
. Schiebevarianten (z. B. Schiebetüren oder Schiebeluken) sind zulässig.(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen).(8) Notausstiege in Wandöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
sich gegen Witterungseinflüsse geschützt umkleiden, waschen und wärmen können sowie über Einrichtungen verfügen, um ihre Mahlzeiten einnehmen und gegebenenfalls auch zubereiten zu können und in der Nähe der Arbeitsplätze über Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk verfügen können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort heißt es unter dem Abschnitt 10 u. a.:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 23875
Nach der Nummer 1.5 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen "die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." Diese Forderungen werden in der ASR A1.5 "Fußböden" konkretisiert. Unter Nr. 3.5 wird ausgeführt:"Stolperstellen ...
Stand: 22.01.2025
Dialog: 2949
dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
Benutzung einzurichten.Notausstiege, die als Fenster ausgebildet sind, sollen Lichten von mindestens 0,90m in der Breite und mindestens 1,20m in der Höhe aufweisen.Hinsichtlich der Kennzeichnung steht unter Abschnitt 8.3 Folgendes:"(1) Auf Nebenfluchtwegen ist der Ausgang, z.B. Notausstieg, zu kennzeichnen. Falls erforderlich, ist auch der Weg zu diesem Ausgang zu kennzeichnen, z.B. der Zugang zu dem Raum ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen).(8) Notausstiege in Wandöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe aufweisen. Notausstiege in Boden- oder Deckenöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,70 m x 0,70 m oder einen lichten Durchmesser von 0,70 m aufweisen." ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
Grundlage für die Flucht- und Rettungspläne ist neben den baurechlichen Vorschriften die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 4953