Ergebnisse 1 bis 20 von 50 Treffern
Entsprechend Artikel 2 Nr. 36 1 CLP-Verordnung www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/CLP/CLP.html ist der Ausdruck „Verpackung“ im Sinne der Verordnung wie folgt bestimmt: „Verpackung“: ein oder mehrere Gefäß(e) und alle sonstigen Bestandteile oder Werkstoffe, die erforderlich sind, damit die Gefäße ihre Umschließungsfunktion und sonstige Sicherheitsfunktionen erfüllen können;" Damit handelt es sich ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 13554
Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt, bei ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
Erdgas erfüllt als hochentzündliches Gas den Gefahrstoffbegriff nach § 3a des Chemikaliengesetzes. Der für die Beantwortung der Frage relevante Artikel 31 "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 13079
Sicherheitsdatenbläter müssen nicht auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt werden. Es reicht aus, wenn ein Exemplar zentral vorgehalten wird. ...
Stand: 03.02.2014
Dialog: 20278
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel EU-Richtlinien, auf sie verweisen. Die rechtliche Grundlage für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes und die Verpflichtung, es dem Abnehmer zur Verfügung zu stellen, ist die REACH- ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
. 19 ChemSanktionsV i. V. m. § 26 Abs. 1 Nr. 11 ChemG bußgeldbewährt.Ein Bußgeld kann somit den Zulieferer als auch den Arbeitgeber als Endanwender betreffen.Das Bußgeld kann in allen Fällen bis zu 50.000 Euro betragen (§ 26 Abs.2 ChemG). ...
Stand: 27.01.2019
Dialog: 22952
:"HautschutzDie Angaben zum Hautschutz können in (i) „Handschutz“ und (ii) „sonstige Schutzmaßnahmen“ unterteilt werden (dem Rechtstext folgend, der, falls erforderlich, die Angabe von beidem fordert). Es ist zu beachten, dass in diesem Zusammenhang „Haut, sonstige“ als Unterabschnitt der Angaben zum Hautschutz von „Körperschutz“ abgedeckt wird, wenn nicht anders angegeben.Auch hier ist die Ausrüstung ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42500
Die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegte, harmonisierte Einstufung für bestimmte gefährliche Stoffe stellt eine innerhalb der Europäischen Union abgestimmte Einstufung dar. Im Falle abweichender Einstufungen sind folgende Punkte zu beachten:Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt geringer eingestuft ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
Zulassungsantrag bei der ECHA abgedeckt. In diesem Fall hat der nachgeschaltete Anwender den zulassungspflichtigen Stoff im Rahmen der in dem Antrag angegeben Bedingungen zu verwenden und auch die darin definierten RMM einzuhalten. Die REACH-Verordnung sieht jedoch nicht vor, dass der nachgeschaltete Anwender Ihrem Unternehmen die Einhaltung der RMM nachweisen muss. Der nachgeschaltete Anwender hat jedoch ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 43535
Feststoff unnötig ist. Bei der Angabe, dass eine bestimmte Eigenschaft nicht zutrifft, muss dies auf klarem Fehlen von Relevanz basieren und nicht auf dem Fehlen von Informationen, und der Grund dafür ist anzugeben, sofern er nicht offensichtlich ist. Es ist klar zwischen Fällen zu unterscheiden, in denen für den Ersteller keine Informationen verfügbar sind (beispielsweise „keine Informationen verfügbar ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1. gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen, 2. Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19192
Das Sicherheitsdatenblatt muss dem Abnehmer in einer Amtssprache des entsprechenden Landes, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, vorgelegt werden, es sei denn der Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.Verantwortlich dafür, dass die richtige Sprachversion zur Verfügung gestellt wird, ist der jeweilige Lieferant.Sofern dem deutschen Hersteller nicht mitgeteilt wird, wohin (in w ...
Stand: 21.06.2022
Dialog: 43573
) als gefährlich eingestuft ist. Weitere Kriterien liegen vor, wenn PBT- oder vPvB-Eigenschaften gemäß REACH Anhang XIII oder Einträge in der von der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) veröffentlichten Liste der nach REACH Artikel 57 als besonders bedenklich identifizierten Stoffe (SVHC-Kandidaten) vorliegen.Im angefragten Fall ist im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes eine Einstufung als extrem ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19332
anzugeben.Die Konzentrationen der in einem Gemisch enthaltenen Stoffe sind wahlweise wie folgt anzugeben:a) als genaue Gewichts- oder Volumenprozentsätze in abnehmender Reihenfolge, falls technisch möglich,b) oder als Bereiche von Gewichts- oder Volumenprozentsätzen in abnehmender Reihenfolge, falls technisch möglich.Bei der Angabe als Bereich von Prozentsätzen sind mit den Gesundheits- und Umweltgefahren ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43275
unter Druck.Im geschilderten Fall ist zu prüfen, ob ein Inverkehrbringen im Sinne der REACH-Verordnung vorliegt.Sollte die Abfüllung des verdichteten Sauerstoffs im Rahmen einer Feuerwehrbehörde stattfinden, also bspw. innerhalb einer städtischen Feuerwehr oder Kreisfeuerwehr, so wäre kein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, da hier keine Abgabe an Dritte erfolgt. Die Gasflaschen, die den verdichteten ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
auch für weitere Gefahreneigenschaften (z. B. toxisch oder sensibilisierend). In diesen Fällen sollte es nicht weggelassen werden. Dies spiegelt sich auch in der Rangfolgeregelung des Artikel 26 Abs. 1 c) der CLP-Verordnung wider:„Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.“. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
Registrierungsnummer wäre auch nicht angebracht, da sie nur für die Verwendung als standortinternes isoliertes Zwischenprodukt gilt. Das beinhaltet implizit, dass der Stoff (im Rahmen der registrierten Verwendung) nicht an Dritte weitergegeben wird – sonst wäre ja der Standort verlassen. Die Nennung der Registrierungsnummer ist daher unangebracht: sie wäre in diesem Fall nur verwirrend. ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
auch biologische Grenzwerte, die bei einer dermalen Exposition (Hautkontakt) relevant sein können. Bei Feststoffen in Flüssigkeiten kann dies der Fall sein. Auch kann eine Exposition in Form von Aerosolen auftreten, oder beim Trocknen der Flüssigkeit bleibt der Feststoff, möglicherweise in fein verteilter Form, zurück. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 14276
davon aus, dass es sich um ein freiwilliges SDB des Herstellers handelt, da für Medizinprodukte und Arzneimittel die als solche zugelassen sind die Anforderungen nach CLP nicht greifen. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt es sich auf Ihrer Internetseite darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Medizinprodukt handelt. ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311