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sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG).Gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG müssen sich die Arbeitgeber vergewissern, dass die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer entsprechende Anweisungen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18110
Zu Frage 1: Da das Arbeitsschutzgesetz nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten gilt (§ 1 Abs. 2 ArbSchG), ist die Anwendung eines modifizierten Selbstchecks, ggf. in Form eines Einsatzbegleitscheins, in dem die wichtigen Checkpunkte verzeichnet sind zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ausreichend. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 42455
Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24578
Gemäß § 8 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss sich ein Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, angemessene Anweisungen in Bezug auf die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren erhalten. Das heißt, er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ermitteln, welche Gefährdungen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24089
die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG). Gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG müssen sich die Arbeitgeber vergewissern ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42372
zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG).Gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG müssen sich die Arbeitgeber vergewissern, dass die im Betrieb tätigen ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 21812
) muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Dies kann sich auch auf die erforderliche Ersteinweisung zur Benutzung des Arbeitsmittels beziehen ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 3232
zu 1) Nach § 5 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 wird bestimmt, dass "bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht ...
Stand: 10.02.2022
Dialog: 11297
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (früher BGV A 1) fordert in § 5 Abs. 3 bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtsführende überwacht werden. Dies hat der Unternehmer (Auftraggeber) sicherzustellen. Was beispielhaft Tätigkeiten mit besonderen Gefahren sind, wird in den Ausführungen in Ziffer 2.4.3 der DGUV ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6742
und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.(2) Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42702
angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Dies kann sich auch auf die erforderliche Ersteinweisung zur Benutzung des Arbeitsmittels beziehen. Sind zusätzliche Unterweisungen zur sicheren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich, so müssen sie die Informationen bereitstellen und sich vergewissern, dass der Auftragnehmer (Fremdfirma/Entleiher), sowie die Beschäftigten des Auftragnehmers ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 18845
Zu den arbeitsschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG unter § 11 Sonstige Abs. 6 Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis folgende Regelung getroffen:"Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers bei dem Entleiher unterliegt den für den Betrieb des Entleihers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 11294
Nach § 5 Vergabe von Aufträgen der DGUV Vorschrift 1 gilt folgendes:"(1) Erteilt der Unternehmer den Auftrag,1. Einrichtungen zu planen, herzustellen, zu ändern oder in Stand zu setzen,2. Arbeitsverfahren zu planen oder zu gestalten,so hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die in § 2 Absatz 1 und 2 genannten für die Durchführung des Auftrags maßgeblichen Vorgaben zu beachten.(2 ...
Stand: 15.12.2017
Dialog: 30845
Prinzipiell ja, im Arbeitsschutzgesetz § 8 ist die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber beschrieben. Wenn diese Punkte erfüllt sind und es gewährleistet ist, dass es sich nicht um Einzelarbeitsplätze handelt, können die Arbeiten auch ohne Anwesenheit des Koordinators des Vertragsgebers ausgeführt werden.Auch kann die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) § 5 Abs. 3 zur Klärung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
Gemäß § 5 "Beurteilung von Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - hat der Arbeitgeber (1) ... durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) ... (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Zweck des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist es,"1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie 2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen." (§ 1 des ArbZG)Dazu trifft ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 17767
der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zu Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.(2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 30458