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. fachjuristisch beraten lassen. Zweckmäßig kann es sein, dass die Kommune zusammen mit ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt die Vereinsmitglieder über wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsaspekte der Tätigkeit und in Anlehnung an eine gefahrstoffrechtliche Unterweisung informiert. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15667
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.Betriebsanweisungen sind u. a. Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Hierbei ist zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt in die Erstellung von Betriebsanweisungen einzubeziehen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 26600
und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin beraten lassen.Die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" macht unter Nummer 3.1 "Allgemeine Hinweise ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 44107
Umgang mit Gefahrstoffen gilt gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) generell, dass Gefährdungen und die nötigen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes zu ermitteln und festzulegen sind.Die Gesichtspunkte, die in die Beurteilung der Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
Nein, dies ist nicht erforderlich. Hierzu finden sich in der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" unter dem Punkt 5.1 folgende Informationen: (6) Nach § 14 Absatz 2 der GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24082
Nein, dies ist nicht möglich.In § 14 Absatz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ...
Stand: 09.05.2023
Dialog: 43784
sich Folgendes nachlesen:"Verantwortlich für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist der Arbeitgeber. Er kann sich dabei von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder anderen Fachleuten (z. B. Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Beratungsfirmen) beraten lassen."Hinweis:Auf die DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" möchten wir in diesem Zusammenhang ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 42961
Betriebsanweisungen in digitaler Form sind ausreichend, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:Eine Betriebsanweisung dient der Unterweisung und nachträglichen Wiederholungsunterrichtung der Beschäftigten. Wie Sie richtig schreiben, ist diese vor Aufnahme der Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen, damit diese als Grundlage für die mündliche Unterweisung dient. Danach ist Sie Nachschlagwerk bzw ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 12024
Nähere Informationen finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 520 - Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle.Die TRGS 520 unterscheidet hinsichtlich der Qualifikation in Fachkräfte und sonstiges Personal. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer als Fachkraft gemäß Ziffer 4.2 - Fachkundige Personen der TRGS 520 ...
Stand: 06.01.2025
Dialog: 13855
Es muss nicht explizit das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Gefahrstoff geschult und unterwiesen werden.In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" finden sich unter Nummer 5 weitere Erläuterungen zu der Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Insbesondere möchten wir folgende Informationen hervorheben:"5.1 Allgemeines(1) Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 26.05.2020
Dialog: 43132
nationaler Grenzwerte. Somit wird ein Arbeitgeber verpflichtet, sich immer auch mit den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes vertraut zu machen. Unterrichtung und Unterweisung sind Bestandteile der Richtlinien 98/24/EG und 2004/37/EG und somit keine deutsche Besonderheit im Gefahrstoffrecht. Form und Umsetzung in das niederländische Recht sind hier nicht bekannt, insbesondere ob das niederländische ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 5145
abgeschätzt werden.Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte man sich fachkundig beraten lassen, z. B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, vom Betriebsarzt oder Beratern des Herstellers.Mögliche Ergebnisse:Sind Gefährdung und erforderliche Schutzmaßnahmen vergleichbar, ist keine zusätzliche Betriebsanweisung erforderlich. Der Anwendungsbereich der Betriebsanweisung sollte deutlich ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
Die Unterweisung der Beschäftigten gem. § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich für alle dort Beschäftigten durchzuführen. Diese ist tätigkeitsbezogen durchzuführen. Das kann in einem Fall nur die Einlagerung, im anderen Fall nur das Umfüllen, aber für alle das Notfallmanagement bei der Lagerung von giftigen Stofffen sein. Zum Notfallmanagement gehört das Verwenden ...
Stand: 17.02.2020
Dialog: 43049
Rechtsgrundlage für die Unterweisung der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ist § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Begriff "Gefahrstoffe" ist wiederum unter § 2 der Verordnung definiert:"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,3. Stoffe, Zubereitungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 7772
Die Unterweisung der Beschäftigten ist zwingend in mündlicher Form durchzuführen.In § 14 Absatz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 43638
-GefStoffV-. Diese Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung mündlich in der für sie verständlichen Form unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen jährlich wiederholt werden. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 3002
an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.(4) Vor Beginn der Tätigkeiten müssen die Arbeitsbedingungen fachkundig beurteilt werden, um die festzulegenden Schutzmaßnahmen für die sichere Ausführung der Tätigkeiten bewerten oder überprüfen zu können.(5) Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein, wenn sie die Anforderungen ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 42543
Wichtigkeit und Dokumentencharakter.Die einschlägige TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" fordert Unterschriften nur nach erfolgten Unterweisungen durch die Unterwiesenen.Heutzutage sind oftmals EDV-gesteuerte Dokumentenmanagementsysteme im Einsatz. Hier kann, unserer Einschätzung, nach Durchlaufen eines entsprechenden Freigabeprozesses auf eine Unterschrift verzichtet ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 23286
"Schutzmaßnahmen" der GefStoffV ergriffen werden. Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 anzuwenden und eine Betriebsanweisung zu erstellen:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
gemäß TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" anzuwenden. Des Weiteren muss für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft entsprechend Nummer 5.2 als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung benannt sein.Die für Fachkräfte geforderten Kenntnisse ...
Stand: 27.01.2021
Dialog: 2673