Ergebnisse 261 bis 280 von 357 Treffern
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist hier noch folgendes nachzulesen: "Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596
auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind." Daraus ergibt sich, dass die ArbStättV Anwendung findet, wenn in Gebäuden und Räumen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dabei ist es ausarbeitsschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich unerheblich, ob der Arbeitgeber Eigentümer oder Mieter/Pächter der Arbeitsstätte ist. Zum Betreuen der behinderten Menschen haben die Beschäftigten Zugang ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 14431
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43364
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten ...
Stand: 25.07.2023
Dialog: 19370
ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen. Hierbei hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Weiterhin sind die entsprechenden Verordnungen, wei z. B. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42395
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter § 4 Abs. 2 nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zur sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen."Zur Häufigkeit oder Art der Reinigung werden im § 4 Abs. 2 ArbStättV keine näheren Angaben ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 4438
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen hat (§ 4 Abs. 3 ArbStättV ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
zu verwenden. Ein entsprechendes Zeichen mit Trennstrich findet sich in der ASR A1.3 nicht.Die ASR A1.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856
Grundsätzlich gilt nach Nummer 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (AbrStättV), dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage ...
Stand: 31.07.2025
Dialog: 44167
von mindestens 500 Lux angegeben.Der Arbeitgeber muss vor Ort entscheiden, um welche Art von Maschinenarbeiten es sich handelt. Die Arbeiten an einer Umreifungsmaschine fallen eher unter grobe und mittlere Maschinenarbeiten und dementsprechend wären hier mindestens 300 Lux erforderlich. ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 28503
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter Ziffer 3.4, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen ...
Stand: 07.08.2025
Dialog: 5278
Sicherheitseinrichtungen (z.B. Notbeleuchtungsanlagen), die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen. §4 Absatz 3 führt dazu aus:"Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 22396
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben."Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 5363
Bezüglich der Frage gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes Folgendes zu beachten:Gemäß der Nummer 4.1 Absatz 3 Satz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041
Regel (AMR) 13.1.Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung entscheidet über das Erfordernis, ob der Arbeitgeber den Beschäftigten Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk zur Verfügung stellen muss.In der Gefährdungsbeurteilung sind unter anderem Schwere der körperlichen Arbeit, Sonnenschutz, Pausenregelungen und Persönliche Schutzausrüstung zu berücksichtigen. ...
Stand: 27.08.2025
Dialog: 21611
Nein, dies ist grundsätzlich nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV- fordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen (Ziffer 3.4 Anhang ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 12594
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist hier noch folgendes nachzulesen: "Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7487
Mit der Änderung der ASR A2.3 im März 2022 werden die Begrifflichkeiten Hauptfluchtweg (ehemals 1. Fluchtweg) und Nebenfluchtweg (ehemals 2. Fluchtweg) verwendet.Nein, der von Ihnen beschriebene Nebenfluchtweg ist nicht zulässig.Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten ...
Stand: 08.09.2025
Dialog: 44184