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Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Für entzündbare Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, gilt, dass bei Lagermengen über 1.000 kg, zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Nummer 4, unter anderem auch die zusätzlichen Maßnahmen nach Nummer 5 einzuhalten sind (vgl. Tabelle ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43170
Gase unter Druck (hier gekennzeichnet mit H280) sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die GefStoffV gilt auch für die Lagerung (§ 2 Absätze 1 und 5 GefStoffV). Die Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern konkretisiert die TRGS 510. Die Schutzmaßnahmen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind grundsätzlich und mengenunabhängig zu treffen.Tabelle 1 der TRGS ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 43811
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
In Fragen der Zusammenlagerung sind zunächst die Angaben des Sicherheitsdatenblattes des angefragten Gefahrstoffes zu Rate zu ziehen. Dort sollten Sie in Abschnitt 7 Schutzmaßnahmen bzw. Anforderungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten, sprich zur Zusammenlagerung mit anderen Stoffen, finden. Idealerweise ist auf dem Sicherheitsdatenblatt die Lagerklasse benannt ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466
auf Arzneimittel anzuwenden. Damit finden auch die Regelungen der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" auf Apothekenläger Anwendung.Woher bekomme ich Informationen zur Lagerung unterschiedlicher Gemische für den Apothekenbedarf in einem Lager für entzündliche Flüssigkeiten? In der angesprochenen TRGS 510 kann zum einen in Abhängigkeit der Eigenschaften (Einstufung) und Mengen Ihrer ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Bei einem mobilen Bratwurststand mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", somit können diese nachts in ein Gebäude geschoben werden. Siehe hierzu Nummer 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es:"Diese TRGS gilt nicht 1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
Grundsätzlich sind nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist, zu begrenzen.Für Ihre Frage ist zu klären, ob bei Ihnen eine Lagerung oder Bereithaltung erfolgt.Die TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
Man kann in diesem Beispiel auch die Angaben in Litern übernehmen, da dies ein konservativer Ansatz wäre. Ein Liter Benzin gleich 1 kg. Bei dieser Betrachtungsweise würde man bei 1.000 l Benzin die erforderlichen Maßnahmen für 1.000 kg Benzin umsetzen, obwohl nur 750 kg vorhanden wäre. Höherwertige, zusätzliche Maßnahmen anzuwenden ist nicht verboten. Somit muss man in diesem Fall nicht zwingend u ...
Stand: 20.12.2023
Dialog: 43617
Gefahrstoffschränke nach TRGS 510 müssen die Anforderungen der DIN EN 14470-1 erfüllen (siehe TRGS 510 , Anhang 1 " Lagerung in Sicherheitsschränken"). Nach dieser DIN müssen die Türen grundsätzlich selbstschließend sein. ...
Stand: 01.04.2021
Dialog: 43593
müssen u. a. giftige und sehr giftige Gefahrstoffe unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.Da nicht angegeben worden ist, in welcher Art von Gebinden oder in welchen Mengen der Kraftstoff gelagert werden soll, kann hier nicht näher darauf eingegangen werden.Die Anforderungen der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
, wenn er nicht alle Anforderungen der EN 14470-1 erfüllt. Das Gutachten ist dann entsprechend Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.Hinweis:Der Bestandschutz für vorhandene Sicherheitsschränke nach DIN 12925-1 mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 20 Minuten nach der TRGS 510, Anlage 3 Nr.1 Abs.5 gilt nur für die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten.Fazit:Ist der neue Lagerort nicht in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist die Nummer 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Die baulichen Anforderungen und der Brandschutz werden unter Nummer 10.3 näher erläutert. Für Ihre Frage ist insbesondere der Absatz 5 relevant. Dort heißt es:"In Räumen unter Erdgleiche dürfen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
) sind zusätzlich die Anforderungen der Abschnitte 6 bis 12 zu erfüllen.Bei der Lagerung in Lagern werden einzelne Brand(bekämpfungs)abschnitte auch Lagerabschnitte genannt. Bei der Lagerung im Freien können einzelne Lagerabschnitte neben der baulichen Abgrenzung auch durch geeignete Abstände voneinander getrennt werden, die die Anforderungen der TRGS 510 erfüllen (vgl. Abschnitt 2 Absatz 12 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Grundsätzlich ist dies möglich.Bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662