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Nach Artikel 29 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt folgendes:"Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften(1) Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 hinsichtlich eines Kennzeichnungsetiketts in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats, in dem de ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
Inverkehrbringer ohne Änderungen am Produkt und an der Kennzeichnung weitergegeben, ist das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers ebenfalls ohne Änderungen dem Produkt beizulegen.Ändert der Inverkehrbringer die Kennzeichnung, z.B. indem er sich als Hersteller ausgibt, muss er dies auch im Sicherheitsdatenblatt ändern. Durch diese Änderung geht die Verantwortung für das Produkt auf den Inverkehrbringer ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19332
Zulassungsantrag bei der ECHA abgedeckt. In diesem Fall hat der nachgeschaltete Anwender den zulassungspflichtigen Stoff im Rahmen der in dem Antrag angegeben Bedingungen zu verwenden und auch die darin definierten RMM einzuhalten. Die REACH-Verordnung sieht jedoch nicht vor, dass der nachgeschaltete Anwender Ihrem Unternehmen die Einhaltung der RMM nachweisen muss. Der nachgeschaltete Anwender hat jedoch ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 43535
notwendig machen.Im Falle der Anpassungen an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung, die die harmonisierte Einstufung in Anhang VI der CLP-Verordnung ändern, verhält es sich üblicherweise so, dass diese Änderungen ab einem bestimmten Datum Gültigkeit erlangen. In den entsprechenden Änderungsverordnungen wird jedoch ebenso üblicherweise vermerkt, dass die neuen harmonisierten Einstufungen ab ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
Sauerstoff enthalten, sind weiterhin entsprechend zu kennzeichnen und die Maßnahmen des Arbeitsschutzes beim Umgang mit verdichtetem Sauerstoff im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entsprechend festzulegen.Sollte der verdichtete Sauerstoff jedoch für andere Feuerwehrbehörden abgefüllt und an diese abgegeben werden, so würde ein Inverkehrbringen im Sinne der REACH-Verordnung vorliegen. In diesem Falle ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
bei der Anwendung des Zwei-Komponenten-Gefahrstoffes durch den Anwender entsteht, muss durch den Lieferanten kein eigenes Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden.Sofern dem Hersteller bzw. Lieferanten allerdings Informationen zu (möglichen) Gefährdungen vorliegen, die von dem bei der Anwendung entstandenen Gemisch ausgehen, sollten diese ebenfalls in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern aufgeführt ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
Registrierungsnummer wäre auch nicht angebracht, da sie nur für die Verwendung als standortinternes isoliertes Zwischenprodukt gilt. Das beinhaltet implizit, dass der Stoff (im Rahmen der registrierten Verwendung) nicht an Dritte weitergegeben wird – sonst wäre ja der Standort verlassen. Die Nennung der Registrierungsnummer ist daher unangebracht: sie wäre in diesem Fall nur verwirrend. ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
dies den Abnehmern der Erzeugnisse unverzüglich mit.Die Pflicht, eine Aufnahme in die Kandidatenliste in dem Sicherheitsdatenblatt eines Gemisches, das diesen Stoff enthält, im Rahmen einer Überarbeitung zu vermerken und dies den Abnehmern zu Verfügung zu stellen, besteht nach den Vorgaben von Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung nicht. ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
müssen. Dies gilt mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2015/830 seit dem 01. Juni 2015; nach Artikel 2 der Verordnung müssen auch Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer vor dem 01. Juni 2015 zur Verfügung gestellt wurden, spätestens seit dem 01. Juni 2017 diesen Vorgaben entsprechen. ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 42223
in diesem Zusammenhang auf die Pflicht des Lieferanten, das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich zu aktualisieren, sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden, sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde bzw. sobald eine Beschränkung erlassen wurde. Die neue, datierte Fassung der Informationen ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis handelt. Stoffe und Gemische sind nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) einzustufen und, sofern sie als gefährlich eingestuft wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Einstufung und ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
Regelungen zum VOC-Gehalt trifft die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV). Davon erfasst sind bestimmte Farben und Lacke zur Beschichtung von Gebäuden, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie Produkte der Fahrzeugreparaturlackierung. Diese sind gemäß § 4 der Verordnung unbeschadet anderer Kennzeichnungsvorschriften, mit einem Etikett zu versehen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 43469
weiterzugeben.Eine Ausnahme von dieser Pflicht gibt es bei Lebensmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nur für "für den Endverbraucher bestimmte Gemische in Form von Fertigerzeugnissen" (einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen und Aromastoffen in Lebensmitteln (Artikel 2 Abs.6 REACH)). Diese für den Endverbraucher bestimmten Stoffe und Gemische in Form von Fertigerzeugnissen ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
, auf den sich das Sicherheitsdatenblatt bezieht. Wird wie in dem beschriebenen Beispiel im Sicherheitsdatenblatt die salzfreie Form eines Stoffes aufgeführt, aber dazu die Salz-Form geliefert, so ist dies nicht das richtige Sicherheitsdatenblatt für diesen Stoff. Bei Inhaltsstoffen von Gemischen gilt dies analog.Dem nachgeschalteten Anwender wird empfohlen, dies dem Lieferanten des Stoffes mitzuteilen und auf die Übermittlung ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
mit einem Fassungsvermögen bis 3 L die Mindestfläche des Kennzeichnungsetiketts nicht eingehalten werden kann (z. B. bei Kleinpackungen). Die CLP-Verordnung macht für diesen Fall nur die Vorgabe, dass die Mindestfläche des Piktogramms nicht weniger als 1 cm2 betragen darf.Wenn die tatsächliche Größe des Kennzeichnungsetiketts dies zulässt, kann die Piktogrammgröße ausgehend von den Mindestabmessungen erhöht werden (z. B ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
(EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) und auch bei Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) um Verordnungen der europäischen Gemeinschaft handelt. Diese Regelungen finden in der USA keine Anwendung. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und basiert auf dem UN-GHS. Das UN-GHS muss in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist in der EU ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
:"Ist dem Gemisch ein eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI) nach Anhang VIII Teil A Abschnitt 5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zugewiesen und ist dieser UFI im Sicherheitsdatenblatt angegeben, so ist der UFI in diesem Unterabschnitt anzugeben."Das bedeutet: Gibt es einen UFI-Code (UFI nicht erforderlich für Gemische zur Forschung- und Entwicklung) und wird er im SDB angegeben, dann muss er in Abschnitt 1.1 ...
Stand: 22.09.2025
Dialog: 43846
eine Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen „leichtentzündlich“ oder „explosionsgefährlich“ vorgesehen, wenn diese Arzneimittel die entsprechenden gefährlichen physikalischen Eigenschaften aufweisen. Bei der Herstellung von Arzneimitteln, z.B. in der Rezeptur, müssen jedoch die Ausgangssubstanzen nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet werden. Nach dem Arzneimittelgesetz müssen Arzneimittelhersteller ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15951
Expositionsszenarien aus dem ihm zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblatt ein.In der vorliegenden Fragestellung wird der Fragesteller den Stoff höchstwahrscheinlich nicht selber registriert haben, daher hat er auch keinen Stoffsicherheitsbericht zu erstellen und muss auch keine Expositionsszenarien an sein Sicherheitsdatenblatt anhängen. Jedoch sollen die Expositionsszenarien diesen Akteur der Lieferkette ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141