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gekennzeichnet sein.Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist." Die konkretisierende ASR A2.3 muss nicht angewendet werden, da diese nicht für im Freien liegenden Arbeitsstätten gilt.Für das Lagern von Gefahrstoffen, in diesem Fall in Gasflaschen ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
werden, dass es sich um Gefahrstoffe handelt und somit die TRGS 510 Anwendung findet, so schreibt Abschnitt 6.2 "Brandschutzmaßnahmen" unter Absatz 7 vor:"(7) Fluchtwege müssen folgende Anforderungen erfüllen: 1. Von jeder Stelle eines Lagerraums muss mindestens ein Ausgang in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein, der entweder ins Freie, in einen notwendigen Treppenraum oder einen anderen Brandabschnitt führt ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
- von der Art der Lagerung (frei oder verzurrt)- von der Bodenbeschaffenheit- vom Lagerort (Halle oder im Freien (Windkräfte))- vom Zustand der Palettenabhängen.Grundsätzlich sind Lager und Stapel so zu errichten, zu erhalten oder abzutragen, dass Versicherte durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände oder durch ausfließende Stoffe nicht gefährdet werden. Entscheidend ist, dass der Stapel ...
Stand: 12.07.2024
Dialog: 6632
. die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,4. die Lage der Brandschutzeinrichtungen,5. den Standort des Betrachtersund soweit vorhanden6. die Lage der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen."Darüber hinaus fordert Absatz 4:"Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
, wenn Sicherheits-oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein: - Arbeiten mit erhöhter Gesundheitsgefährdung in Hitze, Kälte, Nässe oder Staub, -Überschreitung der Auslösewerte für Lärm oder Vibrationen (siehe LärmVibrationsArbSchV), -Gefährdungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen, - unzuträgliche Gerüche, - überwiegende Arbeiten im Freien, -andauernde, einseitig ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
der Brandschutzeinrichtungen, 5. den Standort des Betrachters und soweit vorhanden6. die Lage der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen. […] (4) Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang sind Sammelstellen zu kennzeichnen. Außerdem ...
Stand: 09.10.2024
Dialog: 42904
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Des Weiteren hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Forderungen an die Ausführung und Fluchtweggestaltung sind in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" aufgeführt.Fluchtwege müssen ins Freie ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
oder Freien (Windkräfte))- vom Zustand der Palettenabhängen.Grundsätzlich sind Lager und Stapel so zu errichten, zu erhalten oder abzutragen, dass Versicherte durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände oder durch ausfließende Stoffe nicht gefährdet werden. Entscheidend ist, dass der Stapel bei zu erwartenden horizontalen Kräften nicht umkippt, also standsicher ist. Weitere hilfreiche ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42417
) für die Beschäftigten führen. Was allerdings ausgeschlossen bleibt, ist das erforderliche Umkleiden im Freien (fehlender Schutz gegen Witterungseinflüsse). Prinzipell könnte der Arbeitgeber die Arbeit auch so organisieren, dass Arbeitsbeginn und Arbeitsende nach Möglichkeit am Firmensitz erfolgen und somit das erforderliche Umkleiden in den Umkleideräumen des Betriebes zu erfolgen hat. ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich im Anhang der ArbStättV, jedoch finden sich hier keine weiteren Informationen zur Gestaltung des Geländes ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 13129
der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen.(3) Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen müssen direkt auf dem Flucht- und Rettungsplan dargestellt oder in dessen Nähe angebracht werden.(4) Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 43695
Gemäß der Begriffsdefinition unter § 2 der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Nach § 2 Absatz 2 gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch: 1. Orte auf dem Gelände ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV gilt Folgend ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich folgende Definitionen:"3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung ...
Stand: 06.09.2022
Dialog: 13195
nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 22469
Grundlage für die Flucht- und Rettungspläne ist neben den baurechlichen Vorschriften die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 4953
und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit- freie und den jeweiligen Verhältnissen entsprechende Verfügbarkeit des Arbeitnehmers über die Arbeitsunterbrechung.Der Ort der Pause ist unerheblich, sofern bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden. Diese lassen sich aus der Arbeitsstättenverordnung ableiten. Voraussetzungen sind z.B. ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Größe ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang sind einzuhalten.Unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" Absatz 7 des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben müssen.Konkretisiert werden di ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44108
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Im Anhang der ArbStättV ist unter der Nummer 2.3 Folgendes nachzulesen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben."Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und definiert"3.9 Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653