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Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer nach Artikel 31 der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen sind, müssen dem Anhang II der Verordnung entsprechen. Dieser liegt zur Zeit in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/830 vor. Für die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder Gemisches geben die Abschnitte 2.1 und 2.2 des Anhangs II vor, dass die Angaben nach der CLP-Verordnung erfolgen ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 42223
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen" heißt es im Abschnitt 6.16 "Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich sind": (6) Unabhängig von ihrem Fassungsvermögen müssen die Behälter von Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich sind und im Ei ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 17844
Der Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) regelt Informationen in der Lieferkette - insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Wenn ein Stoff oder ein Gemisch u.a. die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt, sind Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen und in der Lieferkette ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
Der P201 gehört zu den präventiven Sicherheitshinweisen. Ziel ist, VOR dem Umgang mit dem Gefahrstoff über die besonderen Gefahren und die speziellen Verhaltensmaßnahmen zu informieren, damit ein sicherer Umgang möglich ist. Voraussetzung ist natürlich, dass die betreffende(n) Person(en) die Tätigkeit durchführen dürfen und dazu befähigt sind. Insofern treffen beide Interpretationen zu. ...
Stand: 12.02.2022
Dialog: 43636
und Kennzeichnung sind vor dem ersten Inverkehrbringen, also unabhängig von der Vertriebs- oder Handelsebene (B2B oder B2C), vorzunehmen. Sofern Sie also kennzeichnungspflichtige Artikel von einem Lieferanten in der EU beziehen, muss dieser bereits die Kennzeichnung vorgenommen haben. Sofern Sie Importeur aus einem Nicht-EU-Land sind oder ein neues Gemisch aus verschiedenen Stoffen herstellen, sind Sie dafür ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
zur Verfügung zu stellen, wenn der Stoff oder die Zubereitung als gefährlich oder persistent, bioakkumulierbar, toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar eingestuft werden. Die Verantwortung für den fachlichen Inhalt des SDBs trägt der Importeur. Der Hersteller oder Importeur verpflichtet sich im Stoffsicherheitsbericht, dass die Expositionsszenarien für die identifizierten Verwendungen ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 4607
Nach Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung, sofern der Stoff bzw. das Gemisch im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als gefährlich einzustufen ist.Der Lieferant ist nach Artikel 3 Nummer 32 der REACH-Verordnung definiert als Hersteller, Imp ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
Die Kennzeichnung mit dem Gefahrenpiktogramm GHS09 ergibt sich nicht aus der Wassergefährdungsklasse, sondern ausschließlich aus der Einstufung gemäß Anhang I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).Die Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse ist eine Vorgabe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV); in dem Bewertungssystem des Anhangs I dies ...
Stand: 16.06.2021
Dialog: 43546
und Sicherheitshinweise. An die Stelle des in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgesehenen farbigen Piktogramms kann eine grafische Wiedergabe des vollständigen Gefahrenpiktogramms in schwarz-weiß oder eine grafische Wiedergabe lediglich des Symbols treten.Für Gemische sind auf der Grundlage ihrer Einstufung zumindest die zutreffenden Symbole, Gefahrenbezeichnungen, Risikosätze und Sicherheitsratschläge anzugeben ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 43643
im Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen. Eine eindeutige Zuordnung ist nur dann gegeben, wenn Produktname und Herstelleradresse auf Kennzeichnungsschild und Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen. Sofern es hier Abweichungen gibt, muss vor der Verwendung abgeklärt werden, ob die Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt sich auch tatsächlich auf das fragliche Produkt beziehen.Vorausgesetzt, das Produkt wird vom erneuten ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten Konzentrationsgrenz ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
, bei der Agentur ein Registrierungsdossier ein.“ Die Verordnung hebt auf die produzierte oder importierte Menge ab, und nicht auf die Mengenanteile in Zubereitungen.Das bedeutet: Der Hersteller eines Stoffes muss registrieren, der Importeur eines Stoffes muss registrieren und der Importeur von Zubereitungen muss registrieren (wenn für die Einzelstoffe die Mengenschwellen überschritten sind).Der Hersteller ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
Regelungen zum VOC-Gehalt trifft die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV). Davon erfasst sind bestimmte Farben und Lacke zur Beschichtung von Gebäuden, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie Produkte der Fahrzeugreparaturlackierung. Diese sind gemäß § 4 der Verordnung unbeschadet anderer Kennzeichnungsvorschriften, mit einem Etikett zu versehen, auf dem folgende ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 43469
genannten Stoffe anzugeben. Den Lieferanten von Gemischen steht es frei, zusätzlich alle in dem Gemisch enthaltenen Stoffe einschließlich der Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung nicht erfüllen, aufzulisten. Anhand dieser Angaben muss der Abnehmer problemlos die Gefahren der in dem Gemisch enthaltenen Stoffe erkennen können. Die mit dem Gemisch selbst verbundenen Gefahren sind in Abschnitt 2 ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43275
oder Wasserdampf, besteht sollten gekennzeichnet werden.Von Wasser können darüber hinaus Gefährdungen ausgehen, wenn an einem Feuchtarbeitsplatz gearbeitet wird. Siehe dazu die TRGS 401.Der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln. Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 12.02.2024
Dialog: 43900
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 (REACH) muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches, auch wenn diese nur zu Testzwecken überlassen werden, was auch unter den Begriff des Inverkehrbringen fällt, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH Anhang II zur Verfügung stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
, so ist deren Telefonnummer zu nennen, was ausreichend sein kann. Sind solche Dienste aus bestimmten Gründen nur begrenzt verfügbar – gelten etwa bestimmte Betriebszeiten oder sind bestimmte Arten von Informationen nicht verfügbar –, ist dies klar anzugeben.Ein Verweis auf vorhandene Notfallinformationsdienste muss stets gegeben werden. Weiter wird ausgeführt, dass dann, wenn der Lieferant seinen ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 15625
muss aber die gleiche sein die auch im Sicherheitsdatenblatt verwendet wird. CAS- oder andere Stoffnummern müssen in der Kennzeichnung nicht angegeben werden, können aber dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.Ausführungen zu dieser Thematik finden sich im Kapitel 4.2.2 der ECHA-Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (aktuelle Version nur in englischer ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
Auf dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA ist in den FAQs zu der Frage "Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?" die Folgende Antwort zu finden:"Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann ebenso eine funktionale E-Mail ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 5630
Nach Artikel 17 (2) der EG-Verordnung 1272/2008 muss das Kennzeichnungsetikett in der/den Amtssprache(n) des/der Mitgliedsstaaten beschriftet werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Dies gilt für alle Elemente der Kennzeichnung, also auch für das Signalwort. Soll die Kennzeichnung in mehreren Sprachen erfolgen, müssen dieselben Angaben in sämtlichen verwendeten Sprachen erscheinen, d ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7890