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Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume ...
Stand: 13.09.2017
Dialog: 30255
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
zu ermöglichen. Zudem müssen sich Toilettenräume sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden.Konkretisierende Anforderungen an die Beschaffenheit von Umkleide-, Wasch- und Toilettenräumen finden sich in der ASR A4.1 "Sanitärräume". Hieraus ergibt sich, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, Toiletten ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 16067
in den Technsichen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5 "Fußböden".In den Begriffsbestimmungen der ASR A1.5 findet sich folgende Definition für gefährliche Schrägen:"3.4 Eine gefährliche Schräge liegt vor, wenn der Fußboden aufgrund seiner Neigung bzw. Steigung nicht mehr sicher betrieben, also begangen, befahren oder zum Abstellen genutzt werden kann.Hinweis:Anforderungen an die Begeh ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
Grundlegende Informationen finden sich unter der Nummer 1.5 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"[...](3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13476
Der Begriff "Baustelle" ist im § 1 Abs.3 der Baustellenverordnung definiert:"Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen."Entsprechend dieser Definition handelt es sich bei einer Deponie nicht um eine Baustelle.Für Deponien gilt ...
Stand: 12.02.2018
Dialog: 25915
". Unter der Nummer 4 finden sich die allgemeinen Anforderungen an Sanitärräume (Toilettenräume, Waschräume und Umkleideräume). Die speziellen Anforderungen an Umkleideräume finden sich unter der Nummer 7.Nach Nummer 3.1 fallen Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume unter die Definition von Sanitärräumen.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Situation der Umkleideräume eigenverantwortlich ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 42606
für Beschäftigte, die an Hitzearbeitsplätzen beschäftigt sind, müssen an die Arbeitsräume angrenzen, soweit nicht auf andere Weise (z. B. beheizte Verkehrswege) sichergestellt ist, dass die Beschäftigten keiner Erkältungsgefahr ausgesetzt sind. Die Entfernung zwischen einem Umkleideraum und den Hitzearbeitsplätzen soll nach Möglichkeit 100 m nicht überschreiten. Der Umkleideraum darf dabei ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten (siehe Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV).Auf Grund ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
der Beleuchtungsstärke weitere Faktoren zu berücksichtigen, im Wesentlichen:· Örtliche Gleichmäßigkeit· Leuchtdichte· Blendungsbegrenzung· Körperwiedergabe· Lichtfarbe und Farbwiedergabe· Zeitliche GleichmäßigkeitDiese Faktoren und weitere Angaben, z. B. zu Größe und Grundriss des Arbeitsraumes, zum Reflexionsgrad der Raumbegrenzungsflächen und nicht zuletzt die Einflussgrößen bei einer Messung der Beleuchtungsstärke ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 13548
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741
Unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 42959
. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43099
nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. (Anhang ArbStättV, Nummer 4.2)Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sind:a. für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen,b. entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
ist eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte sicherzustellen. Diesbezügliche Anforderungen enthält die ASR A3.4 ind Kapitel 8 - "Sicherheitsbeleuchtung für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche".Eine Regelung, wann ein optisches Sicherheitsleitsystem für Fluchtwege erforderlich ist, wird unter Punkt 8.4 der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" getroffen:"Um die Sicherheit beim ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten (siehe Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV).Konkretisiert ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."Konkretisiert ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 42306
und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781