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Ob Tätigkeiten unter einem Laborabzug durchzuführen sind, muss grundsätzlich, auch beim Umgang mit relativ geringen Mengen an Gefahrstoffen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt werden. Dabei kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 11740
Der Umgang mit Gefahrstoffen (hierzu zählen auch Zytostatika) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV).Weiterhin sind beson ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
:"(1) Über die ermittelten Gefahrstoffe ist ein Verzeichnis zu führen. Es soll einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe geben und muss auf die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter verweisen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen (siehe Nummer 6.2), müssen diese Gefahrstoffe ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 14531
Auch bei Gefahrstoffen ohne AGW gilt das allgemeine Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das bedeutet, der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Exposition der Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen so gering wie möglich zu halten.Da kein Grenzwert existiert, dessen Einhaltung überwacht werden könnte, obliegt es dem Arbeitgeber, in seiner Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 20528
und zu unterweisen.Bei der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber zwar verpflichtet, die Sicherheitsdatenblätter zu beachten (§ 6 Absatz 2 GefStoffV). Er muss die Angaben im Sicherheitsdatenblatt jedoch nicht zwingend übernehmen, sondern kann, z. B. aufgrund geringer Gefahrstoffmengen oder aufgrund der Art der Tätigkeit, auch abweichende Maßnahmen festlegen, solange der Schutz seiner Beschäftigten dabei ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
und nur falls nicht möglich, so gering wie möglich zu halten.Da auch der § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen" zu beachten ist, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Herstellung und Verwendung des Gefahrstoffes (DME) in einem geschlossenen System stattfindet. Und weiter gilt: Ist die Anwendung eines geschlossenen Systems technisch nicht möglich, so hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist unter der Nummer 9.2.5 "Reinigungsarbeiten" folgendes nachzulesen:"(1) Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass die Freisetzung und Aufwirbelung von Staub so gering wie möglich ist, z. B. mit Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder saugend unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber.(2) Geeignete Maßnahmen zum staubarmen ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 23122
4 der GefStoffV entsprechend, sind die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME so gering wie möglich zu halten. Eine einzelne Richtlinie, die sich mit diesem "besonderen Arbeitssicherheitsproblem" befasst, gibt es nicht.Insbesondere sind bei Reinigungsarbeiten die folgenden Aspekte zu beachten:1. Die Reinigung der Umgebungsflächen hat von oben nach unten zu erfolgen.2. Ein Wieder-Freisetzen ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6737
ist. In Laboratorien, die mit einem geringeren Luftwechsel als den geforderten 25 m3/m2 in der Stunde betrieben werden, sind Tätigkeiten beispielsweise mit brennbaren Flüssigkeiten oder sonstigen leicht flüchtigen, staubenden oder Aerosole bildenden Gefahrstoffen nur in kleinstem Maßstab möglich, wenn nicht andersartige zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Solche Nutzungseinschränkungen für Laboratorien ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 15025
über die Abzüge geführt werden, wenn dabei die volle Leistung der Abzüge erhalten bleibt. Ein Luftwechsel von 25 m3/h pro m2 Nutzfläche des Labors kann dann reduziert oder auch eine natürliche Lüftung eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme für die vorgesehenen Tätigkeiten dauerhaft ausreichend und wirksam ist. In Laboratorien, die mit einem geringeren Luftwechsel ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 4504
nicht länger als 4 Stunden tragen (Durchbruchzeit >= 4 Stunden):Polychloropren - CR (0,5 mm)Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)Nicht geeignet wegen Degradation, starker Quellung oder geringer Durchbruchzeit sind folgende Handschuhmaterialien:Naturkautschuk/Naturlatex - NRButylkautschuk - Butyl Die Zeitangaben sind Richtwerte aus Messungen bei 22 °C und dauerhaftem Kontakt. Erhöhte Temperaturen durch erwärmte ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 12846
Klasse 6 (entspricht > 480 min) eine Wiederverwendung nach acht Stunden nicht empfohlen werden kann. Wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass in einem optimierten Arbeitsablauf nur noch mit Flüssigkeitsspritzern zu rechnen ist, können gegebenenfalls auch Handschuhe mit geringerem Leistungsvermögen als im Sicherheitsdatenblatt angegeben, verwendet werden. Es muss dann ...
Stand: 23.12.2022
Dialog: 43480
oder teilweise über die Abzüge geführt werden, wenn dabei die volle Leistung der Abzüge erhalten bleibt. Ein Luftwechsel von 25 m³/h pro m² Nutzfläche des Labors kann dann reduziert oder auch eine natürliche Lüftung eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme für die vorgesehenen Tätigkeiten dauerhaft ausreichend und wirksam ist. In Laboratorien, die mit einem geringeren ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 17990
der Schutzmaßnahmen zu beachten:Substitution: Prüfung, ob Gefahrstoffe durch weniger kritische Substanzen ersetzt werden könnenTechnische Schutzmaßnahmen: z. B. Kapselung von Maschinen, technische Lüftung, AbsaugungOrganisatorische Maßnahmen: möglichst vollständige Beseitigung verbleibender Restgefährdungen (z. B. durch Unterweisung, Festlegung von Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung, Hautschutz ...
Stand: 15.11.2024
Dialog: 44037
Kennzeichnung des Standorts Der Standort von Augennotduschen muss durch das Rettungszeichen „Augenspüleinrichtung“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten. Augennotduschen müssen so montiert sein und freigehalten werden, dass sie jederzeit auch von Personen geringerer Körpergröße im Labor rasch erreicht und genutzt werden können. Von jedem Ort des Labors sollte eine Augennotdusche innerhalb ...
Stand: 29.04.2021
Dialog: 29771
sich eine Kleidung auszuwählen, die alle Körperbereiche (Arme und Beine) bedeckt. Wird jedoch eine spezielle Schutzfunktion benötigt, ist PSA unabdingbar. Die Auswahl sollte sich dann nach der DGUV-Regel 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" richten. Danach können z. B. beim Umgang mit geringen Mengen weniger gefährlicher Stoffe auch Schutzschürzen oder Kittel in Verbindung mit geeignetem Hand-, Fuß ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 5488