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nicht die TRGS 745 sondern die TRGS 510 heranzuziehen.Die Gasflaschen mit Schweißgerät sind somit unter Beachtung der Bestimmungen der TRGS 510 zu lagern. Ob nun in einem separaten Sicherheitsschrank, separaten Lager oder im Freien im geschlossen und sog. überdachten "Käfig", bleibt dem Anwender überlassen und ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 42657
Die von Ihnen genannte Erläuterung Nummer 2 im Abschnitt 13 (Nummer 13.3 Absatz 3 Nummer 2 TRGS 510) bezieht sich ausdrücklich auf die (Getrennt-)Lagerung in Räumen und kann daher nicht unmittelbar auf die Lagerung im Freien angewandt werden.Allerdings wird die (von Ihnen angestrebte) Getrenntlagerung „erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, …“) (Nummer 13.2 ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Grundsätzliche Aussagen über die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen sind in der TGRS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", insbesondere in Nummer 7 „Zusammenlagerung“, aufgeführt. Weitere Informationen sind den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen.Da Ätznatron und Chlor aktiv als ätzend eingestuft werden, sind sie nach der Tabelle Nummer 7.2 der TRGS 510 in ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 20239
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
) die baulichen Anforderungen und der Brandschutz laut Nr. 11.2 Absatz 2 beachtet werden muss. Danach müssen Lagerräume eine ausreichende Belüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 der TRGS 510 genügen.Hinweis: Nr. 11 gilt auch für nicht als gefährlich gekennzeichnete Aerosolpackungen ab 200 kg, falls diese nicht in geschlossenen Gitterboxen gelagert werden, die im Falle ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
sind über einen Potenzialausgleich zu erden.Das Lagergut ist im Sicherheitsschrank geschlossen zu halten und erst vor der Entnahme -z.B. am Arbeitsplatz- zu öffnen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat ihr Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob in dem von ihnen geschilderten Fall ein Sicherheitsschrank –wie zuvor beschrieben- notwendig ist.Des Weiteren ist zu beurteilen, ob ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
Die Definition für Arbeitsräume ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 2 Absatz 3 sind Arbeitsräume die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Hierzu zählen auch die von Ihnen genannten Fahrzeughallen. ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 42433
oder von anderen Personen führen können. Die Lagervorschriften der Gefahrstoffverordnung werden in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ konkretisiert. Bis zu einer Lagermenge von 20 kg Nettomasse entzündbarer und extrem entzündbarer Aerosole in Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H222 oder H223 gem. GHS) ist eine Lagerung in anderen Räumen (außerhalb von Lagerräumen ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Druckgasbehälter zusätzlich bereitgehalten werden (Abschnitt 4.4.1 Abs. 4 TRGS 745).Als Bereithalten gilt, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an den zum Entleeren vorgesehenen Stellen als Reservebehälter an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sind (das Ventil des ortsbeweglichen Druckgasbehälters ist noch geschlossen) oder zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist die Nummer 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Die baulichen Anforderungen und der Brandschutz werden unter Nummer 10.3 näher erläutert. Für Ihre Frage ist insbesondere der Absatz 5 relevant. Dort heißt es:"In Räumen unter Erdgleiche dürfen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen" erl ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
von Gasen unter Druck der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" unter Punkt 10 eingehalten werden, ist es möglich CO² in Kellerbereich zu lagern. Die speziellen Anforderungen für die Lagerung von Druckgasbehältern unter Erdgleiche finden Sie unter Punkt 10.3 Absatz 5. Dort ist folgendes nachzulesen:"(5) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
, H360D, H360FD, H360Fd, H360Dfliegt eine unmittelbare Nähe vor, wenn sie im selben Raum aufbewahrt oder gelagert werden. Grundsätzlich sollen auch alle anderen Gefahrstoffe in getrennten Räumen aufbewahrt/gelagert werden; wenn aus betrieblichen Gründen zwingend notwendig, sind diese zumindest durch einen horizontalen Abstand von mehr als 2 m zu trennen."Auf die Zusammenlagerungsverbote im Abschnitt 13 ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Nummer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme.Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere Abs ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 27575
) Als Bereithalten gilt, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an den zum Entleeren vorgesehenen Stellen als Reservebehälter an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sind (das Ventil des ortsbeweglichen Druckgasbehälters ist noch geschlossen) oder zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist oder wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Füllen ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
Desinfektionsmittel dürfen in Arbeitsräumen, wie z. B. einer Logistikhalle, gelagert werden, wenn dabei die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen (hier: leicht entzündbare Flüssigkeiten) hat der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festzulegen.Die Anforderungen bei der L ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
"Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" weisen wir hin.In der DGUV Vorschrift 13 "Organische Peroxide" wird unter § 7 Abs. 8 folgendes ausgeführt:"Räume, in denen organische Peroxide mit einer höchstzulässigen Aufbewahrungstemperatur unter +20 °C gelagert werden, müssen so errichtet und ausgerüstet sein, daß während der Lagerzeit eine dauernde Kühlhaltung sichergestellt ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13740
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Peroxide" § 25 Abs. 4 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass kleine Mengen organischer Peroxide nur an geeigneten, vom Unternehmer festgelegten Orten aufgewahrt werden dürfen.Das bedeutet, hier in einem in der Gefährdungsbeurteilung genau bestimmten Sicherheitsschrank in einem dafür geeigneten Raum, der kein Arbeitsraum ist. Der Schrank sollte daraus abgeleitet eine Druckentlastung haben. Auch diese ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
).Für Druckgasbehälter gibt es für die Mengenbegrenzungen des Abschnitts 10.3 Absatz 4 (Räume unter Erdgleiche) und des Abschnitts 10.3 Absatz 7 (Lagerräume für entzündbare oder akut toxische Gase) die Erleichterung, dass entleerte ungereinigte ortsbewegliche Druckgasbehälter in doppelter Anzahl vorhanden sein dürfen. ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865