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dem Arbeitgeber auf Anfrage die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen über die Gefahrstoffe zur Verfügung zu stellen (…)“, d.h. die Verpflichtung zur Übermittlung von sicherheitsrelevanten liegt letztlich auf Seiten des Lieferanten. Das in der Anfrage genannte Schweißrauchdatenblatt in Anlehnung an DIN EN ISO 15011-4, das als Informationsträger in Anlage 6 der Technischen Regeln ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 16437
werden, sind mit dem Warnzeichen D‑W021 „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“ gemäß ASR A1.3 zu kennzeichnen.(11) Bereiche, in denen sich gemäß Gefährdungsbeurteilung erstickend wirkende Gase an-reichern können, sind mit dem Warnzeichen W041 "Warnung vor Erstickungsgefahr" gemäß DIN EN ISO 7010 zu kennzeichnen." ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
sind und im Einklang mit Artikel 10 und nach Maßgabe der Artikel 5 und 6 der Richtlinie 1999/45/EG als sehr giftig, giftig, ätzend, gesundheitsschädlich, hochentzündlich oder leicht entzündlich gekennzeichnet sind, mit einem ertastbaren Warnzeichen nach EN/ISO 11683 versehen sein.Sollte Ihr Produkt mit sehr giftig, giftig, ätzend, gesundheitsschädlich, hochentzündlich oder leicht entzündlich gekennzeichnet ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 17844
." Die Ausführungen sind u. E. an dieser Stelle eindeutig, d. h. Sicherheitsdatenblätter müssen vorliegen, unabhängig davon, dass Betriebsanweisungen und eine/mehrere Gefahrstoffdatenbank(en) vorliegen. Ihre Mitarbeiter sollen/müssen die Sicherheitsdatenblätter auch nicht lesen. Sie haben den Zweck, dass sie als Informationsgrundlage für Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung (für die Mitarbeiter) dienen ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
Der Übersicht halber gehen wir auf Ihre Fragen der Reihe nach ein:Wir haben 10 %ige Zitronensäure im Einsatz. Im Sicherheitsdatenblatt ist das im Abschnitt 1 auch korrekt benannt. Im Abschnitt 3 "Zusammensetzung" steht dann Zitronensäure 10-90 % (siehe Anhänge). Eine Rückfrage beim Lieferanten ergab, dass sie das jetzt so machen, um die Sicherheitsdatenblätter zu vereinfachen. Beziehe ich 50 %ige ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
Der P201 gehört zu den präventiven Sicherheitshinweisen. Ziel ist, VOR dem Umgang mit dem Gefahrstoff über die besonderen Gefahren und die speziellen Verhaltensmaßnahmen zu informieren, damit ein sicherer Umgang möglich ist. Voraussetzung ist natürlich, dass die betreffende(n) Person(en) die Tätigkeit durchführen dürfen und dazu befähigt sind. Insofern treffen beide Interpretationen zu. ...
Stand: 12.02.2022
Dialog: 43636
In Abschnitt 9 eines Sicherheitsdatenblattes sind die relevanten empirischen Daten zu dem Stoff oder Gemisch zu beschreiben. Die Angaben in diesem Abschnitt müssen mit den in der Registrierung und/oder in dem eventuell erforderlichen Stoffsicherheitsbericht gemachten Angaben sowie mit der Einstufung des Stoffs oder des Gemischs übereinstimmen. Die in unter Nr. 9.1 aufgelisteten Eigenschaften sind ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
Bei den Lagerklassen 10 - 13 der TRGS 510 ist der Flammpunkt nur für die Lagerklasse 10 (Brennbare Flüssigkeiten) von Bedeutung. Fehlt bei einer Flüssigkeit die Angabe eines Flammpunktes, muss der Ersteller des Sicherheitsdatenblattes nach Anhang II Ziffer 9.1 der REACH-Verordnung begründen, warum diese Eigenschaft nicht zutrifft oder warum keine Informationen vorliegen. Fehlen hier Angaben ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21379
der notwendigen Schutzmaßnahmen voraus. Bei der vereinfachten Kennzeichnung sind mindestens die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie die Gefahrenpiktogramm(e) (CLP-Verordnung) bzw. Gefahrensymbol(e) und Gefahrenbezeichnung(en) (RL 67/548/EWG bzw. RL 1999/45/EG) der jeweiligen Hauptgefahr(en) anzugeben.Ist bei Kleinstgebinden, z.B. Ampullen, Probenahmeröhrchen, Vials für die Analytik, das Anbringen ...
Stand: 03.05.2023
Dialog: 16278
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen mit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument").Zudem kann es sinnvoll sein, z. B. um betriebliche ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
Gemäß Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung sind die Expositionsszenarien dem Sicherheitsdatenblatt anzuhängen, sofern der entsprechende Akteur der Lieferkette einen Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14 oder Artikel 37 der REACH-Verordnung zu erstellen hat. Nach Artikel 14 der REACH-Verordnung ist ein Stoffsicherheitsbericht zu erstellen, wenn der Stoff in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
einer Substitution nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4,3.eine Begründung für einen Verzicht auf eine technisch mögliche Substitution, sofern Schutzmaßnahmen nach § 9 oder § 10 zu ergreifen sind,4.die durchzuführenden Schutzmaßnahmen einschließlich derer, die wegen der Überschreitung eines Arbeitsplatzgrenzwerts oder bei Tätigkeiten im Bereich mittleren Risikos zusätzlich ergriffen wurden, sowie der geplanten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
nicht. Vertraglich kann das aber vereinbart werden. Die ECHA empfiehlt in ihren Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (Ziffer 2.10) eine Archivierung von 10 Jahren, wobei für chronisch wirkende Stoffe und Gemische auch längere Fristen in Frage kämen. Auf freiwilliger Basis archivieren auch die Unfallversicherungsträger in dem ISI-System des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 6779
im Registrierungsdossier und in dem gegebenenfalls erforderlichen CSR übereinstimmen, und auch mit der Einstufung des Stoffs oder Gemischs – sie sollten deshalb gegebenenfalls in Abschnitt 14 gegebene Transporteinstufungen und die Angaben von Einstufung und Kennzeichnung in Abschnitt 2 stützen.Was die Entscheidung betrifft, ob bestimmte Angaben in Abschnitt 9 oder Abschnitt 10 des SDB erscheinen sollen, so ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
, Anhang 3, Tabelle 2 i.V.m. DIN 2403 auch Wasser/Wasserdampf gekennzeichnet werden. ...
Stand: 12.02.2024
Dialog: 43900
Die Rechtsgrundlagen zur Zugänglichkeit von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. In der TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten werden diese Regelungen konkretisiert, und zwar in Punkt 4:"4 Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern und zum Gefahrstoffver-zeichnis (1) Der Arbeitgeber hat nach § 6 Absatz 10 GefStoffV ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 16989
bedeutet das (siehe BAuA FAQ):"Die CLP-Verordnung verlangt, dass jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte oder durch Artikel 25 Absatz 6 geregelte Gemische, die es einem privaten Endverbraucher ermöglicht, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts ein Gemisch zu erwerben, die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebene(n) Gefahreneigenschaft(en) nennen muss. Die Gefahreneigenschaften ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720