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Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42653
) geliefert wird/ werden. Die Besonderheiten der gelieferten Produkte, einschließlich Zusammensetzung, Verpackung und Design, werden in der Schulung berücksichtigt.“ (siehe Eintrag 74 in Anhang XVII der REACH-VO) (Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02006R1907-20210215) Genauere Angaben bzw. Erfahrungswerte und Vorgaben, sind voraussichtlich erst nach Ablauf der Übergangsfrist ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
Laut Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hat der Lieferant dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.Die Organisation/Gesellschaft als Ganzes wäre, soweit die Institute nicht rechtlich selbstständig sind, als Abnehmer zu sehen. Wenn ein Institut einen Stoff oder ein Gemisch an ein anderes Institut ...
Stand: 05.05.2023
Dialog: 43772
Ein solches Vorgehen ist rein rechtlich nicht möglich. Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. In diesem Verzeichnis ist auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter zu verweisen (§ 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung). Wer entgegen § 6 Absatz 12 Satz 1 oder Satz 2 ein Gefahrstoffverzeichnis ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 18217
Die Kennzeichnung mit dem Gefahrenpiktogramm GHS09 ergibt sich nicht aus der Wassergefährdungsklasse, sondern ausschließlich aus der Einstufung gemäß Anhang I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).Die Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse ist eine Vorgabe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV); in dem Bewertungssystem des Anhangs I ...
Stand: 16.06.2021
Dialog: 43546
dies den Abnehmern der Erzeugnisse unverzüglich mit.Die Pflicht, eine Aufnahme in die Kandidatenliste in dem Sicherheitsdatenblatt eines Gemisches, das diesen Stoff enthält, im Rahmen einer Überarbeitung zu vermerken und dies den Abnehmern zu Verfügung zu stellen, besteht nach den Vorgaben von Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung nicht. ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
müssen. Dies gilt mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2015/830 seit dem 01. Juni 2015; nach Artikel 2 der Verordnung müssen auch Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer vor dem 01. Juni 2015 zur Verfügung gestellt wurden, spätestens seit dem 01. Juni 2017 diesen Vorgaben entsprechen. ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 42223
Eine Ausnahmeregelung für den Export ungekennzeichneter, als gefährlich eingestufter Gemische sieht weder die Zubereitungsrichtlinie (Richtlinie 1999/45/EG) noch die CLP Verordnung (VO (EG) 1272/2008) vor. Die ungekennzeichneten Kartuschen würden es erst gar nicht durch den Zoll schaffen. Sobald eine Kartusche aus der Versandpackung entnommen wird, wäre unklar was sie beinhaltet und somit die Gefa ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 21172
mit einem Fassungsvermögen bis 3 L die Mindestfläche des Kennzeichnungsetiketts nicht eingehalten werden kann (z. B. bei Kleinpackungen). Die CLP-Verordnung macht für diesen Fall nur die Vorgabe, dass die Mindestfläche des Piktogramms nicht weniger als 1 cm2 betragen darf.Wenn die tatsächliche Größe des Kennzeichnungsetiketts dies zulässt, kann die Piktogrammgröße ausgehend von den Mindestabmessungen erhöht werden (z. B ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
Mitgliedstaaten bestimmen etwas anderes. Lieferanten können mehr Sprachen auf ihren Kennzeichnungsetiketten verwenden, als von den Mitgliedstaaten verlangt wird, sofern dieselben Angaben in sämtlichen verwendeten Sprachen erscheinen." Beim Inverkehrbringen z. B. in Deutschland gibt es keine anderen Regelungen, § 4 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung unterstützt die EU-Vorgabe (Kennzeichnung in der Amtssprache ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 20231
Zitronensäure steht im Abschnitt 3 wieder 10-90 %. Ist das korrekt?Die kurze Antwort auf Ihre Frage lautet "nein".Aus folgenden Gründen:Grundsätzlich ist es Lieferanten erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen die Sicherheitsdatenblätter (SDB) zu vereinfachen, bzw. ein SDB für unterschiedliche Gemische zu verwenden. Selbstverständlich gelten dabei aber immer die Vorgaben aus dem Anhang II der REACH-VO ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel EU-Richtlinien, auf sie verweisen. Die rechtliche Grundlage für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes und die Verpflichtung, es dem Abnehmer zur Verfügung zu stellen, ist die REACH ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis handelt. Stoffe und Gemische sind nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) einzustufen und, sofern sie als gefährlich eingestuft wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Einstufung ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
als Produktidentifikator auch der Handelsname bzw. die Bezeichnung des Gemisches anzugeben.zu 2): Die CLP-Verordnung macht zur Angabe der Stoffe in Gemischen keine Vorgaben. Bevorzugt sollte aber der im Anhang VI oder im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis angegebene Name verwendet werden. Wenn andere Namen für den Verwender/Verbraucher geläufiger sind, können auch diese verwendet werden. Die Stoffbezeichnung ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
. a.) - für Stoffe und Gemische in Lagerbehältern (Nummer 4.5.1), - Stoffe und Gemische in Rohrleitungen (Nummer 4.5.3) und - Stoffe und Gemische, die sich im Produktionsgang befinden (Nummer 4.5.4).Bzgl. Ihrer Frage zur Kennzeichnung einzelner Behälter findet sich unter Nummer 4.5.1 die Vorgabe:"(1) Ortsfeste bzw. stationäre Behälter wie Lagertanks und -silos, die keine Stoffe im Produktionsgang oder Arbeitsgang ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 24715
eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren nach der letzten Herstellung, Einfuhr, Lieferung oder Verwendung des Stoffes oder der Zubereitung zur Verfügung“ Weiterführende Informationen: In den (rechtlich nicht verbindlichen) "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" wird Artikel 36 Absatz 1 der REACH-Verordnung in Bezug auf Sicherheitsdatenblätter (SDB) unter Punkt 2.10 "Mögliche Pflicht ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
Jahr und Registrant registriert wird. D.h., der Stoffsicherheitsbericht wird üblicherweise von demjenigen durchgeführt, der den entsprechenden Stoff nach den Vorgaben der REACH-Verordnung in einer Mengen von 10 Tonnen oder mehr registriert hat. Ein nachgeschalteter Anwender bezieht bei der Erstellung seines eigenen Sicherheitsdatenblatts für bestimmte identifizierte Verwendungen die einschlägigen ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
Gemäß § 3a des Chemikaliengesetzes (ChemG) gilt ein Gemisch als gefährlich, wenn es die in Anhang I der CLP-Verordnung (VO (EG) Nr. 1272/2008) dargelegten Kriterien für insbesondere physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren und / oder Umweltgefahren erfüllt. Dies gilt analog für Stoffe.Desinfektionsmittel sind in der Regel Biozid-Produkte, welche die Vorgaben der EU-Biozid-Verordnung (VO (EU ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 43366
.* Die Informationsübermittlung über neue, identifizierte Verwendungen erfolgt wie oben beschrieben.* In Bezug auf eventuell anfallende Kosten ist in den gesetzlichen Vorgaben nichts geregelt. Dazu können daher keine Aussagen getroffen werden.* Die Weitergabe von bisher nicht betrachteten identifizierten Verwendungen entlang der Lieferkette ist nach Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung ein Recht - und damit keine Pflicht ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478