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Baustellen unterliegen als Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Unter Beachtung der baustellenspezifischen Gegebenheiten muss ein Arbeitgeber auf der Baustelle die dortigen Arbeitsstätten grundsätzlich so wie bei einem stationären Betrieb einrichten. Die Arbeitsstättenverordnung enthält viele jeweils betriebsspezifische Erleichterungen z. B. für die flexiblere Gestaltung ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 42992
Regelungen zu Sanitärräumen auf Baustellen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 42197
wird hingewiesen. In der DGUV Information 215-441 Büroraumplanung, Hilfen für das systematische Gestalten von Büros befinden sich u.a. Hinweise zur Planung von Großraumbüros und Konferenzräumen. Weitere Informationen zur Bildschirm- und Büroarbeit gibt es auf den Internetseiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). ...
Stand: 21.08.2018
Dialog: 42415
einzuhalten.Unter der Nummer 4.4 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch außerhalb des Geländes eines Betriebes oder einer Baustelle, wenn es aus Gründen der Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit oder aus Gründen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 1692
Der Begriff "Baustelle" ist im § 1 Abs.3 der Baustellenverordnung definiert:"Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen."Entsprechend dieser Definition handelt es sich bei einer Deponie nicht um eine Baustelle.Für Deponien gilt ...
Stand: 12.02.2018
Dialog: 25915
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist den Beschäftigten bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV).Nach Nummer 5.2 ergeben sich für Baustellen zusätzliche Anforderungen, wie z. B. das die Beschäftigten ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19564
Gemäß der Begriffsdefinition unter § 2 der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Nach § 2 Absatz 2 gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch: 1. Orte auf dem Gelände ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
enthält die ASR A4.4 unter Punkt 5 Anforderungen an Unterkünfte, sowie unter Punkt 6 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen. In diesen Anforderungen stehen z. B. Angaben über Mindestnutzflächen für den einzelnen Bewohner der Unterkunft. In die Nutzflächen sind anteilig die "Gemeinschaftsnutzflächen" wie z. B. Toiletten, Waschräume, Küchen usw. mit eingerechnet. Danach ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 13831
Diese Forderung ergibt sich aus der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es unter dem Punkt 8.2 (2):"Mobile anschlussfreie Toilettenkabinen sollen in der Zeit vom 15.10. bis 30.04. beheizbar sein."Hinweis:Wie Kommentierungen zu Soll-Bestimmungen aus dem Verwaltungsrecht entnommen werden kann, will der Gesetzgeber für den Regelfall eine gebundene Entscheidung herbeiführen. Nur im Ausnahmefall, nämli ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 22390
nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sein. In der ASR A4.1 sind unter Punkt 8. "Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen" aufgeführt. Dort sind als Sanitäreinrichtungen u. a. "andere Raumzellen" genannt. Hiermit sind sicherlich die sogenannten "Dixi - Toiletten" gemeint. Da es sich hierbei aber um abweichende Regelungen für Baustellen handelt, kann es im Umkehrschluss nur heißen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 23549
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
Angaben über Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 1.8 Absatz 1."Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet wer ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe ...
Stand: 16.12.2024
Dialog: 44042
auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind." Daraus ergibt sich, dass die ArbStättV Anwendung findet, wenn in Gebäuden und Räumen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dabei ist es ausarbeitsschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich unerheblich, ob der Arbeitgeber Eigentümer oder Mieter/Pächter der Arbeitsstätte ist. Zum Betreuen der behinderten Menschen haben die Beschäftigten Zugang ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 14431
werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."Eine Trennung der Kantine in Bereiche für Beschäftigte mit verschmutzter Arbeitskleidung und sauberer Privatkleidung wird in diesem Regelwerk nicht gefordert. Aus Gründen des Schutzes der Kleidung von Personen aus dem Verwaltungs- / Bürobereich kann eine Trennung von Beschäftigten ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (inkl. der Fußböden) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Dieser Verpflichtung wird in Teeküchen im Normalfall durch eine sog. Nassreinigung ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 15245
, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Zu klären wäre z. B., ob während der Zustellung Toilettenanlagen öffentlicher Gebäude (z B. Verwaltungen) oder von Gewerbebetrieben (z. B. Gaststätten) genutzt werden können.Ein geeignetes Gremium Probleme des Arbeitsschutzes betriebsspezifisch zu erörtern, ist der Arbeitsschutzausschuss ...
Stand: 30.09.2019
Dialog: 5316
und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 42855