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Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
Eine der Grundpflichten eines Arbeitgebers ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach Absatz 1 hat vor der Aufnahme einer Tätigkeit „(…) im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (…) der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 16437
In § 6 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung wird Folgendes ausgeführt: "(2) Der Arbeitgeber hat sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Informationen zu beachten, die ihm nach Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Verfügung ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
Vorbemerkungen: Die Maßnahmenstufen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stellen ein gestuftes Schutzmaßnahmenkonzept dar, dessen Anwendung nicht mehr an die Kennzeichnung, sondern nunmehr ausschließlich an die Gefährdungsbeurteilung geknüpft ist. Die Maßnahmenstufen beinhalten technische, organisatorische, hygienische und persönliche Schutzmaßnahmen, die grundsätzlich geeignet ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
Mitgliedstaaten bestimmen etwas anderes. Lieferanten können mehr Sprachen auf ihren Kennzeichnungsetiketten verwenden, als von den Mitgliedstaaten verlangt wird, sofern dieselben Angaben in sämtlichen verwendeten Sprachen erscheinen." Beim Inverkehrbringen z. B. in Deutschland gibt es keine anderen Regelungen, § 4 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung unterstützt die EU-Vorgabe (Kennzeichnung in der Amtssprache ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 20231
Gemäß Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung sind die Expositionsszenarien dem Sicherheitsdatenblatt anzuhängen, sofern der entsprechende Akteur der Lieferkette einen Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14 oder Artikel 37 der REACH-Verordnung zu erstellen hat. Nach Artikel 14 der REACH-Verordnung ist ein Stoffsicherheitsbericht zu erstellen, wenn der Stoff in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
Nach Artikel 17 (2) der EG-Verordnung 1272/2008 muss das Kennzeichnungsetikett in der/den Amtssprache(n) des/der Mitgliedsstaaten beschriftet werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Dies gilt für alle Elemente der Kennzeichnung, also auch für das Signalwort. Soll die Kennzeichnung in mehreren Sprachen erfolgen, müssen dieselben Angaben in sämtlichen verwendeten Sprachen erscheinen, d ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7890
, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat." ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43082
Sollte ein Stoff nach Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandidatenliste zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden, greifen die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Lieferanten eines Erzeugnisses, welches einen Stoff in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthält, der in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, teilen ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat." Zu beachten ist, dass dies nur für die innerbetriebliche Verwendung bereits vorhandener Produkte, nicht aber für das Inverkehrbringen solcher Produkte gilt. ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
) Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 43034
Der P201 gehört zu den präventiven Sicherheitshinweisen. Ziel ist, VOR dem Umgang mit dem Gefahrstoff über die besonderen Gefahren und die speziellen Verhaltensmaßnahmen zu informieren, damit ein sicherer Umgang möglich ist. Voraussetzung ist natürlich, dass die betreffende(n) Person(en) die Tätigkeit durchführen dürfen und dazu befähigt sind. Insofern treffen beide Interpretationen zu. ...
Stand: 12.02.2022
Dialog: 43636
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
Entsprechend Artikel 2 Nr. 36 1 CLP-Verordnung www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/CLP/CLP.html ist der Ausdruck „Verpackung“ im Sinne der Verordnung wie folgt bestimmt: „Verpackung“: ein oder mehrere Gefäß(e) und alle sonstigen Bestandteile oder Werkstoffe, die erforderlich sind, damit die Gefäße ihre Umschließungsfunktion und sonstige Sicherheitsfunktionen erfüllen können;" Damit handelt ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 13554
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
von Gesundheitsgefahren oder physikalischen Gefahren eingestuft wurden, von der Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen gemäß Anhang VIII ausgenommen. Geregelt ist dies in Anhang VIII Teil A Abschnitt 2....• Gemische, die nur in eine oder mehrere der folgenden Kategorien physikalischer Gefahren eingestuft sind:o (1) Gase unter Druck (gemäß der Definition in Anhang I Nummer 2.5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43602
von nicht mehr als 125 ml die Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze), die sich auf die im Anhang I Abschnitt 1.5.2.1 genannten Gefahrenkategorien beziehen, nicht aufweisen.Bei der Lötpaste müssen also die H-Sätze H360 und H317 und die damit verbundenen P‑Sätze auf jeden Fall angegeben werden.Zusätzlich unabdingbar ist die Angabe „Nur für gewerbliche Anwender ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43878
vorgenommen.Fällt der Stoff jedoch auch unter eine oder mehrere Gefahrenklassen oder Differenzierungen, die nicht von einem Eintrag in Anhang VI Teil 3 erfasst sind, so wird eine Einstufung für diese Gefahrenklassen oder Differenzierungen gemäß Titel II vorgenommen.Das bedeutet, wenn es eine harmonisierte Einstufung für eine bestimmte Gefahrenklasse oder Differenzierung gibt (z.B. Carc.1B) in Anhang VI CLP-VO ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42790
Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können, auch nicht mehr aktuelle Sicherheitsdatenblätter länger als 10 Jahre aufzuheben. Dieses ist aber im Einzelfall zu entscheiden.Nach REACH muss das Sicherheitsdatenblatt datiert sein. Das Datum der Erstellung des Sicherheitsdatenblatts ist auf der ersten Seite anzugeben. Die Änderungen, die bei der Überarbeitung eines Sicherheitsdatenblatts ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
Die Antwort zu Ihrer Frage findet sich im Artikel 2 (6) der Verordnung (EU) 453/2010 der Kommission: Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht werden und die in Übereinstimmung mit Artikel 61 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht erneut gekennzeichnet und verpackt werden müssen, dass das Sicherh ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905