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erforderlich ist, sind z. B. Arbeitsplätze, die aus technischen Gründen dunkel gehalten werden müssen oder Bereiche ohne Tageslichtbeleuchtung, wie z. B. bei Räumen unter Erdgleiche.Bei der Festlegung der Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung wird auf den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung abgezielt. Dieser Ausfall kann für die Beschäftigten in den Räumen zu Gesundheits- oder Unfallgefahren führen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 14124
der Nummer 1.11 heißt es zu Steigleitern und Steigeisengänge:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie a) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben,c) nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 21612
Die grundsätzlichen Anforderungen an Steigleitern finden sich unter der Nummer 1.11 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie a) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b) an ihren Austrittsstellen ...
Stand: 28.06.2023
Dialog: 43708
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei lang nachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Eine konkrete Höhe für eine Kennzeichnung im Kopfbereich ist nicht festgelegt.Die Notwendigkeit und Ausführung der Kennzeichnung muss im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12293
, dass sie a) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c) nach Notwendigkeit in angemessenen Anständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sind."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in der ASR A1.8 „Verkehrswege“. In dieser ist unter Abschnitt 4.6.2 nachzulesen:"(3) Ein- und Ausstiege ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 22658
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nach Notwendigkeit Steigleitern in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sein.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege". In dieser ist unter Abschnitt 4.6.2 ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 19774
als Toiletten, der Rest als Urinale auszuführen. Die Urinale müssen so angeordnet oder gestaltet sein, dass eine Einsicht von außen nicht möglich ist. Es wird empfohlen, zwischen Urinalen eine Schamwand anzubringen. Aus hygienischen Gründen wird bei der Beschäftigung von männlichen Beschäftigten und der Notwendigkeit von nur einer Toilette empfohlen, trotzdem ein Urinal bereitzustellen. ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
Ja, die Anbringung der Piktogramme bedeutet eine ständige Tragepflicht.In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" ist unter dem Punkt 3.5 folgendes nachzulesen:"Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt."Im Anhang 1 der ASR A1.3 finden sich Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen.Das Tragen der Schutzbrille wird mit dem Gebotszeichen "M0 ...
Stand: 16.10.2019
Dialog: 42870
von dem Gewerbezweig, der Art der Tätigkeit und dem betrieblichen Unfallgeschehen muss derjenige Betrieb einen Erste-Hilfe-Raum aufweisen, in dem mehr als 1000 Versicherte beschäftigt werden. Maßgebend für die Notwendigkeit eines Erste-Hilfe-Raumes ist nicht die Gesamtzahl der Versicherten eines Unternehmens, sondern die Anzahl der gewöhnlich gleichzeitig an einer Betriebsstätte anwesenden Versicherten ...
Stand: 13.10.2018
Dialog: 42484
zu erreichen. Ein Bestandsschutz für Sicherheitszeichen nach älteren Vorschriften ist deshalb nicht gegeben. Die von der ASR A1.3 in Bezug genommenen Normen sind mittlerweile mehr als 8 Jahre alt. Es besteht daher auch keine Notwendigkeit mehr, Bestandsschutz verlangen zu wollen, da eine Investition in normgerechte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung nach einer solch langen Zeit unter keinen ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
angebrachten Stäben dem Knieleistengeländer (waagerecht) vorzuziehen.Bezüglich der Notwendigkeit einer Fußleiste wird in der ASR A2.1 unter Punkt 5.1 folgendes ausgeführt: "(3) Wenn für die Umwehrung Geländer verwendet werden, müssen diese: -eine geschlossene Füllung aufweisen, -mit senkrechten Stäben versehen sein (Füllstabgeländer) oder -aus Handlauf, Knieleiste und Fußleiste bestehen (Knieleistengeländer ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
zum Download.Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung über die Notwendigkeit und die Art der zu treffenden Arbeitsschutzmaßnahmen (hier zum Beispiel Pausenraum). Er hat die Maßnahmen nach Durchführung auf Wirksamkeit zu kontrollieren und bei Bedarf entsprechend anzupassen. Unterstützt wird er bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung insbesondere von seiner Fachkraft ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
Stelle ein leicht zugängliches Telefon vorhanden sein. Entscheidend für die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen ist das Ergebnis der Prüfung, ob ein erhöhtes Überfallrisiko besteht. Erfahrungsgemäß besteht so ein Risiko bei Banken, Spielhallen und Tankstellen, wahrscheinlich seit der Einführung der Praxisgebühr auch bei Ärzten. Ob so ein erhöhtes Überfallrisiko auch bei einem Hotel oder Autoverleih ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 2527
Reifenlagerung auch den Vorteil, dass eine produktschonende Lagerung gewährleistet wird.Es empfiehlt sich, den Lagerbetrieb in einer Betriebsanweisung zu regeln. Darin ist auch darauf hinzuweisen, welche Lagerung unzulässig ist (z. B. vor elektrischen Verteilern und Schaltanlagen, vor Einrichtungen zur erstem Hilfe, vor Feuerlöschgeräten und in Rettungs- und Verkehrswegen). ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 1545
eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich wird (Punkt 9 der ASR A2.3), dann spricht das auch für eine Notwendigkeit von Rettungswegkennzeichen im Großraumbüro. Mindestens für Bürogroßräume, bei denen auf Flure als notwendige Rettungswege verzichtet wird, wird eine Kennzeichnung der Ausgänge des Bürogroßraums erforderlich.Frage: Müssen bei zu großer Sichtentfernung zur Fluchtwegbeschilderung weitere Schilder, insbesondere ...
Stand: 21.08.2023
Dialog: 18608
Fluchtwegführung (z. B. bei Fluchtwegen mit häufigen Richtungsänderungen) oder 8. eingeschränkte Erkennbarkeit des Fluchtweges und seiner Begrenzung (z. B. durch neben dem Fluchtweg abgestelltes Lagergut oder im Zuge der Evakuierung spontan abgestellter Arbeitsmittel). Aus dem Ergebnis dieser Prüfung kann sich die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung ergeben."Der Arbeitgeber hat im Rahmen ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44108
Durchführungsanweisung entnehmen können, werden hier zwar Absturzsicherungen gefordert (§ 6); bei Böschungen mit einer Neigung von bis zu 1:1 (45°) kann das Schutzziel aber auch durch geeignete Bepflanzungen erreicht werden.Insgesamt sollte die Notwendigkeit einer Absturzsicherung sowie deren Art bzw. Ausführung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) geprüft ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 42562
Die Notwendigkeit einer oder mehrerer Sammelstellen, deren Kennzeichnung und Bemessung muss eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.Zu den Hintergründen:Bei Notfällen hat der Schutz und die Evakuierung von Personen oberste Priorität. Die Sammelstelle ist ein Punkt außerhalb des Gebäudes, an dem sich alle Beschäftigten im Falle einer Evakuierung einzufinden haben ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023