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"Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz wird ausgeführt, dass "in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z.B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Somit muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilt werden, inwiefern eine Kennzeichnung der Labortür als Tür im Verlauf eines Fluchtweges notwendig ist. Dazu ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
zur Verfügung gestellt werden müssen, dass der Raum verschließbar, nicht einsehbar und verdunkelbar sein muss. Nach der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" Punkt 6 Ausführung Absatz 4 müssen verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Unserer Einschätzung nach, ist ein Bereitschaftsraum ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
möglich.Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass die ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" für diese Bereiche einzuhalten sind.Entsprechend Abschnitt 4 Absatz 12 der ASR A 2.3 dürfen gefangene Räume nur genutzt werden, wenn die Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall gegeben ist. Dies kann z. B. durch einen Alarmschalter, der über beleuchtete Drucktaster in Fußbodennähe oder in Fußbodennähe hängende ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 14012
kurz sein und darf:1. für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung ausgenommen Räume nach Nummern 2 bis 4 bis zu 35 m 2. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m 3. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m 4. für Räume, in denen eine Gefährdung durch explosionsgefährliche Stoffe besteht ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
bis zu einem Notausgang. Die Hauptfluchtweglänge muss möglichst kurz sein und darf:1. für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung ausgenommen Räume nach Nummern 2 bis 4 bis zu 35 m2. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m3. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m4. für Räume, in denen eine Gefährdung ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
Es ist zulässig eine Schlosserei und ein E-Werkstatt in einem Raum einzurichten.Dabei sind die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung einzuhalten.Eine ausdrückliche Erlaubnis oder ein Verbot findet sich in keiner Vorschrift.Für die Verwendung von Arbeitsmitteln in der Werkstatt, sowohl in der Schlosserei, als auch in der E ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654
oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten (siehe Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV).Auf Grund ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
enthalten war und mit der Arbeitsstätten-verordnung 2004 entfallen ist, wieder auf.Die Forderung nach einer Sichtverbindung nach außen (z. B. Fenster) ist jedoch nie vollständig entfallen, da die Forderung im Bauordnungsrecht der Länder für Aufenthaltsräume ohnehin existiert. Aufenthaltsräume sind gemäß Musterbauordnung „Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume ...
Stand: 13.09.2017
Dialog: 30255
mit einer Mindestabmessung von 1,25 m² vorzusehen. Für Räume mit einer Grundfläche bis 600 m² soll die Gesamtfläche der Sichtverbindungen 1/10 der Raumgrundfläche betragen. Für Räume über 600 m² sollen mehr als 1/100 der Grundfläche für zusätzliche Sichtverbindungen vorgesehen werden (...)" ...
Stand: 07.11.2022
Dialog: 43726
in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten.Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges sein.Hinweis:Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
Die Gestaltung von Arbeitsstätten wird in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV geregelt. Nach der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt, dass wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen fallen und keine Pausenräume vorhanden sind, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 4585
und in der Wohlfahrtspflege".Wie Sie in Ihrer Fragestellung bereits erwähnen, werden gemäß ArbStättV Beschäftigte, die überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind, nicht bei der Anzahl der Beschäftigten berücksichtigt. Gleichwohl sind die Beschäftigten vor den von Ihnen genannten Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu schützen. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
Die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr ist R 12.Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 42175
Unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 42959
die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils gesetzlich nicht geregelt, sie sind durch Rechtsprechung entwickelt worden.Informationen zur Räum- und Steupflicht im öffentlichen Verkehrsraum durch den jeweiligen öffentlichen Träger liegen uns nicht vor. Dies können Sie z.B. bei Ihrer Kommunalverwaltung ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 12714
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet: Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
In der aktuellen Version der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) heißt es unter Punkt 3.4 Absatz 1 Nummer 2 des Anhangs:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für ... 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig ...
Stand: 19.03.2021
Dialog: 28544
Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,c. als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern. (Anhang ArbStättV, Nummer 4.2)Konkretisiert werden die Anforderungen an Pausenräume in der ASR A4.2, wobei sich auch hier keine konkreten Anforderungen in Hinsicht auf die Fragestellung ergeben ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656