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und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt: "3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Die grundsätzlichen Anforderungen finden ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43254
(z.B. Schiebetüren oder Schiebeluken) sind zulässig. Auf weitere hilfreiche Informationen unter www.sichere-kita.de/ weisen wir hin.Zudem empfehlen wir die genaue Ausführung vor Ort mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und der Baubehörde zu klären.Auf die DGUV Vorschrift 82 - Kindertagesstätten weisen wir hin. ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
-- Raumabmessungen und Bewegungsflächen herangezogen werden.Da hier sowohl Belange des Schutzes der Beschäftigten als auch der Schülerinnen und Schüler betroffen sind, empfehlen wir, die Frage der Mindestraumhöhe mit den zuständigen Arbeitsschutz-, Schul- und Baubehörden sowie dem Unfallversicherungsträger/Unfallkasse, www.dguv.de zu klären.Auf die Seite www.sichere-schule.de möchten wir hinweisen. ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
Grundsätzlich gelten zunächst die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die Abmessungen von Räumen und den Luftraum finden Sie unter der Nummer 1.2 des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhä ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 42222
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
"Sicherung an Absturzkanten" ist unter Absatz 3 und 5 noch Folgendes nachzulesen:"(3) Wenn für die Umwehrung Geländer verwendet werden, müssen diese:- eine geschlossene Füllung aufweisen,- mit senkrechten Stäben versehen sein (Füllstabgeländer) oder- aus Handlauf, Knieleiste und Fußleiste bestehen (Knieleistengeländer).[...](5) Bei Knieleistengeländern darf der Abstand zwischen Fuß- und Knieleiste ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
Wir teilen die Auffassung, dass ein Pflasterspender nicht mit dem Symbol E003 gekennzeichnet werden soll.In der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" werden unter Punkt 3 die Mittel zur Ersten Hilfe folgendermaßen definiert:"Diese sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizini ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 19691
Für diese Räume gelten die Regelungen nach Nummer 3.4 Absatz 1 Satz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben.Dies gilt nicht für1.Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 42601
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741
der Arbeitsplätze, der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume befinden. Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100 m nicht überschreiten. Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden und dürfen nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sein. Der Weg von ständigen Arbeitsplätzen in Gebäuden zu Toiletten soll nicht durchs Freie ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43099
für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Nach Punkt 5.2 Absatz 2 der ASR A4.1 "Sanitärräume" gilt, dass wenn der der Toilettenraum mehr als eine Toilettenzelle hat oder ein unmittelbarer Zugang zum Toilettenraum aus einem Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Wasch-, Umkleide- oder Erste-Hilfe-Raum möglich ist, ein Vorraum erforderlich ist. Im Vorraum darf sich kein Urinal befinden.Die in der ASR ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 30881
entweder als Rückenschutz oder als Steigschutzeinrichtung ausgeführt werden. Wenn eine Steigschutzeinrichtung vorhanden ist, darf gemäß Punkt 4.6.3 Abs. 7 ASR A1.8 kein zusätzlicher Rückenschutz eingebaut sein, damit eine Rettung von Personen nicht behindert wird.Ab einer Fallhöhe von 10 Metern ist schließlich nur noch PSAgA, z. B. eine Steigschutzeinrichtung, erlaubt. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
nachlesen:"(5) An Steigeisengängen und Steigleitern müssen in Abständen von höchstens 10 m geeignete Ruhebühnen vorhanden sein. Für den Fall der Verwendung von Steigschutzeinrichtungen mit Schiene (z. B. zum Besteigen von Schornsteinen, Antennen) darf der Abstand bis auf maximal 25 m verlängert werden, wenn die Benutzung nur durch körperlich geeignete Beschäftigte erfolgt, die nachweislich im Benutzen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42527
Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass die der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 5226
Nach Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausre ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
gehörigen Montageanleitung stehen Spaltmaße. Diese können bis zu 10 mm im Bereich des Bodens betragen. Auch diese Spaltmaße sind einzuhalten, da wichtige Funktionen der Tür hiervon abhängen.Die in das Türblatt eingebaute Bodendichtung muss auf der ganzen Länge dicht schließen. Zur Kontrolle eignet sich eine Lichtquelle sehr gut. Licht darf also nicht mehr durchscheinen, wenn die Tür geschlossen ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 43920
und müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen versehen sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m aufweist." Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gerfahrenbereichen" konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589