Ergebnisse 61 bis 80 von 341 Treffern
In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43827
. Zur Arbeitsstätte gehören auch Maschinen - und Nebenräume.Daraus ergibt sich, dass ein IT-Raum - auch wenn er nur kurzfristig für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt wird -zur Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zählt und somit gelten die Bestimmungen dieser Verordnung.Die angeführte ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist - wie auch schon richtig beschrieben wird - nicht explizit ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
Die Forderung, dass Fluchtwege ständig freigehalten werden müssen, findet sich nicht nur in Abschnitt 4 Absatz 3 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", sondern auch in § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) selbst. Damit wird der besondere Rang dieser Forderung deutlich. Eine Ausnahme von dieser Forderung ist nach dem Verordnungstext nur ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43216
Die maßgeblichen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Beleuchtung finden Sie im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter den Nummern 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" und 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung".Diese Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ehemals Arbeitsstätten-Richtlinien; kurz ASR) ASR A2.3 und ASR A3.4 konkretisiert ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 44020
. die Alarmierung zu jeder Zeit unverzüglich ausgelöst werden kann,2. die Alarmierung die anwesenden Personen erreicht,3. sich die anwesenden Personen, über die Bedeutung der jeweiligen Alarmierung im Klaren sind und danach handeln,4. die Fluchtwege schnell und sicher benutzt werden können und5. die zu evakuierenden Bereiche frei von Personen sind.Hinweise:1. In der Praxis hat sich bewährt ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653
Es müssen verschiedene Situationen unterschieden und in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden:Es bewegt sich nur einer dieser Transportwagen gleichzeitig durch den Flur, der für den Notfall als Fluchtweg ausgewiesen ist.Es bewegen sich mehrere Transportwagen im Einbahnstraßenverkehr mit variabler Bewegungsrichtung durch den FlurEs können sich Transportwagen begegnen.Solange ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43322
(Nummer 1.8 Anhang ArbStättV).Fluchtwege und Notausgänge müssen sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung ebenfalls nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten (Nummer 2.3 Anhang ArbStättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind unter Abschnitt 5 Absatz 6 lichte Mindestbreiten für Türen ...
Stand: 10.06.2025
Dialog: 4853
Aus dem Arbeitsschutzrecht ist uns keine konkrete Regelung hierzu bekannt. In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" in Abschnitt 4 "Allgemeine Anforderungen" u. a. Folgendes nachzulesen:"(3) Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig in den erforderlichen Abmessungen freigehalten werden. Können Notausgänge und Notausstiege von außen verstellt ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 43837
Die als „Brandschutztüren“ bezeichneten Türen sind Türen mit einem definiertem Feuerwiderstand oder mit Rauchschutzfunktion. Sie sind sogenannte Feuerschutzabschlüsse.Da Katastrophen, wie Feuer, oft unvorhergesehen ausbrechen, stellen diese Mechanismen, die das Ausbreiten von Rauch und/oder Feuer verhindern, einen wichtigen Teil des vorbeugenden Brandschutzes dar. Wenn Feuerschutzabschlüsse aus be ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 44061
Wir schließen uns Ihrer Auffassung an, dass das Verbot von Schlüsselkästen neben Notausgangstüren auch für Notausstiege gilt.Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der "Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten ...
Stand: 09.03.2023
Dialog: 28704
Die Begriffsdefinition und die Anforderungen an Notausgänge sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" näher genannt. Eine Definition des Begriffs "Notausgang" wird in der ASR A 2.3 unter Abschnitt 3.9 wie folgt gegeben:"Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Hauptfluchtweges ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 14298
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 13129
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist in Abschnitt 10 Absatz 2 gefordert:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Das bedeutet ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 15671
oder Außentreppen aus der Summe aller Personen aus allen Ebenen im Einzugsgebiet (Gesamtzahl der Personen, die über alle Ebenen demselben Fluchtweg zugeordnet sind, unabhängig davon, ob die Personen Abschnitte des Hauptfluchtwegs im Fluchtfall zeitgleich oder zeitlich versetzt nutzen). Die Tabelle 2 ist unabhängig von der Zahl der Ebenen anwendbar. Eine Anwendung von Tabelle 2 kann insbesondere ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 43867
unter Punkt 2.3 Absatz 2:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sichBeschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
Unter Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Präzisiert wird diese Forderung durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR, speziell durch die:ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung",ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"Hiernach ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4543
Es muss nicht jede Bürotür gekennzeichnet werden.In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist im Abschnitt 8.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz 1 nachzulesen, dass in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich ist, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44074
gestellt werden, diese Vorschriften unberührt bleiben. In der ASR A2.3 wird unter Punkt 4 ebenfalls auf das Verhältnis der unterschiedlichen Rechtsbereiche eingegangen. "(1) Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen. Darüber hinaus können sich weitergehende ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19501
Hierzu ist in Abschnitt 10 Absatz 2 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43674
A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und die ASR A1.5 "Fußböden".In den Begriffsbestimmungen der ASR A2.3 ist unter dem Punkt 3.1 nachzulesen, dass Fluchtwege Verkehrswege sind, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 42734