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sind,Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten entsprechend der EU-Verodnungen einzuhalten.Daraus folgt, dass Taxi und Mietwagen zur gewerblichen Personenbeförderung mit maximal 8 Fahrgastplätzen plus Fahrer nicht unter die Bestimmungen des § 1 Abs.1 Nr. 2 (Lenk und Ruhezeiten ) der Fahrpersonalverordnung fallen.Für Arbeitnehmer auf solchen Fahrzeugen gelten uneingeschränkt die Bestimmungen ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23284
Grundsätzlich müssen alle Tätigkeiten (auch die Pausenzeiten) und alle manuellen Nachträge bei Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers vor Fahrtantritt mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte erfolgen. Insbesondere, wenn zwischen Entnahme und erneutem Stecken der Fahrerkarte nur eine Zeitgruppe einzugeben ist. Die Menüführung des Fahrtenschreibers is ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43891
Ja, die Pause von mehr als 24 Stunden kann auch als längere Tagesruhezeit angesehen werden und die verkürzte Wochenruhezeit kann somit spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen beginnen. Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12945
Nach § 1 Abs. 6 und 7 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer generell eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht der Arbeitszeitnachweise) für die vorangegangenen 28 Kalendertage. Der Nachweispflicht kommt der Fahrer aber bei der Ruhezeit übers Wochenende bereits dadurch nach, dass diese Zeiten gemäß § 2 Abs. 2 FPersV in Verbindung mit Art. 15 der VO EWG 3821/85 bei Übernahme des Fahrzeugs ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
nicht eine "volle" Ruhezeit (grundsätzlich 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG ) dazwischenliegt.Betrachtet man nur das Arbeitszeitgesetz, so ist eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG) und eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden (§ 5 Abs. 2 ArbZG) zulässig.Im Tarifvertrag TVöD der Kommunen gibt es aber eine Öffnungsklausel (§ 6 Abs. 4), die aus dringenden dienstlichen / betrieblichen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
auf dem Tageskontrollblatt/Schaublatt endet, die Ruhezeit nachtragen.Beispiel 2: Ein Fahrer hat eine Bescheinigung ausgestellt bekommen. Es ist möglich die Bescheinigung so auszustellen, dass diese um 23:59 eines Tages endet. Den Zeitraum, bis zu welchem die Bescheinigung vorliegt, trägt der Fahrer mit dem Fragezeichen-Symbol nach. Ab 0:00 des darauffolgenden Tages hat der Fahrer dann seine Ruhezeit nachzutragen. Somit ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 29562
Grundsätzlich gilt für den Erwerb der Fahrerkarte folgendes: Der Erwerb der Fahrerkarte ist nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz einer Führerscheinkarte oder einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates ist.In Bezug auf den Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten auf Betriebs- bzw. Werkgeländen ist folgendes zu beachten: Die Sozialvorschriften ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 42771
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse gemäß Fahrpersonalverordnung - FPersVin Form von handschriftlichen Aufzeichnungen durch sogenannte Tageskontrollblätter.Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse ist der Einbau von EG-Kontrollgeräten und die Nutzung ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind.Diese Fahrer haben Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
zu befördern. oder das Fahrzeug gemäß § 1 Abs. 2 FPersV oder § 18 FPersV ausgenommen ist. Zu 2) kurzfristige Unterbrechung der Ruhezeit: a.) "Bußgeldrechtlich", das Kontrollgerät wurde nicht ordnungsgemäß bedient, (wenn der Fahrer nicht auf Arbeitszeit einstellt). b.) "Strafrechtlich", die nicht ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes stellt keine Straftat dar. c.) "gar nicht", wenn die Bedingungen ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
Unternehmenskarten werden an Unternehmer ausgegeben, deren Beschäftigte Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder Lenk-und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben. Die für die Beförderung eingesetzten Fahrzeuge sind mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet. Dies betrifft eigene, geleaste oder gemietete ...
Stand: 30.03.2023
Dialog: 3175
Die VO Nr. 3820/85/EWG wurde am 12.04.2007 durch die VO Nr. 561/2006/EG ersetzt.Die Regelung des Art. 4 Ziffer 11 VO Nr. 3820/85/EWG findet sich jetzt in Art. 3 Buchstabe g der VO Nr. 561/2006/EG: "Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die n ...
Stand: 13.03.2018
Dialog: 3996
Es wird beide Systeme nebeneinander geben. Für den notwendigen Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten hat der Fahrer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Neben der bestehenden Mitführungsverpflichtung der Schaublätter, und eventueller Ersatzaufzeichnungen bei Betriebsstörungen gemäß VO EWG 3821/85 Art. 16 Abs. 2 wird es die Mitführungsverpflichtung der Ausdrucke des digitalen Kontrollgerätes ...
Stand: 15.05.2012
Dialog: 3208
zwar eingesehen werden, müssen aber unter Berücksichtigung der abweichenden Regelungen für Fahrzeuge, die von Fahrern im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge eingesetzt werden (FPersV), gesondert betrachtet werden.Hinweise:Bei einem Wechsel vom Linienverkehr (FPersV) zum Gelegenheitsverkehr [Verordnung (EG) 561/2006] ist hinsichtlich der einzuhaltenden wöchentlichen Ruhezeiten Artikel 8 ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) heranziehen. ...
Stand: 01.04.2015
Dialog: 23504
Der Unternehmer hat gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist und die Daten sowie die Schaublätter und Ausdrucke gegen Verlust und Beschädigung gesichert werden. Beim Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes hat der Unternehmer die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen ...
Stand: 29.03.2022
Dialog: 10076
Ja, die Fahrerkarte ist vom Fahrer zu benutzen und das Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ebenso sind die Lenk- und Ruhezeiten hierbei entsprechend der Art. 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten. Die rechtliche Auslegung hierfür ergibt sich folgendermaßen: Gemäß Art. 2 in Verbindung mit Art. 4 der VO (EG) Nr. 561/2006 fällt ein LKW über 7,5 t zGM zunächst grundsätzlich ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
Der Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) 561/2006 regelt die Ableistung einer "regelmäßigen täglichen Ruhezeit" (11 Stunden, siehe auch Art. 4 Buchstabe g der v. g. Verordnung) bei Inanspruchnahme einer Fähre oder eines Autozuges. Sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 letzter Satz nicht erfüllt, darf die Fahrerin/ der Fahrer auch das Symbol für Fähre/Zug nicht benutzen. Weiterhin ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979
folgenden Woche ausgeglichen werden. Die eingesetzten Busse müssen mit einem digitalen Tacho ausgestattet sein. Bei Nachtfahrten (22 Uhr bis 6 Uhr) müssen entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung) oder die Fahrtunterbrechung (Pause) muss bereits nach drei Stunden Lenkzeit eingelegt werden. Dies bedeutet, dass kein Lenkzeitabschnitt zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr länger als 3 Stunden ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606