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Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorr ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42527
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet s ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Einrichtungen genutzt werden, beispielsweise Gerüste, Hubarbeitsbühnen, fahrbare Arbeitsbühnen oder Leitern. Anhang 1, Nummer 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nennt Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereit gestellt werden. Dies betrifft vor allem die Benutzung von Leitern und Gerüsten. ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
eingerichtet werden. Hinweis: Nicht ortsfeste Leitern sind keine Verkehrswege im Sinne der ASR A1.8. Der Einsatz von Leitern als Zugang zu/Abgang von Arbeitsplätzen wird in der TRBS 2121 Teil 2 betrachtet."Nach Abschnitt 3.6 sind Fahrzeuge im Sinne dieser Regel z. B.:1. Kraftwagen oder -räder für die Personenbeförderung und den Lastentransport,2. Flurförderzeuge, ausgenommen manuell zu bewegende ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
Zu der Prüfung von Türen ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.Zu der Prüfung von Türen und Toren ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
erreicht und von denen aus die Arbeiten so durchgeführt werden können, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 wird dazu u.a. ausgeführt, dass die Forderung des gefahrlosen Erreichens erfüllt ist, wenn Treppen, Steigleitern oder einhakbare Leitern vorhanden sind, über die Bühnen unmittelbar oder über Laufstege erreicht werden können.Laufstege wiederum ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde und/oder den vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Anforderungen an Fluchtw ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen gegen Absturz in einem Gefahrenbereich. Demnach ist der in Rede stehende Übergangsbereich baulich/technisch (zum Beispiel mit einer zur Dachfläche hin öffnenden Türe, die an den vorhandenen Seitenschutz anschließt) zu sichern.Ihr Lösungsvorschlag zur Sicherung des Überstiegsbereichs von Leiter zur Dachfläche in Form einer Kette in einem Abstand von 80 cm ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen"Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter dem Abschnitt 9.1 Absatz 7 finden sich folgende Bestimmungen zur Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung:"Die Sicherheitsbeleuchtung ist instand zu halten ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 22396
Verhältnissen ist sorgfältig zu prüfen, ob zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen, Gefahrzeichen, Warneinrichtungen oder Leitkegel erforderlich sind." Die "sorgfältige Prüfung" kann nach den Grundsätzen des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes nach unserer Einschätzung nicht ergeben, dass Sie die Fahrbahnen bei laufendem Verkehr überqueren. Abs. 3 bestimmt: "Zur Sicherung von Arbeitsstellen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 14014
Die Gestaltung von Steiggängen, wie den von Ihnen beschriebenen Notausgängen, ist ausführlich im Abschnitt 4.6 "Steigeisengänge und Steigleitern" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" erläutert.Sie beschreiben, dass es sich bei Ihren Steiggängen um "Notausstiege" handelt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Steiggänge auch für die Rettung von Personen begangen werden m ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
Angaben zur Prüfung erfolgen durch den Hersteller der jeweiligen Anschlageinrichtung in dessen Informationsbroschüre. Prüfungsumfang und -art, Prüfintervalle und Prüfer müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert werden.Bei der Festlegung sind neben den Herstellerangaben die einschlägigen Normen, z. B. DIN EN 795 "Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 29033
Anforderungen zur Rutschhemmung von Fußböden sind in der DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" aufgeführt.Im Anhang 1 der ASR A 1.5/1,2 "Fußböden" werden Verfahren zur Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaft und des Verdrängungsraums (Begehungsverfahren – Schiefe Ebene) beschrieben.Informationen und Messgeräte, sowie deren Vor- und Nachteile ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 11361
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 6598
).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird ausgeführt, dass die Sicherheitsbeleuchtung (Abschnitt 9.1 Absatz 10) und die Sicherheitsleitsysteme (Abschnitt 8.4.1 Absatz 8) in Stand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen sind. Der Umfang und die Abstände für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ergeben sich aus den Herstellerangaben ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt der Beschäftigtenbegriff des Gesetzes inkl. der hierauf erlassenen Verordnungen auch für die zur Berufsbildung Beschäftigten. Die Zielsetzung und somit der Anwendungsbereich des ArbSchG umfasst somit auch Auszubildende.Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch Unterkünfte. Da ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
, die bei der Verwendung der Arbeitsmittel auftreten,2. die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen,3. …….4. Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen (Absatz 6 Satz 1) und5. das Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach § 4 Absatz 5. (§ 3 BetrSichV)Siehe auch:Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2111, Mechanische Gefährdungen – Allgemeine ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654