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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im (Anhang Nr. 4.2 Abs.1):"Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Bereiche sind entsprechend der Art der Gefährdungen in der Arbeitsstätte oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der auszuübenden Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe zur Verfügung zu stellen."Diese Vorgabe wird durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 ...
Stand: 03.09.2019
Dialog: 42830
von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA 95) des Bundesministeriums für Verkehr. Dort sind unter der Ziffer 1.1 Abs. 5 a) zum Beispiel Unterhaltungsarbeiten als "Arbeiten kürzerer Dauer" definiert, für die die RSA 95 besondere Sicherungsmaßnahmen vorschreibt (Teil D "Autobahnen", Ziffer 3). Dort heißt es zum Beispiel in Ziffer 3 Abs. 2: "In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und den verkehrlichen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 14014
Der § 3a Abs. 1 der Arbeitsstätttenverordnung (ArbStättV) fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Bei der Gestaltung ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
für Baustellen": Dort heißt es:"(1) Für Beschäftigte auf Baustellen ist ein Pausenraum oder ein Pausenbereich vorzusehen, da die Voraussetzungen nach Punkt 4.1 Abs. 3 in der Regel gegeben sind. (2) Abweichend von Punkt 7 Abs. 1 ist auf Baustellen ein Pausenraum oder Pausenbereich nicht erforderlich, wenn bis zu vier Beschäftigte eines Arbeitgebers gleichzeitig längstens eine Woche oder höchstens 20 ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
Unter dem Punkt 2 Anwendungsbereich der ASR A1.8 "Verkehrswege" ist folgendes nachzulesen:"Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen inklusive Treppen, ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen, Laderampen sowie Fahrsteigen und Fahrtreppen. Sie gilt nicht für Zu- und Abgänge in, an und auf Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
Nach der Nummer 4.1 Abs. 2 c) des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Ob dies der Fall ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) festzulegen. Hierbei hat ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 24700
Für Ausbildungswerkstätten, in denen Auszubildende tätig werden, ist das Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV, der Betriebssicherheits-/BetrSichV und Gefahrstoffverordnung/GefStoffV und dem zugehörigen Regelwerk anzuwenden (nicht abschließend). Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sind Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs. 2 ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13476
als Pausenraum zu nutzen, wird hier unter Nr. 4.1 Abs.13 ausgeführt:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."Von daher ist die Nutzung einer Kantine als Pausenraum unter den genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. Pausenräume dienen ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden (§ 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 26481
Türen von Notausgängen (in Arbeitsstätten) müssen sich nach außen öffnen lassen (Nr. 2.3 Abs. 2 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Nach Abschnitt 3 Nr. 3.6 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 ist ein Notausgang ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.Manuell betätigte Türen von Notausgängen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 6591
Gemäß § 2 Abs. 2 Nummer 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zählen Orte, die sich auf dem Gelände eines Betriebes befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, zur Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Ein Mitarbeiterparkhaus ist wie auch ein Parkplatz auf dem Betriebsgelände, den die mit dem PKW fahrenden Beschäftigten benutzen, um zur Arbeit ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 15919
Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
mit Rückenlehne auszustatten. Sie sind als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Auf Kantinen wird dort unter Punkt 4.1 Abs.13 eingegangen:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
Ja.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen, sowie damit verbundenen Maßnahmen des Betretens von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.5 Abs. 4 und Punkt 2.1 dessen Anhangs. Entsprechend Punkt 4.2 der ASR A2.1 haben bauliche und technische Maßnahmen Vorrang ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbStättV). Hierzu führt die Kommentierung "Arbeitsstätten" Opfermann, Streit, Tannenhauer, ISBN 978-3-7719-1448-6, aus: "Orte im Freien sind nach der Definition des § 2 Abs. 1 ArbStättV dann Arbeitsstätten, wenn sich die Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zur Nutzung ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
In Ihrem Fall sind die Besprechungsräume als Einbauten zu sehen. Somit ist die Fläche der Besprechungsräume von der vorhandenen Gesamtfläche abzuziehen. Die Besprechungsräume können nicht anteilig den Arbeitsplätzen zugerechnet werden. Gemäß Ziffer 4 Abs. 2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen – muss am Arbeitsplatz ausreichend ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 24728
Die Maßnahmen müssen für die Menschen mit Behinderung geplant werden, die dort beschäftigt werden.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter Nr. 4.1 Abs.4 dieser ASR wird angeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m vorhanden ist. Bei Absturzgefahren sind Umwehrungen (Geländer, Brüstungen, feste Abschrankungen) anzubringen. Die Umwehrung muss nach Nr. 5.1 mindestens 1 m hoch sein. Eine Umwehrung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910