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Ist ein Biomonitoring für die Mitarbeiter einer Fremdfirma durchzuführen, wenn es für die eigenen Mitarbeiter erforderlich ist?

KomNet Dialog 30845

Stand: 15.12.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitnehmerüberlassung, Fremdfirmeneinsatz

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Frage:

Ist ein Biomonitoring für die Mitarbeiter einer Fremdfirma durchzuführen, wenn es für die eigenen Mitarbeiter erforderlich ist?

Antwort:

Nach § 5 Vergabe von Aufträgen der DGUV Vorschrift 1 gilt folgendes:

"(1) Erteilt der Unternehmer den Auftrag,
1. Einrichtungen zu planen, herzustellen, zu ändern oder in Stand zu setzen,
2. Arbeitsverfahren zu planen oder zu gestalten,
so hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die in § 2 Absatz 1 und 2 genannten für die Durchführung des Auftrags maßgeblichen Vorgaben zu beachten.

(2) Erteilt der Unternehmer den Auftrag, Arbeitsmittel, Ausrüstungen oder Arbeitsstoffe zu liefern, so hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, im Rahmen seines Auftrags die für Sicherheit und Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen einzuhalten.

(3) Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen
sicherstellen. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat."

Konkretisiert werden diese Forderungen in der DGUV Regel 100-001 unter dem Punkt 2.4.1.

Unter Betrachtung der Anforderungen des § 5 ist unseres Erachtens auch ein Biomonitoring für die Beschäftigten der Fremdfirma erforderlich.