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Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zu treffen, sowie mengenabhängig zusätzlich die Maßnahmen nach Abschnitt 5 (größer 10 kg bei H224, größer 20 kg bei H225, größer 100 kg bei H226). Es gilt natürlich auch der Grundsatz, dass Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert werden dürfen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können.Zu 2:Die Lagerung ortsbeweglicher Behälter ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
von Gasen unter Druck der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" unter Punkt 10 eingehalten werden, ist es möglich CO² in Kellerbereich zu lagern. Die speziellen Anforderungen für die Lagerung von Druckgasbehältern unter Erdgleiche finden Sie unter Punkt 10.3 Absatz 5. Dort ist folgendes nachzulesen:"(5) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist die Nummer 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Die baulichen Anforderungen und der Brandschutz werden unter Nummer 10.3 näher erläutert. Für Ihre Frage ist insbesondere der Absatz 5 relevant. Dort heißt es:"In Räumen unter Erdgleiche dürfen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
" heranzuziehen.Nach Abschnitt 3 der TRGS 510 hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird insbesondere auf die TRGS 400 verwiesen. Hierbei ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
dann aufbewahrt werden, wenn die Menge 1 Flasche bzw. 50 kg nicht überschreitet und die Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 ergriffen werden. Darüberhinausgehende Mengen müssen in einem Gefahrstofflager unter zusätzlicher Berücksichtigung der Abschnitte 5, 10 und 13 gelagert werden. (siehe Tabelle 1 der TRGS 510)Die TRGS 510 gilt nicht für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44131
(siehe auch Literaturhinweise Nummer 7, 9 und 15 d):[...]5. Nichtbrennbare Baustoffe genügen Baustoffklasse A nach DIN EN 13501.[...]"Die Regelungen der Abschnitte 4.1 "Grundsätze" und 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" sind unabhängig von der Menge immer einzuhalten.Die speziellen Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck finden sich unter dem Abschnitt 10 ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
2A relevant sind, finden man im Abschnitt 10 der TRGS 510:„Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
, dass neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zusätzlich die Abschnitte 5 (ab 0,5 kg oder 1 l), 7 (ab 200 kg oder 400 l), 8 (ab 200 kg oder 400 l), 10 (ab 0,5 kg oder 1 l) und 13 (ab 0,5 kg oder 1 l jedoch erst ab einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von mehr als 200 kg) zu berücksichtigen sind. Welche Anforderungen dabei an die Lagerung in Lagerräumen sowie an die Lagerung im Freien gestellt ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
Grundsätzlich ist dies möglich.Bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
für den Handgebrauch nur in Behältnissen von höchstens 1 l Nennvolumen aufbe-wahrt werden. Die Anzahl der Behältnisse ist auf das unbedingt nötige Maß zu be-schränken. Für Laboratorien, in denen ständig größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten benötigt werden, ist das Bereithalten in nicht bruchsicheren Behält-nissen bis zu 5 l bzw. in sonstigen Behältnissen bis zu 10 l Nennvolumen an ge-schützter Stelle zulässig ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Hier wird in § 8 Absatz 5 folgendes gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
Die Interpretation der TRGS 509 ist nur teilweise richtig.Die TRGS 509 ist für alle Stoffe, die mit H226 eingestuft sind, anzuwenden. Insbesondere sind hierbei die Anforderungen der Nrn. 1 bis 7 TRGS 509 bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Anwendungsbereich der Nummern 8 bis 10 TRGS 509 bezieht sich auch auf Stoffe, die mit H226 eingestuft sind und einen Flammpunkt 55°C bis 60 ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 25766
Grundsätzlich müssen Laugen und Säuren so gelagert werden, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden (§ 8 Abs. 5 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Der Arbeitgeber hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Weiter gilt nach § 8 Abs. 7 GefStoffV, dass als giftig oder sehr giftig eingestufte Stoffe und Zubereitungen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist der Abschnitt 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Unter Abschnitt 10.2 Absatz 3 ist dort nachzulesen, dass Druckgasbehälter vor übermäßiger äußerer Wärmeeinwirkung (in der Regel Temperaturen, die 65 °C nicht übersteigen) geschützt aufgestellt ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
3 Absatz 6 der TRGS 510).Der erforderliche 5-fache Luftwechsel bei „aktiver Lagerung“ ist nach wie vor auch in Informationen der Unfallversicherungsträger beschrieben (siehe z. B. DGUV Information 213-085 „Lagerung von Gefahrstoffen - Antworten auf häufig gestellte Fragen (Merkblatt M 063)“. Es ist hier jedoch zu beachten, dass der beschriebene 5-fache Luftwechsel eine Schutzmaßnahme ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183