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Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH-Veror ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
Der Übersicht halber gehen wir auf Ihre Fragen der Reihe nach ein:Wir haben 10 %ige Zitronensäure im Einsatz. Im Sicherheitsdatenblatt ist das im Abschnitt 1 auch korrekt benannt. Im Abschnitt 3 "Zusammensetzung" steht dann Zitronensäure 10-90 % (siehe Anhänge). Eine Rückfrage beim Lieferanten ergab, dass sie das jetzt so machen, um die Sicherheitsdatenblätter zu vereinfachen. Beziehe ich 50 %ige ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
Auf dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA ist in den FAQs zu der Frage "Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?" die Folgende Antwort zu finden:"Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann ebenso eine funktionale E-Mail-Adresse ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 5630
Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
sein, als die harmonisierte Einstufung vorgibt, so ist die harmonisierte Einstufung zu verwenden.Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt höher eingestuft sein, als die harmonisierte Einstufung vorgibt, so ist die höhere Einstufung zu verwenden, da dem Hersteller des entsprechenden Stoffes offenbar weiterführende Informationen vorliegen, die eine höherwertige Einstufung dieses Stoffes ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
erforderlich, so müssen die Angaben in diesem Abschnitt mit den dafür bereitgestellten Angaben übereinstimmen...."9.2. Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur SicherheitpH-WertAnzugeben ist der pH-Wert des Stoffes oder der Zubereitung im Lieferzustand oder in wässriger Lösung. Im letzterenFall ist die Konzentration anzugeben.Siedepunkt/SiedebereichFlammpunktEntzündlichkeit (fest ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
Artikel 4 Abs. 3 Verordnung (EG) 1272/2006 (CLP-Verordnung)Unterliegt ein Stoff aufgrund eines Eintrags in Anhang VI Teil 3 der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß Titel V, so wird dieser Stoff entsprechend diesem Eintrag eingestuft, und es wird für die von diesem Eintrag erfassten Gefahrenklassen oder Differenzierungen keine Einstufung dieses Stoffes gemäß Titel II ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42790
Grundsätzlich ist immer das aktuellste Sicherheitsdatenblatt anzuwenden.Die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Auf Ihre Frage bezogen, möchten wir insbesondere Artikel 31 Absatz 9 hervorheben. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich,a ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung ...
Stand: 20.04.2015
Dialog: 23653
Nach Artikel 29 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt folgendes:"Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften(1) Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 hinsichtlich eines Kennzeichnungsetiketts in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
unter Druck.Im geschilderten Fall ist zu prüfen, ob ein Inverkehrbringen im Sinne der REACH-Verordnung vorliegt.Sollte die Abfüllung des verdichteten Sauerstoffs im Rahmen einer Feuerwehrbehörde stattfinden, also bspw. innerhalb einer städtischen Feuerwehr oder Kreisfeuerwehr, so wäre kein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, da hier keine Abgabe an Dritte erfolgt. Die Gasflaschen, die den verdichteten ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
zu beschreiben" ist so auszulegen, dass in diesem Abschnitt Werte, die vermutlich in einem für die Einstufung maßgeblichen Bereich liegen, und die schädlichen Wirkungen eines Stoffs oder Gemischs angegeben werden. So wird beispielsweise der Flammpunkt einer flüchtigen organischen Flüssigkeit angegeben, die vermutlich als entzündlich eingestuft wird, während die Bestimmung davon für einen hochschmelzenden ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
auch für weitere Gefahreneigenschaften (z. B. toxisch oder sensibilisierend). In diesen Fällen sollte es nicht weggelassen werden. Dies spiegelt sich auch in der Rangfolgeregelung des Artikel 26 Abs. 1 c) der CLP-Verordnung wider:„Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.“. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen mit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
, so ist deren Telefonnummer zu nennen, was ausreichend sein kann. Sind solche Dienste aus bestimmten Gründen nur begrenzt verfügbar – gelten etwa bestimmte Betriebszeiten oder sind bestimmte Arten von Informationen nicht verfügbar –, ist dies klar anzugeben.Ein Verweis auf vorhandene Notfallinformationsdienste muss stets gegeben werden. Weiter wird ausgeführt, dass dann, wenn der Lieferant seinen ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 15625
genannten physikalischen oder gesundheitsgefährdenden Eigenschaften, so werden entsprechende Hinweise in den Abschnitt für ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett aufgenommen. Die Hinweise lauten wie in Anhang II Abschnitte 1.1 und 1.2 sowie Anhang III Teil 2 angegeben. Ist ein Stoff in Anhang VI Teil 3 aufgeführt, sind alle darin enthaltenen zusätzlichen Gefahrenhinweise für den Stoff ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311
oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1. gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen, 2. Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19192
Zum besseren Verständnis muss man zunächst die Regelung des Artikels 29 Abs. 2 der CLP-Verordnung lesen:"Ist es nicht möglich, die Kennzeichnungsangaben vollständig in der in Absatz 1 festgelegten Weise (Anm.: Faltetikett, Anhängeetikett oder äußere Verpackung) anzubringen, so können diese Angaben gemäß Anhang I Abschnitt 1.5.2 reduziert werden." Diese Ausnahmen unter Anhang I Ziffer 1.5.2 ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 12599
eingestuft, so gewährleisten die Lieferanten (Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender oder Händler) dieses Stoffes oder Gemisches, dass der Stoff oder das Gemisch vor seinem Inverkehrbringen gemäß den Titeln III und IV CLP-Verordnung gekennzeichnet und verpackt wird (Artikel 4 Absatz 4 CLP-Verordnung).„Inverkehrbringen“ ist entsprechend Artikel 2 Nr. 18 CLP-Verordnung die entgeltliche ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882