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zu 1): Nach Artikel 17 Absatz 2 CLP sind sämtliche für das Kennzeichnungsetikett ausgewählte Produktidentifikatoren in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaates/der Mitgliedsstaaten zu beschriften, in dem/in denen der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmten etwas anderes. Eine vergleichbare ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
Nach Artikel 29 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt folgendes:"Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften(1) Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 hinsichtlich eines Kennzeichnungsetiketts in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet den Arbeitgeber unter § 6 Absatz 12:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1.Bezeichnung des Gefahrstoffs,2.Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 15613
Der Übersicht halber gehen wir auf Ihre Fragen der Reihe nach ein:Wir haben 10 %ige Zitronensäure im Einsatz. Im Sicherheitsdatenblatt ist das im Abschnitt 1 auch korrekt benannt. Im Abschnitt 3 "Zusammensetzung" steht dann Zitronensäure 10-90 % (siehe Anhänge). Eine Rückfrage beim Lieferanten ergab, dass sie das jetzt so machen, um die Sicherheitsdatenblätter zu vereinfachen. Beziehe ich 50 %ige ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder • wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist oder • wenn der Stoff aus anderen als den in Buchstabe a und Buchstabe b angeführten Gründen in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen wurde."und„Der Lieferant ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
Zu der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 8 Absatz 6 nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren. Dabei ist Folgendes anzugeben:1.die Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,2.das Ergebnis der Prüfung auf Möglichkeiten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
Gemäß Art. 31 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) sind in einem Sicherheitsdatenblatt unter dem Abschnitt 3.2 "Gemische" der Produktidentifikator, die Konzentration bzw. die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Anhang II Nr. 3.2.1 bzw. Nr. 3.2.2 der REACH-VO genannten Stoffe anzugeben.Der Produktidentifikator ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 44113
Ja, die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt finden sich in Artikel 31. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
In der TRGS 220 - "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" ist hierzu unter dem Punkt 4.5 Nationale Regelungen in SDB Abschnitt 15: Rechtsvorschriften folgendes nachzulesen: "(1) Wegen den produkt- und anwendungsbezogenen unterschiedlichen Anforderungen in Bezug auf die Berücksichtigung des nationalen Regelwerks lassen sich für die Erstellung des Abschnitts 15 keine ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6351
sind, die ermittelten Gefährdungen zu verhindern oder auf ein innerhalb der Maßnahmenstufe definiertes Schutzziel zu verringern. Vereinfacht ausgedrückt berücksichtigt eine Maßnahmenstufe das Gefahrenpotenzial des eingesetzten Gefahrstoffes in Verbindung mit der damit ausgeführten Tätigkeit. Nach § 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
Gemäß Artikel 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) als gefährlich einzustufen ist. Artikel 31 Abs. 1 lit. b und c REACH-VO geben weitere Kriterien ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
(Sicherheitsdatenblätter) zwingend in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden müssen. Daher kann nur aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung (Hilfestellung hierzu liefert z. B. das EMKG der BAuA) sinnvollerweise erkannt werden, ob das Produkt in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden muss oder nicht.Zum anderen ist der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 nicht anzuwenden ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 17808
In § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Folgendes ausgeführt: "(1) Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19192
Die Rechtsgrundlagen zur Zugänglichkeit von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. In der TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten werden diese Regelungen konkretisiert, und zwar in Punkt 4:"4 Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern und zum Gefahrstoffver-zeichnis (1) Der Arbeitgeber hat nach § 6 Absatz 10 GefStoffV ...
Stand: 12.05.2025
Dialog: 16989
lässt sich dann ableiten, ob das Gemisch als gefährlich eingestuft ist. Bei krebserzeugenden Stoffen der Kategorien 1 A und 1 B gilt als allgemeine Berücksichtigungsgrenze eine Konzentration von größer gleich 0,1 %. Sofern das Gemisch dann weniger als 0,1 % des karzinogenen Stoffes enthält, muss es nicht als karzinogen eingestuft (gekennzeichnet) werden. Ein Hinweis im Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 27033
(RMM) zu definieren.Als Hersteller eines zulassungspflichtigen Stoffes wird Ihr Unternehmen einen solchen Zulassungsantrag gestellt haben. Ansonsten könnte der zulassungspflichte Stoff von Ihrem Unternehmen nicht in Verkehr gebracht werden.Für die von Ihrem Unternehmen belieferten, nachgeschalteten Anwender existieren zwei Möglichkeiten:1. Die Verwendungen der nachgeschalteten Anwender sind von Ihrem ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 43535
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42653
Der "alte" Artikel 30 Absatz 1 der CLP-Verordnung sah Folgendes vor:"Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich aktualisiert wird, wenn die neue Gefahr größer ist oder wenn neue zusätzliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 25 erforderlich sind, wobei die Art der Änderung hinsichtlich ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44067
auch für weitere Gefahreneigenschaften (z. B. toxisch oder sensibilisierend). In diesen Fällen sollte es nicht weggelassen werden. Dies spiegelt sich auch in der Rangfolgeregelung des Artikel 26 Abs. 1 c) der CLP-Verordnung wider:„Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.“. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
auf dem Kennzeichnungsetikett erscheinen dürfen (in einem extra Abschnitt für „Ergänzende Informationen“ siehe Artikel 32), wenn diese zusätzliche Erkenntnisse beinhalten und in keinem Widerspruch zu den anderen Informationen stehen.„Artikel 25 Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett (1) Besitzt ein Stoff oder Gemisch, der bzw. das als gefährlich eingestuft ist, die in Anhang II Abschnitte 1.1 und 1.2 ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311