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Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel EU-Richtlinien, auf sie verweisen. Die rechtliche Grundlage für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes und die Verpflichtung, es dem Abnehmer zur Verfügung zu stellen, ist die REACH- ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument").Zudem kann es sinnvoll sein, z. B. um betriebliche ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
Gemäß Ziffer 8 des Anhangs II der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind im Abschnitt 8 eines Sicherheitsdatenblattes die geltenden Grenzwerte für eine berufsbedingte Exposition anzugeben. Kann eine Exposition auftreten, sind die Grenzwerte anzugeben. Neben den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) nach der TRGS 900 www.baua.de/trgs für die inhalative Exposition gibt es für einige Stoffe auch ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 14276
Sollte ein Stoff nach Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandidatenliste zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden, greifen die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Lieferanten eines Erzeugnisses, welches einen Stoff in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthält, der in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, teilen di ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss das Sicherheitsdatenblatt (SDB) auf Papier oder in elektronischer Form spätestens mit der Lieferung an den Kunden übermittelt werden.Grundsätzlich ist es denkbar, die Sicherheitsdatenblätter ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
Das Sicherheitsdatenblatt und die Kennzeichnung sollen die Eigenschaften eines Stoffes oder Gemisches darstellen, wie sie beim Inverkehrbringen vorliegen. Deshalb müssen für beide Komponenten separate Sicherheitsdatenblätter erstellt werden und jede Komponente muss mit einer eigenen Kennzeichnung versehen sein.Auf die ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und die TRGS 220 ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42848
aufweisen. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der Fläche des harmonisierten Kennzeichnungsetiketts einnehmen und die Mindestfläche muss 1 cm2 betragen. Ziff 1.2.1.3. Kennzeichnungsetikette müssen folgende Abmessungen aufweisen (Tabelle 1.3): Abmessungen der Kennzeichnungsetiketten - Fassungsvermögen der Verpackung Abmessungen (in mm) - bis 3 l wenn möglich mindestens 52 × 74 - über 3 ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
In Anhang II Nummer 8.2.1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist Folgendes nachzulesen:"Sind individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich, so ist genau anzugeben, welche Ausrüstung einen angemessenen und geeigneten Schutz gewährleistet. Dabei ist die Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schut ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42500
in Deutschland die deutsche Sprache Amtssprache ist, muss für Stoffe und Gemische, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, auch ein deutschsprachiges Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden.Informationen zu den Amtssprachen wird von der EU angeboten. ...
Stand: 15.11.2023
Dialog: 43849
an, bei denen ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden muss.Bei einem Zwei-Komponenten-Gefahrstoff handelt es sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens um zwei unterschiedliche Stoffe bzw. Gemische, für die der Lieferant jeweils ein eigenes Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen muss, sofern mindestens ein Kriterium gemäß Artikel 31 Abs. 1 REACH-VO erfüllt ist.Für das Gemisch, welches erst ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
auch für weitere Gefahreneigenschaften (z. B. toxisch oder sensibilisierend). In diesen Fällen sollte es nicht weggelassen werden. Dies spiegelt sich auch in der Rangfolgeregelung des Artikel 26 Abs. 1 c) der CLP-Verordnung wider:„Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.“. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
Ein solches Vorgehen ist rein rechtlich nicht möglich. Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. In diesem Verzeichnis ist auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter zu verweisen (§ 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung). Wer entgegen § 6 Absatz 12 Satz 1 oder Satz 2 ein Gefahrstoffverzeichnis ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 18217
(EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) und auch bei Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) um Verordnungen der europäischen Gemeinschaft handelt. Diese Regelungen finden in der USA keine Anwendung. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und basiert auf dem UN-GHS. Das UN-GHS muss in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist in der EU ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
innerhalb der Organisation weitergibt, wäre dieses kein Lieferant und es läge kein Inverkehrbringen vor.Die Organisation/Gesellschaft muss aber sicherstellen, dass das Sicherheitsdatenblatt allen Instituten, in denen mit dem Stoff oder Gemisch umgegangen wird, zur Verfügung steht, da es Grundlage für die zu treffenden Schutzmaßnahmen ist (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung usw.) ist. ...
Stand: 05.05.2023
Dialog: 43772
bedeutet das (siehe BAuA FAQ):"Die CLP-Verordnung verlangt, dass jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte oder durch Artikel 25 Absatz 6 geregelte Gemische, die es einem privaten Endverbraucher ermöglicht, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts ein Gemisch zu erwerben, die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebene(n) Gefahreneigenschaft(en) nennen muss. Die Gefahreneigenschaften ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?" des REACH-CLP-Biozid Helpdesk möchten wir hinweisen. Hier ist folgende Antwort zu finden:"Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss das Sicherheitsdatenblatt (SDB) auf Papier oder in elektronischer Form spätestens mit der Lieferung an den Kunden übermittelt ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42414
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
Sie zitieren mit § 2 (1) die Defintion des Begriffs Gefahrstoff "im Sinne dieser Verordnung". Daher ist im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Stoff mit AGW Wert (z. B allgemeiner Staubgrenzwert) als Gefahrstoff anzusehen.Sie haben also zu prüfen, ob von dem Produkte eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht (= Gefährdungsbeurteilung) und ggf. mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes, wie ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 43697
Bekanntmachung 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (BekGS 408) "verweist bezüglich der Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen im Betrieb, z. B. von Apparaturen, Rohrleitungen, Lagertanks, Laborflaschen, Abfällen usw., auf die TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten“. Hiernach ist in bestimmten Fällen eine vereinfachte Vorgehensweise ...
Stand: 03.05.2023
Dialog: 16278
nicht erfüllen, aufzulisten. Anhand dieser Angaben muss der Abnehmer problemlos die Gefahren der in dem Gemisch enthaltenen Stoffe erkennen können. Die mit dem Gemisch selbst verbundenen Gefahren sind in Abschnitt 2 anzugeben."Im Folgenden wird ausgeführt, dass hierzu auch Konzentrationsbereiche angegeben werden dürfen. Dies dient dazu geheime Rezepturen der Lieferanten zu schützen. Die Gefahren müssen dabei ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822