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Nein, dies ist nicht möglich.Die Begriffe Arbeitsstätte, Arbeitsraum und Arbeitsplatz sind im § 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Arbeitsräume sind demnach Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.In der Broschüre "Arbeitsstättenverordnung" des BMAS ist ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Ihre Betriebsstätte, wenn dort eigene Beschäftigte oder Beschäftigte (im Sinne von § 2 Abs. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) von einem Dienstleister tätig werden. In den Begriffsbestimmungen der ArbStättV (§ 2) sind die Begriffe Arbeitsplätze und Arbeitsstätten wie folgt definiert:Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist durch regelmäßige Testung festzustellen.In der Praxis hat sich ein Turnus von zwei Jahren für die Evakuierungsübungen bewährt. Der Übungszeitpunkt ist für alle Personen unbekannt. Es hat sich ebenfalls bewährt, die Übung vor Pausen durchzuführen. Neben der verantwortlichen Person für die Evakuierungsübung (auch: Übungsleitung) sind ausreichend Übungsbeobachterinnen ...
Stand: 14.10.2023
Dialog: 43832
. Die Wirksamkeit der Alarmierungssignale zur Evakuierung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist durch regelmäßige Testung festzustellen.In der Praxis hat sich ein Turnus von zwei Jahren für die Evakuierungsübungen bewährt. Der Übungszeitpunkt ist für alle Personen unbekannt. Es hat sich ebenfalls bewährt, die Übung vor Pausen durchzuführen. Neben der verantwortlichen Person für die Evakuierungsübung ...
Stand: 05.10.2024
Dialog: 44026
Nein, dies ist grundsätzlich nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ode ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
zu stellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein:...- Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben."Ein Pausenraum für zwei Mitarbeiter ist jedoch in der betrieblichen Wirklichkeit vielfach nur schwer umzusetzen. Daher sieht die Arbeitsstättenverordnung auch die Schaffung ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
einzelne Büroräume erreicht werden).Auf die Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Unterkünfte für Mitarbeiter: "Arbeitssättenregel" und "Ihre Verantwortung als Betreiber" weisen wir hin. ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 43908
Der beschriebene Raum darf nicht für einen ständigen Arbeitsplatz genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass in einem Besprechungsraum Mitarbeiter nur temporär für zeitlich begrenzte Zusammenkünfte, Sitzungen u.dergl. zusammen kommen, kann der Raum als solcher genutzt werden. Die Frage der Lüftung ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" geregelt. Aus der Beschreibung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16157
Gemäß Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Die Pathologie zählt zu Tätigkeiten, bei denen ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen stattfindet. Die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) und ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5294
wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).Sollen vorhandene Waschräume von Besuchern und Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber gemeinsam genutzt werden, müssen die Arbeitgeber prüfen, ob diese Waschräume öfter geprüft und gereinigt werden müssen als ein Waschraum, der ausschließlich den eigenen Beschäftigten zur Verfügung ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42525
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Um ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber nach § 6 Abs. 1 Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen. Nähere Angaben über die Anforderungen an Arbeitsräume werden im Anhang der ArbStättV unter der Ziffer 1.2 genannt. So müssen Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Gr ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
, dass jeder/jedem Beschäftigten ein eigener, ausreichend großer Arbeitsplatz zur Verfügung steht:Empfehlungen zur Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen werden in der gleichnamigen DGUV Information 215-410 gegegen.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dieses gilt ...
Stand: 13.11.2021
Dialog: 4702
und hygienische Anforderungen) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) müssen eingehalten werden und ebenso der Anspruch, der an eine ungestörte Pause gestellt ist, sowohl von „Pausennehmern“, die den Raum temporär zur Erholung aufsuchen, wie der im Büro beschäftigten Mitarbeiter, die sich ja ebenso neben ihrer Arbeit hier erholen sollen. Es muss betrachtet werden, ob in dem Kombiraum regelhaft ...
Stand: 30.10.2018
Dialog: 42481
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräu ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperaturen").. Zur Verfügung stellen heißt nicht, dass das eigene Räume des Arbeitgebers sein müssen. Da sich der Aufstellungsort innerhalb eines Gewerbegebietes befindet, würde es sich anbieten, eine Toilettenanlage eines benachbarten Betriebes mitzubenutzen. Damit wäre dann auch gleichzeitig eine vernünftige Waschgelegenheit im Bereich der Toilette ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
Wenn in einem Unternehmen auf Grund der ausführenden Tätigkeiten Waschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind, müssen diese auch bereitgestellt werden.Die in der ASR A 4.1 genannte Abhängigkeit von Handwaschbecken bezüglich der Anzahl der Beschäftigten in den Tabellen 4, 5.1 und 5.2 bezieht sich auf eine gleichzeitig niedrige oder gleichzeitig hohe Nutzung der Waschplätze. ...
Stand: 05.09.2018
Dialog: 42432
Gemäß der Nummer 4.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen. Die ASR A4.1 "Sanitärräume" präzisiert diese Forderung. So sollte z. B. die Weglänge zwischen Arbeitsplätzen, …. und Toilettenräumen nicht länger als 50 m sein; sie darf 100 m nicht überschreiten. Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden und dürfen nicht ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 23549
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Vorausset ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754