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Wie werden bei einem offenen Bürokonzept Besprechungsräume, die als "Glaskasten" in den Raum gestellt sind, hinsichtlich der Berechnung der Arbeitsplatzfläche berücksichtigt?

KomNet Dialog 24728

Stand: 10.09.2015

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Raumgröße, Flächenbedarf

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Frage:

Bei der Planung eines neuen offenen Bürokonzeptes stellt sich hinsichtlich der Berechnung der Arbeitsfläche pro Arbeitsplatz die Frage, wie Besprechungsräume, die als "Glaskasten" in den sonst offenen Raum gestellt sind, bei der Berechnung berücksichtigt werden (müssen). Wird die Fläche der Besprechungsräume von der vorhandenen und als Berechnungsgrundlage genommenen Gesamtfläche abgerechnet oder werden diese Räume anteilig den Arbeitsplätzen zugerechnet?

Antwort:

In Ihrem Fall sind die Besprechungsräume als Einbauten zu sehen. Somit ist die Fläche der Besprechungsräume von der vorhandenen Gesamtfläche abzuziehen. Die Besprechungsräume können nicht anteilig den Arbeitsplätzen zugerechnet werden.

Gemäß Ziffer 4 Abs. 2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen – muss am Arbeitsplatz ausreichend Bewegungsfreiraum vorhanden sein, so dass Beschäftigte alle Arbeitsaufgaben erledigen können und nicht, z. B. durch Einbauten, Einrichtungen oder sonstige Gegenstände, in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind.