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in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer oder -fähigkeit von mindestens 90 Minuten."Unter Beachtung o. g. Definitionen wird klar, dass die Abweichungen von den Zusammenlagerungsregeln (.... nicht mehr als 400 kg Gefahrstoffe gelagert werden, davon höchstens 200 kg je Lagerklasse) gemäß Nummer 7 Absatz 6 auf ein Lager bzw. ein Lagerabschnitt zu beziehen ist. Liegt eine Separatlagerung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282
Eine Definition, wann es sich um einen ausreichend belüfteten Arbeitsraum handelt, ist nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wir möchten am Beispiel von entzündbaren Flüssigkeiten die Vorgehensweise erläutern.Für die Beantwortung der Frage ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
werden, und entleerte Behälter, die noch Reste von Gefahrstoffen enthalten können, sicher gehandhabt, vom Arbeitsplatz entfernt und sachgerecht gelagert oder entsorgt werden. (7) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass als giftig, sehr giftig, krebserzeugend Kategorie 1 oder 2, erbgutverändernd Kategorie 1 oder 2 oder fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1 oder 2 eingestufte Stoffe und Zubereitungen unter Verschluss ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
daher der Lagerklasse 2A zuzuordnen. Zur Definition von „Gasen unter Druck“ in der TRGS 510:Die Definition von „Gasen unter Druck“ ergibt sich aus der Tabelle 1 der TRGS 510 und basiert auf der Einstufung gemäß CLP-Verordnung oder anderer Eigenschaften gemäß Spalte 1.Zu Ihrer Frage, ob die Anforderungen der TRGS 510 zur Zusammenlagerung eingehalten werden müssen?Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
Vorbetrachtungen:Arzneimittel mit gefährlichen Eigenschaften im Sinne des Chemikalienrechts fallen grundsätzlich unter die Definition für Gefahrstoffe im Sinne des § 3 "Gefährlichkeitsmerkmale" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach den Bestimmungen des zugrunde liegenden Chemikaliengesetzes (ChemG) sind die allgemeinen Umgangsvorschriften der GefstoffV und damit auch die Lagervorschriften ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
In § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"Zur Lagerung führt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Abschnitt 4 aus:4.1 (3)"In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
. des Chemikalienrechts fallen dann grundsätzlich unter die Definition für Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird allerdings durch das zugrundeliegende Chemikaliengesetz eingeschränkt. Nach § 2 des Chemikaliengesetzes gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts ChemG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung) sowie einige weitere Paragraphen dieses Gesetzes ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
- oder hochentzündliche Flüssigkeit handelt. Handelt es sich aber um gebrauchtes Maschinen- oder Motoröl, so ist dieses per Definition zumindest eine leichtentzündliche Flüssigkeit, wenn der Flammpunkt unbekannt ist.Lageranlagen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten sind erst ab einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern erlaunispflichtig. Die Lagerung von 500 Liter fällt somit ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 9042
Grundsätzlich müssen Laugen und Säuren so gelagert werden, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden (§ 8 Abs. 5 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Der Arbeitgeber hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Weiter gilt nach § 8 Abs. 7 GefStoffV, dass als giftig oder sehr giftig eingestufte Stoffe und Zubereitungen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
Absatz 5 TRGS 510).Per Definition ist im Freien ein Lagerabschnitt „durch Abstände oder Wände“ von anderen Lagerabschnitten getrennt (Nummer 2 Absatz 12 TRGS 510). Das bedeutet durch Abstände oder Wände (die den Anforderungen der TRGS 510 erfüllen) wird im Freien sogar eine Lagerung in getrennten Lagerabschnitten erreicht.Hinweise zu den Anforderungen für die Lagerung im Freien, die für die Lagerklasse ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
" für den Sicherheitsschrank verfällt nach derzeitiger Rechtslage nicht!Soll der Sicherheitsschrank für nicht entzündbare Flüssigkeiten genutzt werden (s. Dialog 17398), ist dieser nach der Definition der TRGS 510 ein übliches Lager (s. Nr. 2 Abs. 2 TRGS 510). Die Anforderungen an dieses Lager richten sich nach den zu lagernden Gefahrstoffen (s. Tabelle 1 TRGS 510). ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen" erl ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 43758
Die Definition für Arbeitsräume ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 2 Absatz 3 sind Arbeitsräume die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Hierzu zählen auch die von Ihnen genannten Fahrzeughallen. ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 42433
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Flucht- und Rettungswege ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 43604
Bei der Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln ist zu Beginn auf die genaue Spezifikation als Stoff oder Zubereitung zu achten. Danach wird eine Einteilung in Gruppen von A I bis A VI, B, D und E vorgenommen. Dies ist aus der Tabelle 1 zu Ziffer 5.2. des Anhangs 1 Nummer 5 der Gefahrstoffverordnung zu entnehmen.Ausgehend von einer Lagerung von diesen Gruppen sind die allgemeinen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946