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Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
finden Sie in der TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern „insbesondere im Abschnitt 4.2 “Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen“ und im Anhang 1 „Lagerung in Sicherheitsschränken“ sowie der DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ insbesondere im Abschnitt 7 „Explosionsschutz“ und Abschnitt ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Nummer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme.Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere Abs ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 27575
Grundsätzlich muss dieser Sachverhalt, wenn der Sicherheitsschrank weiter betrieben werden soll, in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) betrachtet werden. Dies gilt zum einen deshalb, um dort die genauen räumlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen festzulegen und zu beschreiben. Zum anderen muss dort die Festlegung getroffen werden, welche Gefahrstoffe in dem "alten" Schrank gelagert werde ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Es ist richtig, dass die TRGS 509 nur allgemein festlegt, dass der maximale Füllungsgrad des Behälters festzulegen ist. Die Anforderungen aus der TRbF 20 waren hier konkreter. Die TRbF 20 galt aber in der Vergangenheit nur für brennbare Flüssigkeiten im Sinne der VbF. Diese mussten nicht zwangsläufig auch giftig oder ätzend sein. Im Übrigen ist die TRbF 20 nicht mehr als staatliches Regelwerk ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) konkretisiert. Die allgemeinen Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 sind dabei grundsätzlich zu ergreifen. Der Umfang der weiteren Schutzmaßnahmen (Abschnitte 5 ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
(siehe auch Literaturhinweise Nummer 7, 9 und 15 d):[...]5. Nichtbrennbare Baustoffe genügen Baustoffklasse A nach DIN EN 13501.[...]"Die Regelungen der Abschnitte 4.1 "Grundsätze" und 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" sind unabhängig von der Menge immer einzuhalten.Die speziellen Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck finden sich unter dem Abschnitt 10 ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
Grundsätzlich sind für die Lagerung von Gefahrstoffen die Grundsätze nach Nr. 4.1 der TRGS 510 und auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 anzuwenden. Unter Punkt 4.2 Abs. 8 der TRGS 510 ist folgendes nachzulesen:"Werden angebrochene Gebinde gelagert, ist die tatsächliche Lagermenge bei der Berechnung des gesamten gelagerten Volumens heranzuziehen. Abweichend von Satz 1 ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
Bei der Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln ist zu Beginn auf die genaue Spezifikation als Stoff oder Zubereitung zu achten. Danach wird eine Einteilung in Gruppen von A I bis A VI, B, D und E vorgenommen. Dies ist aus der Tabelle 1 zu Ziffer 5.2. des Anhangs 1 Nummer 5 der Gefahrstoffverordnung zu entnehmen.Ausgehend von einer Lagerung von diesen Gruppen sind die allgemeinen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten. Insbesondere sind hier die Regelungen des Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" hervorzuheben. Im § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 7 ist ausdrücklich geregelt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass"(...) die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, spezifisch zielorgantoxisch Kategorie ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10823
mit Gefahrstoffen" zu kennzeichnen. Säuren und Laugen können in Abhängigkeit der Konzentration als ätzend oder reizend gekennzeichnet sein. Auf Grund dieser Eigenschaft sind Ihre Säure- und Laugenschränke entweder mit dem passenden Piktogramm nach Anhang 1 der ASR A1.3:W023 „Warnung vor ätzenden Stoffen“ bzw.W001 „Allgemeines Warnzeichen“ mit konkretisierendem Zusatzzeichen (siehe Nummer 5.1 der ASR A1.3 ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Für entzündbare Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, gilt, dass bei Lagermengen über 1.000 kg, zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Nummer 4, unter anderem auch die zusätzlichen Maßnahmen nach Nummer 5 einzuhalten sind (vgl. Tabelle ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43170
. Sollten die Flüssigkeiten auf bzw. auf die Nähe ihres Flammpunktes erwärmt werden, sind auch hier die Regelungen der Nrn. 8 bis 10 zu berücksichtigen.Die allgemeinen Brandschutzanforderungen, die in den Nrn. 4 bis 7 der TRGS 509 beschrieben sind, sind auch für die Stoffe mit Einstufung H226 anzuwenden. ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 25766
in offenen und leeren Gebinden stellen somit eine Gefährdung dar (Brand- und Explosionsgefahren). Es müssen entsprechene Maßnahmen (Lagerung im Sicherheitsschrank) dokumentiert und auch im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle überprüft werden. Dies zum allgemeinen Teil der Argumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.Speziell in § 8 Absatz 1 Nummer 6 wird auf die Begrenzung der am Arbeitsplatz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
werden, da hier u. a. die Menge oder die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zu berücksichtigen ist. Der allgemeine Teil unter Nummer 4, insbesondere Nummer 4.2, ist jedoch immer einzuhalten. Die Mengenschwellen in Tabelle 1 Nr. 1 (3) der TRGS 510 geben an, oberhalb welcher Gesamtmenge die in den einzelnen Nummern angegebenen Maßnahmen grundsätzlich zu ergreifen sind.Hinweis:Umfangreiche Informationen zur Lagerung ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Die Regelungen der Punkte 4.1 "Grundsätze" und 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" sind unabhängig ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
Vorbetrachtungen:Arzneimittel mit gefährlichen Eigenschaften im Sinne des Chemikalienrechts fallen grundsätzlich unter die Definition für Gefahrstoffe im Sinne des § 3 "Gefährlichkeitsmerkmale" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach den Bestimmungen des zugrunde liegenden Chemikaliengesetzes (ChemG) sind die allgemeinen Umgangsvorschriften der GefstoffV und damit auch die Lagervorschriften ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Nach den Allgemeinen Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen unter Punkt 4.2 (13) der TRGS 510 gilt:"(13) Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
auch hier die grundsätzlichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen bei der Lagerung gemäß den Nummern 4.1 und 4.2 der TRGS 510 zu treffen. Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ebenfalls festzulegen, da es auch bei geringen Mengen zu entsprechenden Gefährdungen kommen kann. Die TRGS 510 empfiehlt bereits bei Mengen unter 20 kg, dass für die Lagerung leicht entzündbarer Flüssigkeiten ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
nach § 8 – Allgemeine Schutzmaßnahmen- und ggf. § 9 zusätzliche Schutzmaßnahmen der GefStoffV abgeleitet, festgelegt und umgesetzt werden. Zur Zusammenlagerung mit Spraydosen (Aerosolpackungen):Die Anforderung / Möglichkeit der Zusammenlagerung der Spraydosen ist in der TRGS 510 Nummer 7 "Zusammenlagerung" geregelt. Gefahrstoffe dürfen nur zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383