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Ja!Begründung:Das Arbeitszeitgesetz definiert in § 2 Arbeitszeit folgendermaßen:"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen."Der Kommentar Anzinger/ Koberski erläutert dazu noch:"Die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ist Arbeitszeit, unabhängig davon, ob und in welcher Form der Arbeitgeber von der ihm während dieser Zeit ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 26493
oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten. Ruhepausen bleiben gemäß § 4 ArbZG bei der Ermittlung der Arbeitszeit unberücksichtigt. Auch muss bei Sonntagsarbeit die Mindestruhezeit von 11 Stunden nach Beendigung der Arbeitszeit eingehalten werden.Der Betriebsrat hat bei der Festsetzung der Lage der Arbeitszeit, der Ruhepausen und der Ruhezeiten an Sonn- unf Feiertagen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
Arbeitsschutzbehörde rückversichert und dort auch Gestaltungsmöglichkeiten der Ruhepausen klären ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
Werktag ist nicht der Kalendertag von 0:00 bis 24:00 Uhr, sondern der 24-stündige Arbeitstag des einzelnen Arbeitnehmers. Der Werktag beginnt für den Arbeitnehmer mit dem Beginn der Arbeit und endet 24 Stunden später. Das Arbeitszeitgesetz geht folglich von einem individuellen Werktag des Arbeitnehmers aus. Falls Sie an die Ruhepausen oder Ruhezeiten denken, gilt, dass nach Beginn ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5977
oder innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden wieder ausgeglichen wird. Dafür ist keine Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich.Darüber hinaus ist eine Verkürzung der Ruhezeit (nach einer Arbeitszeit = Bereitschaftsdienst = Arbeitsbereitschaft) grundsätzlich nur in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43098
Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
der Arbeitszeitbestimmungen darf der Arbeitgeber nicht den in Vertrauensarbeit Beschäftigten übertragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, organisatorische Maßnahmen zu treffen, dass die vom Arbeitszeitgesetz gesetzten Rahmenbedingungen (§ 3 Arbeitszeit, § 4 Ruhepause, § 5 Ruhezeit, u.s.w.) auch von den in Vertrauensarbeit Beschäftigten eingehalten werden und ist verpflichtet, sich von der Einhaltung zumindest ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 26846
in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,... abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen§ 7 Abs. 2 Ziffer 3 ArbZG Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 5609
§ 4 ArbZG ist die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.Die Sonn- und Feiertagsarbeit ist im dritten Abschnitt ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846
Der von Ihnen angesprochene Fall tritt regelmäßig nur einmal im Jahr auf. Bei der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit verkürzt sich dagegen die Schicht um eine Stunde. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gefordert, hierfür eine Regelung zu treffen, um die 10-Stunden-Grenze einzuhalten (z.B. durch früheren Beginn der Frühschicht). Hierbei ist immer die reine Arbeitszeit ohne Ruhepause ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen.Bei Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen gelten hinsichtlich der Arbeitszeiten sowie der Ruhepausen und Ruhezeiten die Regelungen der werktäglichen Arbeitszeit:Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
) zur Verfügung stehen.Diese vorgenannte Aufteilung der Arbeitszeit kann auch unabhängig von einer Saison oder der Auftragslage erfolgen und bewegt sich Rahmen der Flexibilität des ArbZG bei der werktäglichen Arbeitszeit.Darüber hinaus werden die Ruhepausen im Sinne des § 4 ArbZG mit mindestens 45 Minuten gewahrt. ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Nach § 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) definiert sich Arbeitszeit vom Anfang bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Ein Zeiterfassungssystem erfasst in der Regel den Beginn und das Ende ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
bis 24:00 Uhr, sondern der 24-stündige Arbeitstag des einzelnen Arbeitnehmers. Der Werktag beginnt für den Arbeitnehmer mit dem Beginn der Arbeit und endet 24 Stunden später. Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG geht folglich von einem individuellen Werktag des Arbeitnehmers aus.Für die Arbeitszeit, die Ruhepausen und die Ruhezeiten gilt folglich, dass nach Beginn der individuellen Arbeitszeit innerhalb ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
Arbeitszeiten zu verbessern sowie2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen. (§ 1 ArbZG)Dazu trifft das ArbZG Regelungen- zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer - zu Ruhepausen - zur Ruhezeit- zur Nacht- und Schichtarbeit sowie- zur Sonn- und Feiertagsruhe.Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, dass die vom ArbZG ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
Ihre Auslegung ist dahingehend richtig, dass die Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen ist. Die Arbeitszeit ist hier jeweils die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.§ 3 ArbZG stellt auf die werktägliche Arbeitszeit ab. Der Werktag beginnt z. B. nicht am Montag um 0:00 Uhr wie der Kalendertag, sondern ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543