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Ja, die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt finden sich in Artikel 31. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
In der TRGS 220 - "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" ist hierzu unter dem Punkt 4.5 Nationale Regelungen in SDB Abschnitt 15: Rechtsvorschriften folgendes nachzulesen: "(1) Wegen den produkt- und anwendungsbezogenen unterschiedlichen Anforderungen in Bezug auf die Berücksichtigung des nationalen Regelwerks lassen sich für die Erstellung des Abschnitts 15 keine ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6351
Wasser (H2O) ist gemäß Definition § 2 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Umgebungstemperatur kein Gefahrstoff, sehr wohl aber ab bestimmten Temperaturen.Siehe hierzu auch die Einstufung von Wasser in der GESTIS-Stoffdatenbank.Bei der Erhöhung der Temperatur ist Wasser oder auch Wasserdampf gemäß § 2 Abs. 1, Nr. 4 GefStoffV als Gefahrstoff anzusehen. („Stoffe und Gemische ...
Stand: 12.02.2024
Dialog: 43900
sind, die ermittelten Gefährdungen zu verhindern oder auf ein innerhalb der Maßnahmenstufe definiertes Schutzziel zu verringern. Vereinfacht ausgedrückt berücksichtigt eine Maßnahmenstufe das Gefahrenpotenzial des eingesetzten Gefahrstoffes in Verbindung mit der damit ausgeführten Tätigkeit. Nach § 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
Gemäß Artikel 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) als gefährlich einzustufen ist. Artikel 31 Abs. 1 lit. b und c REACH-VO geben weitere Kriterien ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
(Sicherheitsdatenblätter) zwingend in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden müssen. Daher kann nur aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung (Hilfestellung hierzu liefert z. B. das EMKG der BAuA) sinnvollerweise erkannt werden, ob das Produkt in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden muss oder nicht.Zum anderen ist der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 nicht anzuwenden ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 17808
In § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Folgendes ausgeführt: "(1) Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19192
Die Rechtsgrundlagen zur Zugänglichkeit von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. In der TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten werden diese Regelungen konkretisiert, und zwar in Punkt 4:"4 Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern und zum Gefahrstoffver-zeichnis (1) Der Arbeitgeber hat nach § 6 Absatz 10 GefStoffV ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 16989
lässt sich dann ableiten, ob das Gemisch als gefährlich eingestuft ist. Bei krebserzeugenden Stoffen der Kategorien 1 A und 1 B gilt als allgemeine Berücksichtigungsgrenze eine Konzentration von größer gleich 0,1 %. Sofern das Gemisch dann weniger als 0,1 % des karzinogenen Stoffes enthält, muss es nicht als karzinogen eingestuft (gekennzeichnet) werden. Ein Hinweis im Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 27033
(RMM) zu definieren.Als Hersteller eines zulassungspflichtigen Stoffes wird Ihr Unternehmen einen solchen Zulassungsantrag gestellt haben. Ansonsten könnte der zulassungspflichte Stoff von Ihrem Unternehmen nicht in Verkehr gebracht werden.Für die von Ihrem Unternehmen belieferten, nachgeschalteten Anwender existieren zwei Möglichkeiten:1. Die Verwendungen der nachgeschalteten Anwender sind von Ihrem ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 43535
. Aufgrund der Ausführungen zur Aufbewahrungsfrist in Artikel 36 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) empfehlen wir Ihnen die Sicherheitsdatenblätter mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren: „1. Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß dieser Verordnung für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42653
Der "alte" Artikel 30 Absatz 1 der CLP-Verordnung sah Folgendes vor:"Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich aktualisiert wird, wenn die neue Gefahr größer ist oder wenn neue zusätzliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 25 erforderlich sind, wobei die Art der Änderung hinsichtlich ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44067
ist aber in Abschnitt 1 eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Herstellers und der für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes verantwortlichen Person angegeben. Informationen zur Lagerungsklasse können eventuell dort erfragt werden.Nähere Informationen, wie der Arbeitgeber die Lagerungsklasse bestimmt, sind in Anlage 4 der TRGS 510 beschrieben. ...
Stand: 16.04.2018
Dialog: 42255
auch für weitere Gefahreneigenschaften (z. B. toxisch oder sensibilisierend). In diesen Fällen sollte es nicht weggelassen werden. Dies spiegelt sich auch in der Rangfolgeregelung des Artikel 26 Abs. 1 c) der CLP-Verordnung wider:„Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.“. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
auf dem Kennzeichnungsetikett erscheinen dürfen (in einem extra Abschnitt für „Ergänzende Informationen“ siehe Artikel 32), wenn diese zusätzliche Erkenntnisse beinhalten und in keinem Widerspruch zu den anderen Informationen stehen.„Artikel 25 Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett (1) Besitzt ein Stoff oder Gemisch, der bzw. das als gefährlich eingestuft ist, die in Anhang II Abschnitte 1.1 und 1.2 ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311
Sollte ein Stoff nach Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandidatenliste zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden, greifen die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Lieferanten eines Erzeugnisses, welches einen Stoff in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthält, der in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, teilen ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
Nein, die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, um Sicherheitsdatenblätter erstellen zu dürfen.In der TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" sind unter der Nummer 5 folgende Qualifikationen für Ersteller von Sicherheitsdatenblättern genannt:"(1) In den Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
zu verbieten. Auf die Verbote muss deutlich erkennbar und dauerhaft mit dem Verbotszeichen P003 „Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten“ gemäß ASR A1.3 hingewiesen werden.(10) Lagerabschnitte, in denen Gefahrstoffe gelagert werden, sind gemäß ASR A1.3 zu kennzeichnen. Die Warnzeichen nach ASR A1.3 Anhang 1 Abschnitt 2 für bestimmte Gefahrstoffe sind anzubringen, wenn mehr ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist dazu unter dem Punkt 4.3 Kennzeichnung folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Kennzeichnungsvorschriften der Abschnitte 2 und 3 der GefStoffV anzuwenden.(2) Vorzugsweise ist dabei eine Kennzeichnung zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) entspricht.(3 ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 43034