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In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist in Abschnitt 10 Absatz 2 gefordert:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Das bedeutet ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 15671
unter Abschnitt 5 Absatz 6 nachzulesen ist, bemisst sich die Mindestbreite der Hauptfluchtwege nach der höchstmöglichen Anzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen müssen und ergibt sich aus Tabelle 1. Die lichte Breite für bis 5 Personen beträgt hier 0,9 m und für bis zu 20 Personen 1,00 m.Folgende Einschränkung ist gemäß Absatz 7 zulässig:"In Gebäuden, die bis zum 30.9.2022 errichtet worden ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
Hierzu ist in Abschnitt 10 Absatz 2 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43674
von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden."Die Forderungen des § 3a ArbStättV werden konkretisiert in der ASR V3.a2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten". Im Anwendungsbereich ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 42717
Freiflächen definieren. So muss von jeder Stelle eines Raumes innerhalb einer Fluchtweglänge von 35 m ein gesicherter Bereich (anderer Brandabschnitt, notwendiger Treppenraum) erreicht werden. Die Mindestbreite der Fluchtwege muss bei bis zu 300 Personen mindestens 1,8 m betragen.Alle Türen im Verlauf des Fluchtweges müssen sich leicht von Innen und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen (siehe auch ASR ...
Stand: 24.07.2023
Dialog: 11714
Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan sind unter Punkt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu finden. Dort ist u. a. geregelt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 14.06.2024
Dialog: 13934
Gemäß § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert die Anforderungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 42268
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Diese eher allgemein gehaltenen Anforderungen werden mit der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge wird unter Abschnitt 5 Abs. 3 zu den Hauptfluchtwegen Folgendes ausgeführt:"(1) Hauptfluchtwege müssen in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der anwesenden Personen eingerichtet werden. Hauptfluchtwege ...
Stand: 03.12.2022
Dialog: 10090
haben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der Abschnitt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Für alle öffentlichen Gebäude (inklusive der Arbeitsstätten) sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen relevant. Regelungen des Bauordnungsrechts der Länder, insbesondere nach den Sonderbauordnungen (z. B ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 8831
).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird ausgeführt, dass die Sicherheitsbeleuchtung (Abschnitt 9.1 Absatz 10) und die Sicherheitsleitsysteme (Abschnitt 8.4.1 Absatz 8) in Stand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen sind. Der Umfang und die Abstände für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ergeben sich aus den Herstellerangaben ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen gem. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Bei der Gestaltung der Verkehrswege / Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
In der DGUV Information 215-441 finden Sie unter Flächen am Arbeitsplatz den folgenden Hinweis:"In der ASR V3a.2 werden Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrswegen gestellt. Zum Beispiel müssen die lichte Breite von Verkehrswegen mindestens 1000 mm und von Türen mindestens 900 mm aufweisen.Verkehrs- und Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden oder sich mit Bewegungs ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
konkretisiert. Für Raumabmessungen/Bewegungsflächen am Arbeitsplatz ist die gleichnamige ASR A1.2 heranzuziehen. In Kapitel 5 der ASR A1.2 werden Regelungen zu den Raumgrößen getroffen: " (1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen: - Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz, - Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
Türen von Notausgängen (in Arbeitsstätten) müssen sich nach außen öffnen lassen (Nr. 2.3 Abs. 2 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Nach Abschnitt 3 Nr. 3.6 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 ist ein Notausgang ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.Manuell betätigte Türen von Notausgängen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 6591
, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese sind grundsätzlich einzuhalten ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
Grundsätzlich sind die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitssicherheit (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Die ASR A1.8 "Verkehrswege" trifft unter Abschnitt 4.2 "Wege für den Fußgängerverkehr" Absatz 1 Tabelle 2 folgende Aussage:"(...)Verkehrswege ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43699
werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Hier ist insbesondere der Abschnitt 9.1 Absatz 7 relevant. Dort heißt es:"Die Sicherheitsbeleuchtung ist instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Abstände und der Umfang für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 25171
zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen"Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter dem Abschnitt 9.1 Absatz 7 finden sich folgende Bestimmungen zur Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung:"Die Sicherheitsbeleuchtung ist instand zu halten ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 22396
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist unter Abschnitt 7 Abs. 3 folgende Regelung getroffen:"Bei elektrischen Verriegelungseinrichtungen von Türen und Toren muss die Verriegelung mit einem Notfalltaster sicher freigegeben werden können. Bei Stromausfall müssen diese Verriegelungseinrichtungen selbsttätig freigegeben werden. Die Verriegelungseinrichtungen müssen den "Technischen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14328